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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Bucer, Martin [Oth.]; Wilhelmi, Thomas <PD Dr.> [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 11,3): Schriften zur Kölner Reformation — Gütersloh, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30232#0033
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bestendige verantwortung

Reformation in schrifften verfassen zulassen, vns ᵃ der zeyt darumb gedanckt
vnd einhellig gebetten, das die selb begriffen ¹ vnd ins werck gefürdert vnd
bracht, damit ein einhellige Christliche Religion in vnserem Stifft angericht
werden vnd ein jeder, wes er sich darin zu halten, wissen möcht, Mit welcher
bit das Thumcapittel nitt weniger dann die anderen Stende genugsam bekennet
haben, das sie die zuuor außgangen Reformation selb darfür nit gehalten,
das die angenomen vnd von jederman bewilliget oder noch anzunemen oder
zu bewilligen sein solte, als durch die den Kirchen möcht recht gerathen werden.
Dann wo das nit, sonder es die meynung gehabt, auff der vorigen ² Reformation,
als die aller ding ³ vollkommen vnd nicht zu verbesseren gewesen
were, zu uerharren, so würden freylich sie vom Thumcapittel dieselbige vorangestelte
vnd publicierte Reformation an die hand zu nemen vnd zur vollenziehung
zu bringen vnd nit vmb ein andere gebetten haben, Welchs aber nit
allein das Thumcapittel, sonder auch die nit gethan haben, welcher besonder
werck die selbige Reformation ist. Zu dem kan auch nicht verleugnet werden,
als wir auff solich gemeiner vnser Landtschafft ⁴ einhellige bitt vnser vertrö-
stung nach etlich Bedencken einer Reformation den jenen, so in dieser vermeinten
widerlegung vnnd sonst, vnser einfaltiges Bedencken zumhöchsten
zu widerfechten, vnderstohn, im Jar M.D. XLII. vngefohrlich ⁵ vmb den ersten
Septembris zugesandt ⁶ vnd begert, mit rath etlicher anderer darauff jhr
gutbeduncken vns anzuzeygen etc.; Das sie darnach vmb den IX. Ianuarii
Anno etc. XLIII ein begriff einer Reformation (wiewol derselb auch nicht so
gar on mangel gewesen) vns in schrifften zugeschickt ⁷ . Darumb sie selb damit
wol zu verstehn gegeben vnd bekennet haben, das die noturfft ⁸ der Kirchen
einer andern vnd gentzlichern verbesserung des Kirchen dienstes erfordre.
Vnd ob sich schon diß alles nit also hielte vnd gemelte ⁹ hieuor publicierte
Reformation ¹⁰ von vnseren Suffraganeen ¹¹ , vnsers Stiffts Prelaten vnd Clerisei,
auch von vns selb gentzlich angenomen vnd bewilligt ¹² were, wie die

a) Drf. vnd.

Sammlung der Reichs-Abschiede, Teil II, S. 428–444, bes. S. 431–434 (§ 8–25). Vgl. dazu

Köhn, Bucers Entwurf, S.39.
1. inWorte gefaßt.
2. obenerwähnten.
3. in jeder Hinsicht.
4. S. oben S.28, Anm. 14.
5. ungefähr.
6. Vgl. dazu Köhn, Bucers Entwurf, S.41 und Franzen, Bischof und Reformation, S.78.
7. Vgl. dazu Gropper, Briefwechsel, Bd.I, S.290, Anm.3; S.291–292, Anm.6 und S.278,
Anm. 9; Schlüter, Die Publizistik, S. 140 (Nr. 5); Schlüter, Flug- und Streitschriften zur »Kölner
Reformation«, S.173 (Nr.20). Die Schrift ist nicht erhalten.
8. das Bedürfnis.
9. genannte.
10. Bucer, Einfältiges Bedenken. Vgl. oben S.23, Anm. 3.
11. Vgl. dazu oben S.27, Anm. 4–7.
12. gebilligt, genehmigt.

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