Cusanus-Studien
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argumentative Begründung findet. Z.B. ist noch kaum erschlossen -
wie könnte es mangels Quellenedition anders sein was der doctor
decretorum als Bischof von Brixen an rechtshistorischer Originalität
in seinen Kampf um die Rechte der Brixener Kirche in zahlreichen
Deduktionen, Exposes und Quellenkommentierungen einbringt.25
Ein weiteres Beispiel bietet aus derZeit seiner Legationsreise im
Februar 1451 ein - im Druck nächsthin etwa 20 Seiten umfassender
- Entwurf für Salzburger Provinzialstatuten, der eine Art Muster für
die Reform des deutschen Kirchenwesens insgesamt sein sollte26,
aber von dem keineswegs so reformfreudigen deutschen Klerus
gerade deshalb abgelehnt wurde, weil es um die ganze deutsche
Nation ging: Der Legat solle noch weitere Stimmen einholen, ehe
man aufs Ganze ziele. So sagen es ihm die Salzburger Synodalen
und geben vorreformatorischen Hoffnungen auf diese Weise einen
erheblichen Dämpfer.27
Die Stellungnahmen der Korrespondenzpartner müssen durch
den Editor der „Acta“ also jeweils auch als Handlungspartner in den
Blick genommen werden. Nicht immer äußerte man sich so offen
wie hier. Was man von Cusanus wirklich hielt, wird man nicht
zuletzt nämlich in Beurteilungen durch Dritte erfahren. Cusanus ist
von seinen Zeitgenossen sehr kontrovers beurteilt worden.28 Der
Philosophiehistoriker denkt an den ihn mißverstehenden Johannes
Wenck29, der Kirchenhistoriker an die Anhänger des Basler Konzils,
die den Deutschen als von Rom gekauften Verräter, zumindest:
25 Unter Berücksichtigung der ungünstigen Erschließungssituation gleichwohl
sehr materialreich schon jetzt Grass, Cusanus als Rechtshistoriker. Ergänzend
dazu, angeregt durch Müller, Kopien: N. Grass, Das Hochstift Brixen, die Abtei
Disentis und Nikolaus von Kues, in: Cusanus. Gedächtnisschrift 627-637 (Niko-
laus vertieft sich in die Brixner Stiftsprivilegien). Die zahlreichen einschlägigen
Studien von H. Hailauer sind zusammengestellt in: AC 1/1 viiif. Anm. 15.
Jüngst: Hailauer, Nikolaus von Kues als Bischof und Landesfürst 292-294.
26 AC 1/3 Nr. 1000. Zugrunde liegt: Salzburg, Abtei St. Peter, Stiftsarchiv, HsA 203
f. 51r-59r.
27 ACI/3Nr. 1004,nach: Salzburg,Konsistorialarchiv,Akten 10/107;Druck: Gärt-
ner, Salzburgische gelehrte Unterhaltungen II 47-50. Zum ganzen Thema dem-
nächst, anknüpfend an die Salzburger Quellen: Meuthen, Nikolaus von Kues
und die deutsche Kirche.
28 P. Orth, Nikolaus von Kues im Urteil seiner Zeitgenossen, in: Geschichte in
Köln 27 (1990) 5-26.
29 Haubst, Studien 83-136; J. Hopkins, Nicholas of Cusa’s Debate with John
Wenck, Minneapolis 1981, 21984, mit resümierendem Urteil S. 18.
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argumentative Begründung findet. Z.B. ist noch kaum erschlossen -
wie könnte es mangels Quellenedition anders sein was der doctor
decretorum als Bischof von Brixen an rechtshistorischer Originalität
in seinen Kampf um die Rechte der Brixener Kirche in zahlreichen
Deduktionen, Exposes und Quellenkommentierungen einbringt.25
Ein weiteres Beispiel bietet aus derZeit seiner Legationsreise im
Februar 1451 ein - im Druck nächsthin etwa 20 Seiten umfassender
- Entwurf für Salzburger Provinzialstatuten, der eine Art Muster für
die Reform des deutschen Kirchenwesens insgesamt sein sollte26,
aber von dem keineswegs so reformfreudigen deutschen Klerus
gerade deshalb abgelehnt wurde, weil es um die ganze deutsche
Nation ging: Der Legat solle noch weitere Stimmen einholen, ehe
man aufs Ganze ziele. So sagen es ihm die Salzburger Synodalen
und geben vorreformatorischen Hoffnungen auf diese Weise einen
erheblichen Dämpfer.27
Die Stellungnahmen der Korrespondenzpartner müssen durch
den Editor der „Acta“ also jeweils auch als Handlungspartner in den
Blick genommen werden. Nicht immer äußerte man sich so offen
wie hier. Was man von Cusanus wirklich hielt, wird man nicht
zuletzt nämlich in Beurteilungen durch Dritte erfahren. Cusanus ist
von seinen Zeitgenossen sehr kontrovers beurteilt worden.28 Der
Philosophiehistoriker denkt an den ihn mißverstehenden Johannes
Wenck29, der Kirchenhistoriker an die Anhänger des Basler Konzils,
die den Deutschen als von Rom gekauften Verräter, zumindest:
25 Unter Berücksichtigung der ungünstigen Erschließungssituation gleichwohl
sehr materialreich schon jetzt Grass, Cusanus als Rechtshistoriker. Ergänzend
dazu, angeregt durch Müller, Kopien: N. Grass, Das Hochstift Brixen, die Abtei
Disentis und Nikolaus von Kues, in: Cusanus. Gedächtnisschrift 627-637 (Niko-
laus vertieft sich in die Brixner Stiftsprivilegien). Die zahlreichen einschlägigen
Studien von H. Hailauer sind zusammengestellt in: AC 1/1 viiif. Anm. 15.
Jüngst: Hailauer, Nikolaus von Kues als Bischof und Landesfürst 292-294.
26 AC 1/3 Nr. 1000. Zugrunde liegt: Salzburg, Abtei St. Peter, Stiftsarchiv, HsA 203
f. 51r-59r.
27 ACI/3Nr. 1004,nach: Salzburg,Konsistorialarchiv,Akten 10/107;Druck: Gärt-
ner, Salzburgische gelehrte Unterhaltungen II 47-50. Zum ganzen Thema dem-
nächst, anknüpfend an die Salzburger Quellen: Meuthen, Nikolaus von Kues
und die deutsche Kirche.
28 P. Orth, Nikolaus von Kues im Urteil seiner Zeitgenossen, in: Geschichte in
Köln 27 (1990) 5-26.
29 Haubst, Studien 83-136; J. Hopkins, Nicholas of Cusa’s Debate with John
Wenck, Minneapolis 1981, 21984, mit resümierendem Urteil S. 18.