Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 14): Schriften zu Täufertum und Spiritualismus 1531 - 1546 — Gütersloh, 2011

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30651#0055
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
2. replik bucers auf marpecks bekenntnis

könne aber das Evangelium durchaus fördern und vor allem böse Werke abschaffen.
Und zu den bösesten Werken überhaupt gehört nach Meinung Bucers
die »falsche lere« ¹ .Wie schon die frommen Regenten im Alten Testament
falsche Propheten mit dem Segen Gottes getötet hätten, so gelte es
auch heute, mit äußerer Gewalt schonungslos gegen falsche Lehrer vorzugehen.
Wie schon das Beispiel der Donatisten zeige, sei verfolgt zu werden
kein Zeichen von Rechtgläubigkeit ² .Außerdem sei der täuferische Ausschluß
der übrigen Christen aus der christlichen Gemeinschaft selbst eine
»tyranney« ³ und eine Form von Verfolgung ⁴ .

3. Überlieferung

Die Überlieferung dieser Schrift Bucers ist mit der Überlieferung des Glaubensbekenntnisses
Pilgram Marpecks untrennbar verschränkt. Letztere ist in zwei Handschriften
überliefert:

a: Straßburg StArch, AST 38, Nr. 12, S. 1–32 (wohl in den letzten Jahrzehnten des
20. Jahrhunderts wurde die Handschrift mit einer neuen, mit rotem Stift eingetragenen
Zählung: fol. 169 ʳ –184 ᵛ ,später mit den mit Bleistift eingetragenen Zahlen
S.259–290 versehen und dabei die ursprüngliche Seitenzählung ausradiert ⁵ ;da
das Bekenntnis Marpecks gemäß der inzwischen entfernten, ursprünglichen Seitenzählung
bereits ediert worden ist ⁶ und nach dieser noch zitiert wird, geben
wir im folgenden sowohl diese alte Seitenzählung als auch die archivalisch aktuelle
Seitenzählung an). Es handelt sich bei dieser Handschrift um eine Abschrift
von unbekannter Hand, in der Marpeck selbst Nachträge und Korrekturen vorgenommen
hat.
b: Straßburg StArch, AST 38, Nr. 13, fol.2 ʳ –50 ʳ (wohl in den letzten Jahrzehnten
des 20.Jahrhunderts wurde die Handschrift mit einer neuen, mit rotem Stift eingetragenen
Zählung: fol.187 ʳ –234 ʳ ,später mit den mit Bleistift eingetragenen
Zahlen S.295–391 versehen und dabei die früheste Folienzählung ausradiert ⁷ ;da
Bucers Replik gemäß der inzwischen entfernten, ursprünglichen Folienzählung
bereits ediert worden ist ⁸ und nach dieser noch zitiert wird, geben wir im folgenden
sowohl diese alte Folienzählung als auch die archivalisch aktuelle Seitenzählung
an).
Diese Handschrift bildet zugleich die einzige Überlieferung der Replik Bucers

1. Vgl. unten S.225,25 f.
2. Vgl. unten S. 127,22–131,4.
3. Vgl. unten S.231,17f.
4. Von Bucer am schärfsten formuliert in dem Abschnitt S.245,3–20.
5. Vgl. die Abbildungen auf S. 53–58.
6. Von Jean Rott in QGT 7 (Elsaß I), Nr. 302, S.416,1 – 518,12 (obere Hälfte).
7. Vgl. die Abbildungen auf S.59–67.
8. Von Jean Rott in QGT 7 (Elsaß I), Nr. 303, S.416,19 – 519,33 (untere Hälfte).

51
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften