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Hildebrecht Hommel
destens bereits dessen Urgroßvater Heinrich III. mit dem merkwürdi-
gen Zunamen Haupt von Pappenheim, der von 1174 bis zu seinem Tod
1191 unter den Staufenkaisem Friedrich Barbarossa und Heinrich VI.
vornehmlich in Italien hohe Ämter bekleidete und dort mit 'Henricus
Testa’ zeichnete13, sich jenes Siegels bedient hat14. Denn dieses Siegel
zeigt einen Kopf als Bild, womit deutlich auf jenen merkwürdigen Bei-
namen Haupt bzw. Testa angespielt ist. Doch bereits ein noch älterer
Pappenheimer Ahnherr, Heinrich I., nennt sich von 1113 an urkundlich
cum capite und wird auch von dem Historiker Otto von Freising im glei-
chen Sinn bezeichnet15. Dies gibt uns die Lösung des Rätsels an die
Hand; denn man hat mit Recht vermutet und durch aufschlußreiche
Parallelen belegt, daß Heinrich I. von Pappenheim, „der durch sein
Eintreten für Kaiser Heinrich V. bei dem Aufruhr des römischen Vol-
kes 1111 besonders hervorgetreten war,... vom Kaiser in Rom eine ent-
sprechende Gemme mit antikem Kopf als Siegel erhalten“ habe und
sich seit dieser Auszeichnung nicht nur jenes Geschenks als Siegel be-
dient, sondern sich auch danach den redenden Beinamen cum capite
beigelegt habe16, der sich auf seine Nachkommen dann in der deut-
schen Form 'Haupt’ als regelrechter Zweitname vererbt hat und in der
Familie heute noch als Vorname begegnet. Eine schlagende Parallele
berechtigt in der Tat zu einer solchen Erklärung: „Markgraf Otto V. von
Brandenburg besiegelte durch eine ovale Gemme mit einem Kopf, die
er in den Jahren 1279-82 mehrfach als Sekretsiegel verwandte, einen
Brief an König Rudolf sub anulo a vestra munificentia nobis dato. "17 In
Pappenheim nun wurde das Kopfsiegel in der Folgezeit mehrmals neu
gefertigt und verständlicherweise von den damit Beauftragten dem
schon vorher erschienenen Aufsatz „Der Königskopf mit der Stimbinde auf Münzen
und Siegeln der Stauferzeit im Anzeiger des Germ. Nationalmus. 1976,
S. 22-30 verweist der Verf. L. Veit (im Text auf S. 25) auf seine Abb. 8, wo
ebenfalls das Siegel von 1251 wiedergegeben sei; jedoch ist offenbar durch ein Ver-
sehen diese Abb. unterblieben.
13 Haupt Graf zu Pappenheim aO. (Versuch einer Geschichte ...), S. 9ff. Vgl. jetzt
auch Alfr. Haverkamp, Herrschaftsformen der Frühstaufer in Reichsitalien 1.1970,
S. 256f. u.ö. (freundlicher Hinweis von Harald Zimmermann).
14 Von H. Graf zu Pappenheim aO. S. 63 (vgl. S. lOf.) wird die Erstbenutzung des
Siegels vermutungsweise in das Jahr 1186 gesetzt, als Marschall Heinrich III. Testa
sein Statthalteramt in Norditalien antrat. Doch siehe dazu weiterhin oben im Text.
15 Haupt Graf zu Pappenheim aO. S. 2f.
16 R. Kashnitz aO. 55.
17 L. Veit aO. 28, wo in Anm. 44f. auf S. 30 weitere Literatur genannt ist.
Danach auch Kashnitz aO.
Hildebrecht Hommel
destens bereits dessen Urgroßvater Heinrich III. mit dem merkwürdi-
gen Zunamen Haupt von Pappenheim, der von 1174 bis zu seinem Tod
1191 unter den Staufenkaisem Friedrich Barbarossa und Heinrich VI.
vornehmlich in Italien hohe Ämter bekleidete und dort mit 'Henricus
Testa’ zeichnete13, sich jenes Siegels bedient hat14. Denn dieses Siegel
zeigt einen Kopf als Bild, womit deutlich auf jenen merkwürdigen Bei-
namen Haupt bzw. Testa angespielt ist. Doch bereits ein noch älterer
Pappenheimer Ahnherr, Heinrich I., nennt sich von 1113 an urkundlich
cum capite und wird auch von dem Historiker Otto von Freising im glei-
chen Sinn bezeichnet15. Dies gibt uns die Lösung des Rätsels an die
Hand; denn man hat mit Recht vermutet und durch aufschlußreiche
Parallelen belegt, daß Heinrich I. von Pappenheim, „der durch sein
Eintreten für Kaiser Heinrich V. bei dem Aufruhr des römischen Vol-
kes 1111 besonders hervorgetreten war,... vom Kaiser in Rom eine ent-
sprechende Gemme mit antikem Kopf als Siegel erhalten“ habe und
sich seit dieser Auszeichnung nicht nur jenes Geschenks als Siegel be-
dient, sondern sich auch danach den redenden Beinamen cum capite
beigelegt habe16, der sich auf seine Nachkommen dann in der deut-
schen Form 'Haupt’ als regelrechter Zweitname vererbt hat und in der
Familie heute noch als Vorname begegnet. Eine schlagende Parallele
berechtigt in der Tat zu einer solchen Erklärung: „Markgraf Otto V. von
Brandenburg besiegelte durch eine ovale Gemme mit einem Kopf, die
er in den Jahren 1279-82 mehrfach als Sekretsiegel verwandte, einen
Brief an König Rudolf sub anulo a vestra munificentia nobis dato. "17 In
Pappenheim nun wurde das Kopfsiegel in der Folgezeit mehrmals neu
gefertigt und verständlicherweise von den damit Beauftragten dem
schon vorher erschienenen Aufsatz „Der Königskopf mit der Stimbinde auf Münzen
und Siegeln der Stauferzeit im Anzeiger des Germ. Nationalmus. 1976,
S. 22-30 verweist der Verf. L. Veit (im Text auf S. 25) auf seine Abb. 8, wo
ebenfalls das Siegel von 1251 wiedergegeben sei; jedoch ist offenbar durch ein Ver-
sehen diese Abb. unterblieben.
13 Haupt Graf zu Pappenheim aO. (Versuch einer Geschichte ...), S. 9ff. Vgl. jetzt
auch Alfr. Haverkamp, Herrschaftsformen der Frühstaufer in Reichsitalien 1.1970,
S. 256f. u.ö. (freundlicher Hinweis von Harald Zimmermann).
14 Von H. Graf zu Pappenheim aO. S. 63 (vgl. S. lOf.) wird die Erstbenutzung des
Siegels vermutungsweise in das Jahr 1186 gesetzt, als Marschall Heinrich III. Testa
sein Statthalteramt in Norditalien antrat. Doch siehe dazu weiterhin oben im Text.
15 Haupt Graf zu Pappenheim aO. S. 2f.
16 R. Kashnitz aO. 55.
17 L. Veit aO. 28, wo in Anm. 44f. auf S. 30 weitere Literatur genannt ist.
Danach auch Kashnitz aO.