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Bornkamm, Heinrich [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1956, 2. Abhandlung): Der authentische lateinische Text der Confessio Augustana (1530) — Heidelberg, 1956

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https://doi.org/10.11588/diglit.42323#0015
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Der authentische lateinische Text cler Confessio Augustana (1530) 15
gekehrt diese von den seinen. Da wir über die Provenienz dieses Textes
nicht unterrichtet sind und sich in ihm eine große Anzahl von willkürlichen
Umstellungen neben den auch sonst üblichen Flüchtigkeiten findet, ist sein
Wert geringer als der der uns überkommenen Handschriften aus katholi-
schem Besitz40. Ein Teil der Abweichungen ist vielleicht auf Fabricius
selbst und nicht auf die Vorlage zurückzuführen. Immerhin wurde durch
ihn zum erstenmale die Rezension der Augustana bekannt, die als die end-
gültige und authentische zu gelten hat. Das Verdienst, ihren Wert zuerst
erkannt zu haben, gebührt J. C. Bertram, Beytrag zur Crit. Geschichte der
Augspurgischen Confession. Halle 1784, S. 8ff. Auch Chytraeus scheint der
Authentizität dieses Textes bereits vertraut zu haben41.
Wir besitzen also bisher vier voneinander unabhängige Zeugen des als
authentisch anzusehenden lateinischen Augustana-Textes: als wertvollste
die Handschriften Hü und V, die auf gemeinsamer Vorlage beruhende
Gruppe der Handschriften KRSW und den aus unbekannter Quelle geflos-
senen gedruckten Text von Fabricius. Die Rekonstruktion des Original-
textes hat sich vor allem auf die beiden ersten Zeugen zu stützen, unter
gelegentlicher Berücksichtigung der anderen42.

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Worin liegen die Unterschiede des Textes, den man nach alledem als
authentisch anzusehen hat, von dem, der bisher sowohl in der Editio
princeps wie im Konkordienbuch wie in den neueren Ausgaben als der
gültige lateinische Augustanatext geboten wurde? Die Abweichungen grei-
fen nirgends in die Substanz des Bekenntnisses, sind aber doch zahlreich.
Die meisten Differenzen zeigt die Praefatio. Das ist begreiflich.
Denn sie stammt nicht wie das Bekenntnis von Melanchthon, sondern von
Justus Jonas, der die von dem kursächsischen Kanzler Brück verfaßte
deutsche Vorrede ins Lateinische übertragen hat43. Melanchthons Entwürfe
zu einer Vorrede, die zunächst nur ein kursächsisches Bekenntnis im Auge
hatten und wesentlich an das persönliche Wohlwollen des Kaisers appel-
lierten, hatten sich im Laufe der Verhandlungen als ungeeignet erwiesen.
40 Er ist darum in meiner Ausgabe nur ausnahmsweise verwertet; einen Vergleich
erlaubt die Kollation in CR 26, 263ff.
41 Historia der Augspurgischen Confession. 1576, f. Eee 2a.
42 Ich weiche in den Bek.-schr. an folgenden Stellen von dem durch Hü und V
oder eine der beiden Handschriften gebotenen Text ab: 92, 31 sero (statt vero;
lectio difficilior), 106, 31 si (statt etiam si), 114,37 potestate hominis (statt h. p.),
115, 14 tantum esse (statt e. t. ), 131, 38 servare (statt servari).
43 Nach einer Randnotiz in einem Exemplar der Ed. pr., das sich im Besitz des
Predigerseminars in Wittenberg befindet. Förstemann, Urkundenbuch zu der
Gesch. d. Reichstags zu Augsburg im Jahre 1530. I (1833), 460.
 
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