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Heckel, Martin; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1995, 3. Abhandlung): Die deutsche Einheit als Verfassungsfrage: wo war das Volk? ; vorgetragen am 11. Februar 1995 — Heidelberg: Univ.-Verl. Winter, 1995

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.48183#0008
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Martin Heckel

4. Im Westen kein konstituierender Akt für die
deutsche Einigung
a) Berechtigte Frage nach der Verfassunggebenden
Gewalt. 20
b) Vollzug des Wiedervereinigungsgebotes. 21
c) Entscheidung des Verfassunggebers.22
III. Zum Verständnis der „Verfassunggebenden Gewalt“. 23
1. Begriff
a) Normwille der Staatsnation. 23
b) Originäre Natur. 23
c) Selbstbindung des Volkes. 24
d) Verfassunggebende und verfaßte Gewalt. 24
2. Funktionen
a) Schaffung der Verfassung: politische
Entscheidung für normative Dauergeltung. 24
b) Legitimierung der Verfassung: Das Volk
als permanenter Verfassungsträger, nicht nur
sporadischer Verfassunggeber. Paradoxie der
Verfassunggebenden Gewalt. 25
c) Beseitigung der Verfassung als Normgeschehen. 27
3. Situationsbezogenheit
a) In der Revolution: Kampfinstrument gegen die
bisher geltende Verfassung. 27
b) In der politischen Normalsituation: Bekräftigung
und Erneuerung der geltenden Verfassung. 28
c) Keine Volksabstimmung nach dem Ende der
deutschen Revolution. 29
4. Formen
a) Volk als unorganisierte „Gesellschaft“. 30
b) Die Organisation der Verfassunggebenden Gewalt:
Initiative und Verfahren. 31
c) Einwände gegen Verfassunggebung nur durch
Volksentscheid. 31
d) Unverzichtbarkeit repräsentativer Verfassung-
gebungsformen. 31
 
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