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Das Senatusconsultum Silanianum
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aber häufig gestattet, ein persönliches Vermögen, ein peculium, anzu-
sparen100; nicht selten wurde ihm ein bestimmtes Kapital zur selbstän-
digen Bewirtschaftung überlassen und erlaubt, auch ‘eigenen Gewinn’
zu machen.101 Mit dem ersparten oder erwirtschafteten Kapital konnte
er sich dann freikaufen.102 Die Ausdrucksweise im Kontext pretium
pepigerat ist technisch.103
Wie geht Cassius auf diese Tatmotive ein?104 Er fragt höhnisch, ob
etwa der Sklave über vom Vater ererbtes Vermögen kontrahiert habe
oder ob ihm ein servus weggenommen worden sei, den er vom Großva-
ter geerbt habe. Die Fragen sind höhnisch, weil der Sklave dem Rechte
nach weder Vater noch Großvater noch eigenes Vermögen hat. Cassius
bringt so zum Ausdruck, daß er die vorgebrachten Mordmotive für
baren Unsinn hält: Es stehe völlig im Belieben eines Dominus, ob er
sich an eine Freilassungsvereinbarung halte und wie er über seine Skla-
ven verfüge; Unrecht könne ein Herr seinem Sklaven jedenfalls auf
o
'RMANN zu 14.43.4; D’Ippo-
205 u. ö. Zum Wechsel des
ventre fraudato, pro capite
peculi. Diese Verwendung
iie wird schon von Plautus
Varus (cos. 39 v. Chr.) D
iehe A. 6. Die literarischen
ruck, daß der Freikauf mit
i bedeutende Rolle spielte,
isystem (‘Freiheit für Lei-
igsbereitschaft des Sklaven
gl. etwa P. A. Brunt, JRS
128 (mit zu weit gehenden
n, daß der Sklave ein ex
. Die Möglichkeiten, von
ast. 1.17.5 empfiehlt, den
für zu sorgen, ut habeant
ispieler-Sklave für seinen
Weizen und 20 Sesterzen
163. Zum Vergleich: „Die
n einzelnen Reichsteilen,
emeinen zwischen 800 und
79) 181.
klaven-peculium vgl. auch
100 Der Käu
frugalitai
denen w
Eifer de
Deculiun
101 Kaser]
Hopkin
102 Sen. ep
numera
des pec
voraus^
40.1.6 (
und jur
‘eigene
Die V<
stung’)
wirklic
48 (19.
Folger
29
aber häufig gestattet, ein persönliches Vermögen, ein peculium, anzu-
sparen100; nicht selten wurde ihm ein bestimmtes Kapital zur selbstän-
digen Bewirtschaftung überlassen und erlaubt, auch ‘eigenen Gewinn’
zu machen.101 Mit dem ersparten oder erwirtschafteten Kapital konnte
er sich dann freikaufen.102 Die Ausdrucksweise im Kontext pretium
pepigerat ist technisch.103
Wie geht Cassius auf diese Tatmotive ein?104 Er fragt höhnisch, ob
etwa der Sklave über vom Vater ererbtes Vermögen kontrahiert habe
oder ob ihm ein servus weggenommen worden sei, den er vom Großva-
ter geerbt habe. Die Fragen sind höhnisch, weil der Sklave dem Rechte
nach weder Vater noch Großvater noch eigenes Vermögen hat. Cassius
bringt so zum Ausdruck, daß er die vorgebrachten Mordmotive für
baren Unsinn hält: Es stehe völlig im Belieben eines Dominus, ob er
sich an eine Freilassungsvereinbarung halte und wie er über seine Skla-
ven verfüge; Unrecht könne ein Herr seinem Sklaven jedenfalls auf
o
'RMANN zu 14.43.4; D’Ippo-
205 u. ö. Zum Wechsel des
ventre fraudato, pro capite
peculi. Diese Verwendung
iie wird schon von Plautus
Varus (cos. 39 v. Chr.) D
iehe A. 6. Die literarischen
ruck, daß der Freikauf mit
i bedeutende Rolle spielte,
isystem (‘Freiheit für Lei-
igsbereitschaft des Sklaven
gl. etwa P. A. Brunt, JRS
128 (mit zu weit gehenden
n, daß der Sklave ein ex
. Die Möglichkeiten, von
ast. 1.17.5 empfiehlt, den
für zu sorgen, ut habeant
ispieler-Sklave für seinen
Weizen und 20 Sesterzen
163. Zum Vergleich: „Die
n einzelnen Reichsteilen,
emeinen zwischen 800 und
79) 181.
klaven-peculium vgl. auch
100 Der Käu
frugalitai
denen w
Eifer de
Deculiun
101 Kaser]
Hopkin
102 Sen. ep
numera
des pec
voraus^
40.1.6 (
und jur
‘eigene
Die V<
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wirklic
48 (19.
Folger