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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 14): Schriften zu Täufertum und Spiritualismus 1531 - 1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30651#0453
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10. was bucer zu marburg disputierthat

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c) Gleichwohl darf der Ausschluß aus der Kirchengemeinschaft nicht
leichtfertig geschehen; der Betroffene muß nach der strengen Maßgabe
von Mt 18,15–17 seiner Schuld vor der Kirchenleitung ordnungsgemäß
überführt werden.
d) Einzelne Christen können den Bann nicht anwenden, so Bucer; nur
die Kirche als Ganzes darf es tun.
2. Die Absonderung durch die Täufer [4 ᵛ –8 ᵛ ]
a) Schnabel rechtfertigt die Absonderung mit der Pflicht, das Unrecht
zu meiden.
b) Durch ihre vorschnelle Absonderung, so Bucer, versperren sich die
Täufer den eigenen Zugang zur Predigt des Wortes und zum Empfang
der wahren Sakramente.

3. Weitere ekklesiologische Fragen [8 ᵛ –10 ᵛ ]
a) Eine ethisch vollkommene Kirche gibt es nicht, mahnt Bucer; zum
Christsein gehört unvermeidlich die Bitte um Sündenvergebung
(Lk 11,4).
b) Paulus sprach den Gemeinden in Rom, Korinth und Thessalonich
trotz gravierender Sünden niemals das Christsein ab.
c) Auch ein notorischer Sünder darf erst nach der gewissenhaften Anwendung
des in Mt 18,15–17 beschriebenen Verfahrens aus der Kirche
ausgeschlossen werden.

II. Donnerstag, den 31. Oktober 1538 [10 ᵛ –31 ᵛ ]
A. Fortsetzung der Disputation mit Georg Schnabel [10 ᵛ –26 ᵛ ]

1. Ekklesiologie [10 ᵛ –15 ᵛ ]
a) Bucer bekräftigt die Unmöglichkeit, eine Kirche zu errichten, in der
es neben wahrhaft Glaubenden nicht auch Heuchler gibt [11 ʳ ]; eine
Kirche, die Sünder unter ihren Mitgliedern hat, kann nicht deshalb einer
falschen Lehre bezichtigt werden [18 ʳ ].
b) Während offenkundige Sünder durchaus ihrer Schuld überführt und
ausgeschlossen werden sollten, gilt es, mit dem Bann insgesamt zurückhaltend
umzugehen: Nur Gott steht es letztlich zu, die Spreu
vom Weizen zu trennen [11 ᵛ ; 18 ʳ ].
c) Auf den Vorwurf Schnabels hin, die Kirche mache sich der wirtschaftlichen
Ausbeutung der Armen schuldig, konzediert Bucer,daß
Unrecht in der Kirche nicht zu dulden sei [13 ᵛ ].

2. Zinswucher [16 ʳ –18 ᵛ ]
a) Bucer gesteht seinem Gesprächspartner zu, daß »Wucher« unerlaubt
sei.
b) Während die Täufer das Zinsfordern grundsätzlich ablehnen und geläufige
Zinssätze von zehn bis fünfzehn v. H. beklagen, plädiert Bucer
für die Möglichkeit, Zinsen in einer Höhe zu fordern, die dem Nächsten
nicht schadet; dies sieht er bei einem Zinssatz von etwa fünf
v. H. –den er für angemessen hält –gewährleistet.

3. Taufe [19 ʳ –23 ᵛ ]
 
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