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bestendige verantwortung
nichts wenigers dan in diesem beruff solten geduldet werden. Vnd hat auß
dem ein jeder Christ auch wol zu vernemen, was schones lob der fromkeit vns
diese, die vnseren, geben, da doch offentlich, das nit ein menschlich, geschweigen
ein Bisschofflich frombkeit were, verderbliche jrthumb vnd zersto
ᵉ rung vnser Heiligen Christlichen Religion wider Gottes wort vnd Keyserliche
Edict einzuführen, es geschehe auch gleich auß was berichts es wölle.
Nun als die Dichter des Gegenberichts furgeben, das die, so vns also bericht,
vnder vnserem namen in der Warnung wider die jrthumb der Widerteuffer
das Keyserlich Edict zum wenigsten in dreyen stucken mit grossem
freuel vnd vermessenheit auffheben ¹ : Erstlich, da sie den ᵃ Ambtman zum
vorforderer ² vnd verhörer diß jrthumbs (wie anderer ketzereien) neben den
Predicanten machen, da das Keyserliche Edict diese Jnquisition dem Geistlichen
Richter allein befehle ³ . Darauff geben wir diese Antwort, das der Geistlichen
vnd warlich Geistlichen Richter Jnquisition gegen diesen vnnd andern
jrthumben inn vnser ordnung nit auffgehaben ᵇ wurdt, Sonder, dweil auß
mangel gesonder Lehr vnnd embsig auffsehen warer Seelsorger allenthalben
vnder dem armen, gemeinen Volck sich vil jrthumbs erregt, damit dan demselbigen
als bald begegnet, haben wir vermög der alten Canonum vnd Keis.
gesetz ⁴ geordnet, das ja auch vnsere Ambtleuth in dem sollen jre geburend
einsehen neben den Pastoren thun, als die mehr geforchtet werden vnd die
jrrigen zu ordentlicher Jnquisition besser anhalten können. Was ist damit
Keys. Edict benomen, so das jenige, das es fordert, in mehe ⁵ ordentlicher weg
gefürdert wurdt? Die ordentlichen Geistlichen Richter könden nit zu jeder
zeit an allen ohrten sein. So verbeut auch freilich das Keys. Edict mit nichten
durch jeden Pastor vnd Amptman, ja jeden Christen, als bald möglich, allerley
jrthumb zubegegnen vnd besserung zu suchen. Das ander stuck, das dem
Keys. Edict zu wider sol sein, das in gemelter Warnung on vnderscheid zu
gelassen, alle Widerteuf- | cvja | fer zu begnaden, so das Keys. Edict die auffwegler
keins wegs wöllen begnadet haben, – Vnd das drit, das in der Warnung
verordnet, die verharrenden Widerteuffer an ander ohrt zu religieren vnd zu
verweisen, welchs auch das Keys. Edict nit zulasse, Mögen vns auch zu solcher
grosser verunglimpffung, wie sie gerne theten, nit angezogen werden,
dweil vnser Bedencken nichts von ledig lassen oder nit setzet, sonder allein,
das die Widerteuffer, die sich weisen lassen, die jrthumb für ⁶ den verhörern ⁷
a) Drf. dem.
b) außgehaben (Druckfehlerverzeichnis Bl. CCXCIIIIb f.).
1. unwirksam machen, beseitigen.
2. Kläger, Herausforderer. Grimm 26 (= XII,2), Sp.1043.
3. Gropper, Christliche und Catholische Gegenberichtung, Bl. [avja]–[avjb].
4. Vgl. dazu Bucers im Sommer 1545 im Druck erschienene Schrift »Von einigen rechten
wegen...« (BDS 11,2, S.270,21–271,3).
5. vermehrt.
6. vor.
7. Verhörrichtern.
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bestendige verantwortung
nichts wenigers dan in diesem beruff solten geduldet werden. Vnd hat auß
dem ein jeder Christ auch wol zu vernemen, was schones lob der fromkeit vns
diese, die vnseren, geben, da doch offentlich, das nit ein menschlich, geschweigen
ein Bisschofflich frombkeit were, verderbliche jrthumb vnd zersto
ᵉ rung vnser Heiligen Christlichen Religion wider Gottes wort vnd Keyserliche
Edict einzuführen, es geschehe auch gleich auß was berichts es wölle.
Nun als die Dichter des Gegenberichts furgeben, das die, so vns also bericht,
vnder vnserem namen in der Warnung wider die jrthumb der Widerteuffer
das Keyserlich Edict zum wenigsten in dreyen stucken mit grossem
freuel vnd vermessenheit auffheben ¹ : Erstlich, da sie den ᵃ Ambtman zum
vorforderer ² vnd verhörer diß jrthumbs (wie anderer ketzereien) neben den
Predicanten machen, da das Keyserliche Edict diese Jnquisition dem Geistlichen
Richter allein befehle ³ . Darauff geben wir diese Antwort, das der Geistlichen
vnd warlich Geistlichen Richter Jnquisition gegen diesen vnnd andern
jrthumben inn vnser ordnung nit auffgehaben ᵇ wurdt, Sonder, dweil auß
mangel gesonder Lehr vnnd embsig auffsehen warer Seelsorger allenthalben
vnder dem armen, gemeinen Volck sich vil jrthumbs erregt, damit dan demselbigen
als bald begegnet, haben wir vermög der alten Canonum vnd Keis.
gesetz ⁴ geordnet, das ja auch vnsere Ambtleuth in dem sollen jre geburend
einsehen neben den Pastoren thun, als die mehr geforchtet werden vnd die
jrrigen zu ordentlicher Jnquisition besser anhalten können. Was ist damit
Keys. Edict benomen, so das jenige, das es fordert, in mehe ⁵ ordentlicher weg
gefürdert wurdt? Die ordentlichen Geistlichen Richter könden nit zu jeder
zeit an allen ohrten sein. So verbeut auch freilich das Keys. Edict mit nichten
durch jeden Pastor vnd Amptman, ja jeden Christen, als bald möglich, allerley
jrthumb zubegegnen vnd besserung zu suchen. Das ander stuck, das dem
Keys. Edict zu wider sol sein, das in gemelter Warnung on vnderscheid zu
gelassen, alle Widerteuf- | cvja | fer zu begnaden, so das Keys. Edict die auffwegler
keins wegs wöllen begnadet haben, – Vnd das drit, das in der Warnung
verordnet, die verharrenden Widerteuffer an ander ohrt zu religieren vnd zu
verweisen, welchs auch das Keys. Edict nit zulasse, Mögen vns auch zu solcher
grosser verunglimpffung, wie sie gerne theten, nit angezogen werden,
dweil vnser Bedencken nichts von ledig lassen oder nit setzet, sonder allein,
das die Widerteuffer, die sich weisen lassen, die jrthumb für ⁶ den verhörern ⁷
a) Drf. dem.
b) außgehaben (Druckfehlerverzeichnis Bl. CCXCIIIIb f.).
1. unwirksam machen, beseitigen.
2. Kläger, Herausforderer. Grimm 26 (= XII,2), Sp.1043.
3. Gropper, Christliche und Catholische Gegenberichtung, Bl. [avja]–[avjb].
4. Vgl. dazu Bucers im Sommer 1545 im Druck erschienene Schrift »Von einigen rechten
wegen...« (BDS 11,2, S.270,21–271,3).
5. vermehrt.
6. vor.
7. Verhörrichtern.
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