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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Bucer, Martin [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas <PD Dr.> [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 11,3): Schriften zur Kölner Reformation — Gütersloh, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30232#0048
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44 bestendige verantwortung

verschicken vnd außspreiten ¹ lassen, Auch gestattet haben, das vermöge
solchs vnsers Buchs vilerley dieser ohrt vnerhörte neuwerungen in sachen
vnser Religion in vnseren Stetten Bonn ² , Andernach ³ , Linß ⁴ , Kempen ⁵ vnd
anders wa ⁶ im Ertzstifft Cöllen für vnd für vnnd je lenger je mehr furgenommen
worden. 5

Hier auff ist diese vnser warhafftige antwort, das nicht on ⁷ : wir haben vnser
Christlich Bedencken ⁸ dem einhelligen vnser Landtschafft an vns beschehen
begeren nach ⁹ auff dem Landtage am xxij. Junij Anno M.D. XLIII. ¹⁰ den
Stenden vnser gemeinen Landtschafft fürgegeben vnd begert, das jeder Standt
neben den vnseren etliche Gotsförchtige, gelehrte vnnd eyferige menner dar- 10
zu verordnen wolten, welche das Buch der Reformation für handen nemen,
sich darauff Christlich vnnd in aller sanffmut von einem Artickel zum anderen
vnderreden vnnd im HERREN vergleichen wolten, Auch solch vnser Bedencken
nicht lange nach dem Landtage inn den Truck kommen ¹¹ , aber doch
für ¹² Datum des Gegenberichts, vns im Truck zugesandt, nit publicieren noch 15
auch, wie vns diese leuth neben ¹³ der warheit zu schreiben, in vil hundert Exemplar
hin vnd wider verschicken vnnd außspreiten lassen. Das aber der
Außschuß solches vor nit besichtiget, das hat an vns nicht gemangelt, sonder
als auff vnser vilfaltig begeren sie vom Thumcapittel nicht wolten inn solchen
Außschuß bewilligen ¹⁴ noch die jhren verordnen, da ist von den anderen Sten- 20
den auch niemand zum selben Außschuß geben, Auch niemandt von jhnen
auff vnser begeren, sich zum selben Außschuß brauchen zu lassen, willig gewesen,
Sonder es haben die drey Stende vnser Landtschafft, Nemlich | bva |
Graffen, Ritterschafft vnd Stett, die sachen vnns gentzlich heimgestelt ¹⁵ vnnd

1. verbreiten, bekanntmachen.

2. Bonn, im oberen Kölner Erzstift gelegen, war seit dem 13. Jh. der oftmalige Aufenthaltsort
der Kölner Erzbischöfe. Im Jahre 1525 wurde Bonn zur erzbischöflichen Residenzstadt.

3. Andernach, bei Koblenz, Hauptstadt und Amt des oberen Kölner Erzstifts. Zu den
dortigen Reformversuchen vgl. Laux, Reformationsversuche in Kurköln, S.267–348.

4. Linz, nördlich von Neuwied, Stadt und Amt im oberen Kölner Erzstift. Zu den dortigen
Reformversuchen vgl. Laux, Reformationsversuche in Kurköln, S.349–404.

5. Kempen, bei Krefeld, Stadt und Amt im unteren Kölner Erzstift. Zu den dortigen Reformversuchen
vgl. Laux, Reformationsversuche in Kurköln, S.170–266.
6. wo.
7. das ... on: daß es tatsächlich folgendermaßen ist.
8. Gemeint ist der Reformationsentwurf »Einfältiges Bedenken«.
9. noch.
10. Einen Landtag vom 22. Juni 1543 gab es nicht. Bucer meint hier wahrscheinlich den
oben erwähnten Landtag (23.–26. Juli 1543). Vgl. dazu oben S.41, Anm. 4 und S.43, Anm.2.
11. Der Druck wurde in der ersten Septemberhälfte 1543 fertig. Vgl. dazu Köhn, Bucers

Entwurf, S.61.
12. vor (dem).
13. entgegen.
14. einwilligen.
15. anheimgestellt.
 
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