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Wolf, Joseph Georg; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1988, 2. Abhandlung): Das Senatusconsultum Silanianum und die Senatsrede des C. Cassius Longinus aus dem Jahre 61 n. Chr.: vorgetragen am 17. Jan. 1987 — Heidelberg: Winter, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.48153#0053
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Das Senatusconsultum Silanianum

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aber häufig gestattet, ein persönliches Vermögen, ein peculium, anzu-
sparen100; nicht selten wurde ihm ein bestimmtes Kapital zur selbstän-
digen Bewirtschaftung überlassen und erlaubt, auch ‘eigenen Gewinn’
zu machen.101 Mit dem ersparten oder erwirtschafteten Kapital konnte
er sich dann freikaufen.102 Die Ausdrucksweise im Kontext pretium
pepigerat ist technisch.103
Wie geht Cassius auf diese Tatmotive ein?104 Er fragt höhnisch, ob
etwa der Sklave über vom Vater ererbtes Vermögen kontrahiert habe
oder ob ihm ein servus weggenommen worden sei, den er vom Großva-
ter geerbt habe. Die Fragen sind höhnisch, weil der Sklave dem Rechte
nach weder Vater noch Großvater noch eigenes Vermögen hat. Cassius
bringt so zum Ausdruck, daß er die vorgebrachten Mordmotive für
baren Unsinn hält: Es stehe völlig im Belieben eines Dominus, ob er
sich an eine Freilassungsvereinbarung halte und wie er über seine Skla-
ven verfüge; Unrecht könne ein Herr seinem Sklaven jedenfalls auf

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'RMANN zu 14.43.4; D’Ippo-
205 u. ö. Zum Wechsel des

ventre fraudato, pro capite
peculi. Diese Verwendung
iie wird schon von Plautus
Varus (cos. 39 v. Chr.) D
iehe A. 6. Die literarischen
ruck, daß der Freikauf mit
i bedeutende Rolle spielte,
isystem (‘Freiheit für Lei-
igsbereitschaft des Sklaven
gl. etwa P. A. Brunt, JRS
128 (mit zu weit gehenden

n, daß der Sklave ein ex
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ast. 1.17.5 empfiehlt, den
für zu sorgen, ut habeant
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163. Zum Vergleich: „Die
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emeinen zwischen 800 und
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