5
10
15
20
25
30
bestendige verantwortung
661
eben die meinung, die es gehept hat in anfang deß Christenthumbs vnnd zu
den zeiten der Propheten, da Gott durch dieselbigen das Volck wider von den
falschen zu den waren Gottes diensten beruffen hatt, ja, wie es auch in dem
Teutschen Landt ergangen ist zu den zeyten des lieben Bonifacij ¹ vnd anderer
fromen Heiligen Vätter, da sie das verfallen Christenthumb bey vns wider haben
auffrichten sollen ² . Bisschoff, Fürsten vnd jede Oberkeit, die Gott mit erkantnüß
vnnd eiffer seynes Reichs begabet, die sollen sich vmb taugliche Prediger
vmbsehen, die beruffen vnd den jren fürstellen, ja es sollen alle, die der
HERR, mitt verstandt vnd hertz das Heilig Euangelium zu predigen, begabt,
selb suchen, wa ³ man sie zu diesem Dienst zulassen vnnd hören wil. Dann alle
zungen den HERREN Jesum bekennen vnd preysen, Philip. ij[11], vnd jedes
glied in Christo die anderen erbauwen soll, wa vnnd wa mitt es jmmer kan, in
der ersten zu den Corintheren am zwelfften ⁴ vnd viertzehenden ⁵ .Jnsolchem
fal mußesjaander Predig deß Heiligen Euangelij alles angefangen vnnd die
bewärung der Prediger erst der Predig folgen, wen nun ein Volck vnnd Clerus
dem HERREN zugerichtet ist vnd das recht Geistlich vrtheil inn denen sachen
erlanget haben; Dann je ⁶ keinem einiger ⁷ sachen vrtheil soll heimgestellet
werden, ehe er der selbigen sachen kündig seye. Derhalben, weil vnser
Gne. Herr leider auch ein schwäres | CCLXXXIXb/Cccijb | vnwissen des
Heiligen Euangelij bey seinem Volck vnd Clero befunden, hat er warlich an
sie nicht stellen könden, welche er zu Dienern des Heiligen Euangelij beruf-
fen solte, sonder hatt als ihr öbrister Hirt vnd Seelsorger die selbigen für sich
erkennen, bewähren vnd fürstellen müssen. Wa ⁸ aber die Clerisey zu Cöllen
gewüßt, das Bucerus zu diesem dienst vntauglich seye, warumb haben sie das
nit in seiner gegenwertigkeit, das er sich auch hette mögen verantworten, dazu
ᵒ er sich so vilfeltiglich erbotten, dargethan?
Derhalben ist auff alles, das die Gegeng. von dem, das die Kirchen diener
auch von dem Volck vnd Clero sollen bewähret vnd begeret werden, das die
antwort: Diese ordnung hat nicht weyter stat ⁹ , dan da ein Volck vnd Clerus
ist, die in solchem erkennen vnd richten köndten. Solch Volck vnd Clerum
hat sein Chur. Gnad an denen orten, da sie Bucerum vnd andere Prediger deß
Euangelij, die den Gegeng. nit gefallen, für der predig deß Euangelij, durch
dieselbigen geschehen, nit gehabt. Darumb hat sie auch jhres vrtheils nit erwarten
mögen ¹⁰ noch sollen, Sonder ist gnug, das sie solche Prediger anfangs
1. Bonifatius (672/75–754), Heiliger, »Apostel der Deutschen«. LThK ³ 2, Sp.575–577.
2. Iroschottische und angelsächsische Mission in Deutschland. LThK ³ 1, Sp.653; RGG ⁴
2, Sp.718 und 721.
3. wenn.
4. I Kor 12,25.
5. I Kor 14,3.
6. jedenfalls.
7. irgendeiner.
8. Wenn.
9. Raum, sc. Gültigkeit.
10. können.
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bestendige verantwortung
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eben die meinung, die es gehept hat in anfang deß Christenthumbs vnnd zu
den zeiten der Propheten, da Gott durch dieselbigen das Volck wider von den
falschen zu den waren Gottes diensten beruffen hatt, ja, wie es auch in dem
Teutschen Landt ergangen ist zu den zeyten des lieben Bonifacij ¹ vnd anderer
fromen Heiligen Vätter, da sie das verfallen Christenthumb bey vns wider haben
auffrichten sollen ² . Bisschoff, Fürsten vnd jede Oberkeit, die Gott mit erkantnüß
vnnd eiffer seynes Reichs begabet, die sollen sich vmb taugliche Prediger
vmbsehen, die beruffen vnd den jren fürstellen, ja es sollen alle, die der
HERR, mitt verstandt vnd hertz das Heilig Euangelium zu predigen, begabt,
selb suchen, wa ³ man sie zu diesem Dienst zulassen vnnd hören wil. Dann alle
zungen den HERREN Jesum bekennen vnd preysen, Philip. ij[11], vnd jedes
glied in Christo die anderen erbauwen soll, wa vnnd wa mitt es jmmer kan, in
der ersten zu den Corintheren am zwelfften ⁴ vnd viertzehenden ⁵ .Jnsolchem
fal mußesjaander Predig deß Heiligen Euangelij alles angefangen vnnd die
bewärung der Prediger erst der Predig folgen, wen nun ein Volck vnnd Clerus
dem HERREN zugerichtet ist vnd das recht Geistlich vrtheil inn denen sachen
erlanget haben; Dann je ⁶ keinem einiger ⁷ sachen vrtheil soll heimgestellet
werden, ehe er der selbigen sachen kündig seye. Derhalben, weil vnser
Gne. Herr leider auch ein schwäres | CCLXXXIXb/Cccijb | vnwissen des
Heiligen Euangelij bey seinem Volck vnd Clero befunden, hat er warlich an
sie nicht stellen könden, welche er zu Dienern des Heiligen Euangelij beruf-
fen solte, sonder hatt als ihr öbrister Hirt vnd Seelsorger die selbigen für sich
erkennen, bewähren vnd fürstellen müssen. Wa ⁸ aber die Clerisey zu Cöllen
gewüßt, das Bucerus zu diesem dienst vntauglich seye, warumb haben sie das
nit in seiner gegenwertigkeit, das er sich auch hette mögen verantworten, dazu
ᵒ er sich so vilfeltiglich erbotten, dargethan?
Derhalben ist auff alles, das die Gegeng. von dem, das die Kirchen diener
auch von dem Volck vnd Clero sollen bewähret vnd begeret werden, das die
antwort: Diese ordnung hat nicht weyter stat ⁹ , dan da ein Volck vnd Clerus
ist, die in solchem erkennen vnd richten köndten. Solch Volck vnd Clerum
hat sein Chur. Gnad an denen orten, da sie Bucerum vnd andere Prediger deß
Euangelij, die den Gegeng. nit gefallen, für der predig deß Euangelij, durch
dieselbigen geschehen, nit gehabt. Darumb hat sie auch jhres vrtheils nit erwarten
mögen ¹⁰ noch sollen, Sonder ist gnug, das sie solche Prediger anfangs
1. Bonifatius (672/75–754), Heiliger, »Apostel der Deutschen«. LThK ³ 2, Sp.575–577.
2. Iroschottische und angelsächsische Mission in Deutschland. LThK ³ 1, Sp.653; RGG ⁴
2, Sp.718 und 721.
3. wenn.
4. I Kor 12,25.
5. I Kor 14,3.
6. jedenfalls.
7. irgendeiner.
8. Wenn.
9. Raum, sc. Gültigkeit.
10. können.