5
10
15
20
25
30
bestendige verantwortung
655
Erstlich in vngöttlichem felschen vnd verkeren gesunder Schrifftlicher ¹
vnnd Gottesförchtiger reden vnd lehren im Buch der Reformation fürgegeben.
Demnach in scheinbarem auffmutzen vnd großmachen vnschrifftlicher,
vnnötiger, vnbesserlicher vnnd zum theil auch abergleubischer zeichen-deuteley
vnd gepreng. Zum dritten in prächtigem fürziehen vnd forderen der alten
ernsten Buß vnd Closterzucht vnd anderer strengkeit der abstinentzen
alß ² von der Ehe, des Fastens vnd ander solcher vbungen, die sie aber in gemein
mit dem geringsten finger nit angreiffen, die auch das end vnnd Gottseligen
brauch solcher Leiblichen zuchtigung weder lehren noch treiben, sonder
haben daran genug, wen jhre leuth keine Eheweiber nemen, auff die Fastage
den vnderscheidt der speisen halten, jre gewohnliche kleidung vnd platten ³
tragen vnd den Chor ⁴ nach jrer ordnung besuchen. Zum vierden, wan sie das
jenige, so im Buch zu Christlicher besserung fürgegeben würdt, nicht zu tadlen
wissen vnnd bekennen müssen, das solchs besser seie, so wöllen sie doch
vns in dem auffhalten mit fürgeben, vns gepüre solche besserung nit furzunemen
on gehel ⁵ der höheren Geistlichen Oberkeit oder des Concilii. Zum
fünfften wirstu auch wol sehen, wie vilfeltig sie in diesen jrem klagen die
Göttliche vnd der H. Vätter Schrifft wider ᵃ | CCLXXXVIb/Bbbvb | vnder
jrem waren einfeltigen verstandt einbringenn, Wievil auch vngegrundter fabulen
vnd falscher gedicht sie vnder den herrlichen Titulen der alten Vätter
einführen, Damit sie sich in alle weg ⁶ beweisen das sie für nicht anders fechten,
dan für disem jren standt herrschung, pracht vnd feiges leben, wie sie es
jetzunder haben, Vnnd weil sie achten, das selbige werde jnen entfallen oder
geringert werden, wa ⁷ man der reinen Lehr des Euangelij solte würcklich ⁸
folge ⁹ vnnd stadt thun, Auch sorgen, wa sie etwas an jren herbrachten mißbreuchen
bekenneten vnnd die verbesseren liessen, man würde als dan weiter
grüblen vnnd der faule bauw jhres vngeistlichen prachts vnd thuns gar einfallen.
So vnderstehn sie die Christliche Reformation in allen stucken zu tadlen,
zu verkeren vnd in bösen verdacht zu bringen, wie offenbar ja immer ist, das
solche stuck Christlich vnnd zur Gottseligkeit nottwendig seind, Vnd dagegen
alle jre mißbreuch, wie offenbar auch ist, das es grewliche mißbreuch
seind, zu ferben ¹⁰ ,zubementlen vnnd entschuldigen, es reime sich, wie vbel es
a) Wort steht nur im Reklamant.
1. schriftgemäßen.
2. wie.
3. Tonsuren.
4. Konventualgottesdienst in Stifts- und Klosterkirchen.
5. Zustimmung.
6. überall.
7. wenn.
8. wirksam.
9. folge vnnd stadt thun: Folge leisten und ermöglichen.
10. beschönigen.
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bestendige verantwortung
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Erstlich in vngöttlichem felschen vnd verkeren gesunder Schrifftlicher ¹
vnnd Gottesförchtiger reden vnd lehren im Buch der Reformation fürgegeben.
Demnach in scheinbarem auffmutzen vnd großmachen vnschrifftlicher,
vnnötiger, vnbesserlicher vnnd zum theil auch abergleubischer zeichen-deuteley
vnd gepreng. Zum dritten in prächtigem fürziehen vnd forderen der alten
ernsten Buß vnd Closterzucht vnd anderer strengkeit der abstinentzen
alß ² von der Ehe, des Fastens vnd ander solcher vbungen, die sie aber in gemein
mit dem geringsten finger nit angreiffen, die auch das end vnnd Gottseligen
brauch solcher Leiblichen zuchtigung weder lehren noch treiben, sonder
haben daran genug, wen jhre leuth keine Eheweiber nemen, auff die Fastage
den vnderscheidt der speisen halten, jre gewohnliche kleidung vnd platten ³
tragen vnd den Chor ⁴ nach jrer ordnung besuchen. Zum vierden, wan sie das
jenige, so im Buch zu Christlicher besserung fürgegeben würdt, nicht zu tadlen
wissen vnnd bekennen müssen, das solchs besser seie, so wöllen sie doch
vns in dem auffhalten mit fürgeben, vns gepüre solche besserung nit furzunemen
on gehel ⁵ der höheren Geistlichen Oberkeit oder des Concilii. Zum
fünfften wirstu auch wol sehen, wie vilfeltig sie in diesen jrem klagen die
Göttliche vnd der H. Vätter Schrifft wider ᵃ | CCLXXXVIb/Bbbvb | vnder
jrem waren einfeltigen verstandt einbringenn, Wievil auch vngegrundter fabulen
vnd falscher gedicht sie vnder den herrlichen Titulen der alten Vätter
einführen, Damit sie sich in alle weg ⁶ beweisen das sie für nicht anders fechten,
dan für disem jren standt herrschung, pracht vnd feiges leben, wie sie es
jetzunder haben, Vnnd weil sie achten, das selbige werde jnen entfallen oder
geringert werden, wa ⁷ man der reinen Lehr des Euangelij solte würcklich ⁸
folge ⁹ vnnd stadt thun, Auch sorgen, wa sie etwas an jren herbrachten mißbreuchen
bekenneten vnnd die verbesseren liessen, man würde als dan weiter
grüblen vnnd der faule bauw jhres vngeistlichen prachts vnd thuns gar einfallen.
So vnderstehn sie die Christliche Reformation in allen stucken zu tadlen,
zu verkeren vnd in bösen verdacht zu bringen, wie offenbar ja immer ist, das
solche stuck Christlich vnnd zur Gottseligkeit nottwendig seind, Vnd dagegen
alle jre mißbreuch, wie offenbar auch ist, das es grewliche mißbreuch
seind, zu ferben ¹⁰ ,zubementlen vnnd entschuldigen, es reime sich, wie vbel es
a) Wort steht nur im Reklamant.
1. schriftgemäßen.
2. wie.
3. Tonsuren.
4. Konventualgottesdienst in Stifts- und Klosterkirchen.
5. Zustimmung.
6. überall.
7. wenn.
8. wirksam.
9. folge vnnd stadt thun: Folge leisten und ermöglichen.
10. beschönigen.