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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Schulz, Hans [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0530
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526

I 5. GUTACHTEN FUR PHILIPP VON HESSEN

sie alle, mman vberal ausgeschlossen, des mittels vnd der artzenei nun nit mer be-
dorffen, welche mittel vnd artzeney der herr den alten411 ie412 nit vergebens, das ist,
wo sie sich durch die eintzelen ehen vor aller onzucht genugsam hetten erhalten
konden, zugeben hat. Zwar aus den fruchten vnd allen vmbstenden finden sich noch
wol bey den Christen, die freylich so schwach sind, alle onzucht durch die eintzelen
ehen zu vermeyden, als413 bei den alten gewesen sein, denen der herr darumb die
artzenei vnd das mittel, mer dann eine zur ehe zu haben, vetterhch vnd gotthch zu-
gegeben. Wie kende414 es dann gottes gepott vnd ware bewilhgung der kirchen sein,
solichen auch von gott zugegeben artzeney abzustricken415? Dann, wie gesagt, der
liebe gott ihm416 selb gleych bleibet vnd will gleychen krancken zu allen zeyten
gleyche artzeney gepuren417. Also findet sichs nicht418, das dise strenge, mit mman
vberal zu dispensiren vnd nachzugeben, mer dann em weyb zu nemen, weder m got-
tes gesetz noch in der kirche waren vnd eigenthchen bewilhgung begriffen sei. Dan
einmal findet man heut auch etliche, die dieser artzeney gleich so noturfftig419 sind,
als die bey den alten gewesen sind. Allein würde ware kirchenzucht bey vns, wie sie
solle, gehalten, so würden deren sonder420 zweyfel bei uns chnsten fil wemger sem,
dann bey den alten gewesen, die dieser artzenei warlich bedörfften. Das aber dar-
umb gar keine sein würden, des haben wir keine zusag vnd darumb auch keme so-
liche gantze abstrickunge421 diser artzeney. Nun aber, weyl die kirche vnd ware
glaubenszucht steht, wie sie steht, hat ein ieder wol zu bedencken, was für starcken
rissen in der keuscheyt bey vns sein mögen. I 41 I
Sonst ist war, weyl, wie Sct. Peter leret, die Christen aller menschhchen ordnung
sollen underthan sein,422 so sind alle satzungen der kirchen vnd obren, als423 gottes
gesetz zu halten, wenn sie ia das gepieten, das recht und gut, vnd das verpieten, das
bös vnd onrecht ist, vnd niman das vfflegen424, das zu argen treybet oder fordert,
vnd niman abstricket425, das vor bösem verhietet vnd das gute fordert. Gottes sind
wir eigen vnd keiner creaturen, darumb sind aller menschen gefallen, gepotte vnd
verpotte wol, so fil mit gottes gehorsame sein möge, gross geachtet worden, dann
wir, wie St. Paulus sagt, zum friden beruffen sind426 vnd iederman zum guten zu ge-
411. den alttestamentlichen Patriarchen.
412. jedenfalls.
413. wie.
414. könnte.
415. zu hemmen, unterbinden, verbieten.
416. sich.
417. zukommen lassen. Grimrn 4 (= IV, 1,1), Sp. 1892.
418. das >mcht< lst hier falsch; hier soll gerade gesagt werden, daß sich die Strenge weder m Got-
tes Gesetz noch m den Kirchenordnungen findet.
419. bedürftig.
420. ohne.
421. Unterbindung, Verbot.
422. IPetr2,i3.
423. alles, das ganze.
424. auferlegen, befehlen.
425. verbietet.
426. IKor/,!^.
 
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