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Hermann Berger
gegen (mit Präfix), wörtlich etwa „der Mann, er-tauchte unter“, daß es
von außen her veranlaßt, etwa weil er ausrutschte, geschah. Bei transiti-
ven Verben muß folgerichtig immer das Pronominalpräfix stehen, weil
die Handlung dabei von einem (grammatisch im Ergativ stehenden)
Agens bestimmt ist, wie in (z n-e) hir y-äaltimi „er wusch den Mann“,
wörtlich etwa „er wusch-ihn, den Mann“. Daß diese Regelung nur noch
so wenige Verben umfaßt, liegt sicherlich daran, daß in den meisten
intransitiven Verben die Freiwilligkeit oder Unfreiwilligkeit entweder
schon durch die Bedeutung mitfestgelegt war, oder daß man sie auf dem
Wege der „Auffassung“ festlegte, wenn sich auch einzelne Verben die-
ser Erklärung entziehen. So kann man sich hurüt- „sitzen“, girät- „tan-
zen“, dagä- „sich verstecken“ kaum anders als freiwillig vorstellen, i-ir-
„sterben“, d-i-tal- „aufwachen“ nur als unfreiwillig, usw. Daß anderer-
seits sich die alte Unterscheidung trotz der geringen Anzahl der noch
danach behandelten Verben überhaupt noch halten konnte, verdankt
sie dem Verbum man-l-män- „werden“, mit dem unzählige periphrasti-
sche Verben immer wieder neu gebildet werden. - Verwandt mit dieser
Regelung ist eine andere, gleichfalls auf eine kleine Restgruppe be-
schränkte, nach der dasselbe Verbum ohne Pronominalpräfix intransi-
tive, mit ihm transitive Bedeutung hat, z. B. in qis-„zerreißen (intr.)“-z-
qhfs- „es zerreißen“: beim Intransitivum wird hier von der Klassenunter-
scheidung abgesehen, beim Transitivum drückt das Präfix wieder die
grundsätzliche Abhängigkeit der Handlung von einem äußeren, nicht in
dem Subjekt selbst liegenden Faktor aus. Wir stehen hier vor der wohl
sehr ungewöhnlichen Erscheinung, daß den Pronominalpräfixen drei
verschiedene Funktionen gleichzeitig aufgebürdet werden: neben der
bloßen Bezeichnung des pronominalen Subjekts bzw. Objekts weisen
sie auch indirekt, wenn auch bruchstückhaft, auf die Klasse bzw. das
Genus am Substantiv hin und unterscheiden die freiwillige von der un-
freiwilligen Handlung bzw. das Aktiv vom Passiv.
Was zunächst die Unterscheidung von Freiwilligkeit und Unfreiwillig-
keit betrifft, so hat sie selbstverständlich nur einen Sinn bei belebten
Subjekten, also Menschen und Tieren, und es erhebt sich nun die Frage,
wie Bezeichnungen für leblose Gegenstände der x-Klasse in der Kongru-
enz behandelt werden. Das Burushaski hat sie selbst nicht entschieden,
denn es sind - das haben gezielte Nachfragen ergeben - beide Konstruk-
tionen frei vertauschbar nebeneinander möglich. Die Konstruktion mit
dem Pronominalpräfix, z.B. in dan thraq i-mänimi „der Stein, er-zer-
sprang“ hat wie bei den Tiernamen das Prinzip der Vereinzelung der x-
Klasse im Auge, während bei der präfixlosen Constructio ad sensum wie
Hermann Berger
gegen (mit Präfix), wörtlich etwa „der Mann, er-tauchte unter“, daß es
von außen her veranlaßt, etwa weil er ausrutschte, geschah. Bei transiti-
ven Verben muß folgerichtig immer das Pronominalpräfix stehen, weil
die Handlung dabei von einem (grammatisch im Ergativ stehenden)
Agens bestimmt ist, wie in (z n-e) hir y-äaltimi „er wusch den Mann“,
wörtlich etwa „er wusch-ihn, den Mann“. Daß diese Regelung nur noch
so wenige Verben umfaßt, liegt sicherlich daran, daß in den meisten
intransitiven Verben die Freiwilligkeit oder Unfreiwilligkeit entweder
schon durch die Bedeutung mitfestgelegt war, oder daß man sie auf dem
Wege der „Auffassung“ festlegte, wenn sich auch einzelne Verben die-
ser Erklärung entziehen. So kann man sich hurüt- „sitzen“, girät- „tan-
zen“, dagä- „sich verstecken“ kaum anders als freiwillig vorstellen, i-ir-
„sterben“, d-i-tal- „aufwachen“ nur als unfreiwillig, usw. Daß anderer-
seits sich die alte Unterscheidung trotz der geringen Anzahl der noch
danach behandelten Verben überhaupt noch halten konnte, verdankt
sie dem Verbum man-l-män- „werden“, mit dem unzählige periphrasti-
sche Verben immer wieder neu gebildet werden. - Verwandt mit dieser
Regelung ist eine andere, gleichfalls auf eine kleine Restgruppe be-
schränkte, nach der dasselbe Verbum ohne Pronominalpräfix intransi-
tive, mit ihm transitive Bedeutung hat, z. B. in qis-„zerreißen (intr.)“-z-
qhfs- „es zerreißen“: beim Intransitivum wird hier von der Klassenunter-
scheidung abgesehen, beim Transitivum drückt das Präfix wieder die
grundsätzliche Abhängigkeit der Handlung von einem äußeren, nicht in
dem Subjekt selbst liegenden Faktor aus. Wir stehen hier vor der wohl
sehr ungewöhnlichen Erscheinung, daß den Pronominalpräfixen drei
verschiedene Funktionen gleichzeitig aufgebürdet werden: neben der
bloßen Bezeichnung des pronominalen Subjekts bzw. Objekts weisen
sie auch indirekt, wenn auch bruchstückhaft, auf die Klasse bzw. das
Genus am Substantiv hin und unterscheiden die freiwillige von der un-
freiwilligen Handlung bzw. das Aktiv vom Passiv.
Was zunächst die Unterscheidung von Freiwilligkeit und Unfreiwillig-
keit betrifft, so hat sie selbstverständlich nur einen Sinn bei belebten
Subjekten, also Menschen und Tieren, und es erhebt sich nun die Frage,
wie Bezeichnungen für leblose Gegenstände der x-Klasse in der Kongru-
enz behandelt werden. Das Burushaski hat sie selbst nicht entschieden,
denn es sind - das haben gezielte Nachfragen ergeben - beide Konstruk-
tionen frei vertauschbar nebeneinander möglich. Die Konstruktion mit
dem Pronominalpräfix, z.B. in dan thraq i-mänimi „der Stein, er-zer-
sprang“ hat wie bei den Tiernamen das Prinzip der Vereinzelung der x-
Klasse im Auge, während bei der präfixlosen Constructio ad sensum wie