Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0589
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
13. BEGLEITSCHREIBEN BUCERS, CAPITOS, CALVINS UND STURMS

585

D. Die Basler Geistlichkeit hat nur folgende Einwände gegen eine engere Ver-
flechtung mit der Universität [2r]:
1. Universitäre Verpflichtungen würden sie an der Ausübung ihrer seelsor-
gerlichen Tätigkeit hindern, deren Zeitaufwand unterschätzt wird.
2. Die Lehre Christi und der Kirchendienst dürfen keiner menschlichen
Instanz unteiworfen werden.
3. Akademische Disputationen verdunkeln die Lehre Christi mehr als sie
sie erhellen.
4. Akademische Titel können dazu beitragen, die Menschen irrezuführen.
E. Die Universitätsvertreter erschweren die Beilegung des Streites, indem sie
sich weigern, vom Text des Statutenentwurfs abzurücken, und diesem Ge-
setzescharakter zuschreiben. Dagegen haben sich die Pfarrer im Laufe der
Verhandlungen mit den Straßburgern zu schmerzhaften Zugeständnissen
bereit gezeigt [2r—3r].
F. Die Straßburger stellen den christlichen Charakter der entworfenen Statu-
ten nicht in Frage, sondern fragen sich nur, ob sie in dieser spezifischen Si-
tuation für alle beteiligten Menschen wirklich förderlich sind [3^].
G. Es hätte die Schlichtung des Streites erleichtert, wenn man eine gemeinsame,
von beiden Seiten akzeptierte Verhandlungsgrundlage als Ausgangspunkt
genommen hätte [3r/v].
III. Erläuterung zum Straßburger Gutachten [3V~4V]:
A. An diesem kritisieren die Universitätsvertreter [3^]:
1. Daß es den Basler Antistes zum Vorsitzenden der theologischen Fakultät
macht.
2. Daß es alle Pfarrer zu Mitgliedern der theologischen Fakultät macht und
somit an der Verleihung von Doktorgraden beteiligt.
3. Daß es die Pfarrer von der Pflicht zur Disputation befreit.
B. Die Straßburger bezeichnen die mit den obigen Einwänden zusammenhän-
genden Befürchtungen als gegenstandlos [3^-4^].
C. Sie legen Fürsprache für Grynaeus ein und bitten den Rat darum, auf seine
speziellen Vorbehalte gegen den Doktorgrad verständnisvoll Rücksicht zu
nehmen [4*].
D. Das Verhältnis zwischen der theologischen Fakultät und den übrigen Fa-
kultäten [41*]
E. Zentrale Bedeutung des Kirchenrats, in welchem auch der Stadtrat und die
Universität vertreten sein sollen, als Aufsichtsorgan über »das aller notwen-
digste vnd -heilsamste geschefft der seel sorge« [4r/v]
IV. Abschließende Bitte an den Rat, die Basler Geistlichen nicht zu einer Entschei-
dung gegen ihr Gewissen zu drängen [4v~5r]
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften