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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Schulz, Hans [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0576
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19. TRAUPREDIGT BUCERS

57^
Heiland« (Eph 5,23) unterordnen müssen. Auch wenn ein Mann sich seiner Frau ge-
genüber mcht wie ein »Haupt und Heiland« verhalte, könne diese sich des Beistan-
des Gottes sicher sein, denn er werde sie gewiß von einem Ehemann befreien, der
sich seiner Bestimmung durch Gott nicht gemäß verhält, oder zummdest ermögli-
chen, daß sie den widrigen Umständen zum Trotz an lhm »den Nutzen eines Hei-
landes« erlange [157'].
Drittens soll sich die Frau dem Mann »wie die Kirche Christus« (Eph 5,24) unter-
ordnen. So wie die Kirche alles Heil und Gliick von Chnstus zu erwarten hat,
ebenso soll die Frau Trost darin fmden, daß der gegenüber lhrem Mann erwiesene
Gehorsam ihr Seligkeit, Heil und Glück von Gott embnngen wird.
Dementsprechend hebt Bucer auch die Mahnung des Paulus an die Männer her-
vor, ihre Frauen so zu lieben, wie Christus die Kirche gehebt hat und wie jeder
Mensch seinen eigenen Körper liebt und pflegt (Eph 3,28-29). Eine größere Liebe
als diejenige, die Christus uns erwiesen hat, mdem er für uns m den Tod gegangen
ist, könne es nicht geben. Diese Liebe sollen sich Ehemänner zum Vorbild nehmen
[ij8r].
Am Schluß seiner Predigt beschwört Bucer seine Adressaten, sich von den derzei-
tigen konfessionellen Spaltungen und Trennungen nicht verunsichern zu lassen und
bei der grundlegenden Wahrheit zu bleiben, daß Vergebung der Sünden und Gnade
allein von Gott zu erwarten sind. Dies sei die »wahre Rehgion«, die Männer sowohl
bei sich als auch bei ihren Frauen fördern sollten [158^-159^].

3. Überlieferung
Straßburg StArch, AST 167 (Varia ecclesiastica II), fol. 154r-1J9V. Abschnft von
zwei Händen: eine unbekannte zeitgenössische Hand ab fol. 1 54r mit Ergänzung am
Rand von Konrad Hubert und die Hand Konrad Huberts ab fol. 1 $6r mit Korrektur
durch Bucer; auf fol. 154^ mit der später am oberen Seitenrand erg. Überschrift von
Konrad Hubert: »M[artinus] Buc[erus]: Pro Agnims m nuptns«, und der ebenfalls
von Hubert stammenden Bemerkung in der linken oberen Ecke: »Bucen esse pro-
batur ex ipsius autog[ra]pho paginarum quindenas«. Diese fünfzehn Korrekturen
Bucers sind dann von Hubert am Rand durch Ziffern bezeichnet.17
Eine kritische Edition dieser Schrift bietet Hans von Schubert, Zwei Predigten Mar-
tin Bucers, in: Beiträge zur Reformationsgeschichte. Herrn Oberkonsistonalrat
Prof. Dr. Köstlin bei der Feier seines 70. Geburtstages ehrerbietigst gewidmet von
Paul Albrecht (Hg.), Gotha 1896, S. 218-228.

17. Vgl. hierzu von Schubert, Zwei Prcdigten, S.209.
 
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