6. Bericht zum Christlichen Leser
Frühjahr 1545
Einleitung
1. Entstehung und Inhalt
Im Frühjahr 1545 veröffentlichte Bucer seinen bislang nicht im Druck erschienenen
Leipziger Reformationsentwurf (>Artikel belangende dy religion<) vom Januar
15 3 5?-1 Er ließ das Büchlein wahrscheinlich zusammen mit den in denselben Wo-
chen erschienenen Schriften >Ein Christlich Erinnerung<1 2 und >Wie leicht und füg-
lich<3 am 15. März 1545 Landgraf Philipp von Hessen zukommen. Dieser berich-
tete am 29. März 1545 in einem Brief an seine Räte vom Empfang einer am 25. März
bei ihm aus Straßburg eingetroffenen Buchsendung und nannte dabei die Titel der
drei Bücher Bucers: >Ein Christlich Erinnerung<, >Wie leicht und füglich< und
>Ein christlich ongeferlich bedencken, wie ein leidlicher Anfang christlicher Ver-
gleichung in der Religion zu machen sein möchte<.4 In seinem Begleitbrief vom
15. März 1545 an den Landgrafen erwähnt Bucer zwar nur »zwei buchlin uff dißen
reichstag gefertigtet«5; mit diesen können nur die ersten beiden Titel gemeint sein.
Ob Bucer aber der erwähnten Sendung noch rasch ein drittes Büchlein, >Ein christ-
lich ongeferlich bedencken<, beigefügt hat oder ob er es kurz zuvor oder danach
Philipp von Hessen separat hat zukommen lassen, entzieht sich unserer Kenntnis.
Man kann jedenfalls davon ausgehen, daß >Ein christlich ongeferlich bedencken< im
Frühjahr 1545, spätestens in der ersten Hälfte des Monats März, im Druck erschie-
nen sein muß.
Als Druckvorlage diente eine in Straßburg verwahrte Reinschrift dieses Beden-
kens6, auf deren erster Seite von zeitgenössischer Hand der Vermerk Tmpressum
puto hoc titulo Ein vngeuerlich etc.< angebracht wurde.7
Der einleitende Abschnitt des Bedenkens (>Diese nachfolgende meynung.. .<)8
erscheint im Druck am Ende des Textes als >Beschluss<9. Dem Druck gab Bucer den
hier edierten >Bericht zum christlichen Leser< bei10.
1. Der Leipziger Reformationsentwurf ist m BDS 9,1, S.23 —51 ediert.
2. Edition 1m vorliegenden Band, S. 221—336.
3. Edition in BDS 11,2, S. 351-454.
4. Lenz II, S.331 f., Anm. 1.
5. Brief Bucers an Landgraf Philipp von Hessen, 15. März 1545. Lenz II, S. 309-315 (Nr. 209),
hier S. 314.
6. Straßburg StA, AST 39,1. Diese 39 Seiten umfassende Handschnft lag Cornehs Augustijn bei
der Herausgabe der Schrift (BDS 9,1, S. 23-51) nicht vor.
7. Am linken Rand von S. 1 steht von derselben Hand zusätzhch: >Puto esse impressum<.
8. Straßburg StA, AST 39,1, S. 1. BDS 9,1, S. 23,3-13.
9. In den Drucken A und B auf Bl. Gia.
10. In den Drucken A und B auf Bl. Gib-H^a.
Frühjahr 1545
Einleitung
1. Entstehung und Inhalt
Im Frühjahr 1545 veröffentlichte Bucer seinen bislang nicht im Druck erschienenen
Leipziger Reformationsentwurf (>Artikel belangende dy religion<) vom Januar
15 3 5?-1 Er ließ das Büchlein wahrscheinlich zusammen mit den in denselben Wo-
chen erschienenen Schriften >Ein Christlich Erinnerung<1 2 und >Wie leicht und füg-
lich<3 am 15. März 1545 Landgraf Philipp von Hessen zukommen. Dieser berich-
tete am 29. März 1545 in einem Brief an seine Räte vom Empfang einer am 25. März
bei ihm aus Straßburg eingetroffenen Buchsendung und nannte dabei die Titel der
drei Bücher Bucers: >Ein Christlich Erinnerung<, >Wie leicht und füglich< und
>Ein christlich ongeferlich bedencken, wie ein leidlicher Anfang christlicher Ver-
gleichung in der Religion zu machen sein möchte<.4 In seinem Begleitbrief vom
15. März 1545 an den Landgrafen erwähnt Bucer zwar nur »zwei buchlin uff dißen
reichstag gefertigtet«5; mit diesen können nur die ersten beiden Titel gemeint sein.
Ob Bucer aber der erwähnten Sendung noch rasch ein drittes Büchlein, >Ein christ-
lich ongeferlich bedencken<, beigefügt hat oder ob er es kurz zuvor oder danach
Philipp von Hessen separat hat zukommen lassen, entzieht sich unserer Kenntnis.
Man kann jedenfalls davon ausgehen, daß >Ein christlich ongeferlich bedencken< im
Frühjahr 1545, spätestens in der ersten Hälfte des Monats März, im Druck erschie-
nen sein muß.
Als Druckvorlage diente eine in Straßburg verwahrte Reinschrift dieses Beden-
kens6, auf deren erster Seite von zeitgenössischer Hand der Vermerk Tmpressum
puto hoc titulo Ein vngeuerlich etc.< angebracht wurde.7
Der einleitende Abschnitt des Bedenkens (>Diese nachfolgende meynung.. .<)8
erscheint im Druck am Ende des Textes als >Beschluss<9. Dem Druck gab Bucer den
hier edierten >Bericht zum christlichen Leser< bei10.
1. Der Leipziger Reformationsentwurf ist m BDS 9,1, S.23 —51 ediert.
2. Edition 1m vorliegenden Band, S. 221—336.
3. Edition in BDS 11,2, S. 351-454.
4. Lenz II, S.331 f., Anm. 1.
5. Brief Bucers an Landgraf Philipp von Hessen, 15. März 1545. Lenz II, S. 309-315 (Nr. 209),
hier S. 314.
6. Straßburg StA, AST 39,1. Diese 39 Seiten umfassende Handschnft lag Cornehs Augustijn bei
der Herausgabe der Schrift (BDS 9,1, S. 23-51) nicht vor.
7. Am linken Rand von S. 1 steht von derselben Hand zusätzhch: >Puto esse impressum<.
8. Straßburg StA, AST 39,1, S. 1. BDS 9,1, S. 23,3-13.
9. In den Drucken A und B auf Bl. Gia.
10. In den Drucken A und B auf Bl. Gib-H^a.