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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0034
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I. GUTACHTEN ZUR REKUSATION DES TRIENTER KONZILS

Vnnd ob sie schon sagten, sie wolten auch erbar vnd gelerte doctores im Concilio
zulassen vnnd beuorab die Key[serliche] vnd Kon[igliche] M[ajestä]t sambt anderen
Christlichen Potentaten, So wöllen sie doch alß1 das schließen2 allein bey Jnen
vnnd nur das rahten bey den doctoren vnd das zuhören vnnd exequiren bey den Kö-
nigen vnd Potentaten sein.
Auß disem ist nun clar vnd vnwidersprechlich, das, die Religion vnnd Reforma-
tion sachen ann Jr selb angesehen vnd Bapst vnd deß Bapst Concili genoßen darge-
gen gehalten, anders3 nichts were, das Trientisch Concili fur ein Christlich Concili
zuerkennen, dann die Gottliche M[ajestä]t tratzen4 vnd hönen vnnd die gemeinden
Christi Jren ergisten feinden verrathen vnd zu irem zeitlichem vnd ewigen verder-
ben vberlufferen5. I 66V^r I
Zum andern, So ists auch wider alles, das Je billich vnnd Recht hieße, das wir Jn
denen sachen, an welchen vnß alles zeitlichs vnd ewigs Heil vnd verderben zum
höchsten staht vnd hanget, die zu endlichen richtern haben vnd gedulden solten,
Welche nit allein diser sachen der kirchen Christi gantz onuerstendig vnd von gant-
zem Hertzen entgegen vnd zuwider, sonnder auch vnnsere wol vnuerschuldte6,
aber aller bitteriste, abgesagte7, verstocktiste feind seind, die vnns nun souil Jar
vnuerhöret8 verdammet, verbannet vnd so verfolget haben, das an Jrem getreuwen
vleiß vnd onvffherlichen practicieren vnd anhetzen9 der Potentaten nichts erwun-
den10 ist, das11 wir nit lengist mit vnnseren so vilenlieben bruederen vnd schwestern
Jnn allen landen genanter Christenheit gehencket, erdrencket, verbrennet vnnd nit
allein von der erden, sonnder auch auß aller menschen gedechtnuß vertilget seind.
Zum dritten ist auch das wider alle Recht, die ie fur Recht billich seind gehalten
worden, das Jemandt zu erkandtnuß vnd ertheilung12 der höchsten, wichtigsten sa-
chen, an deren Jm alle wolfartt vnd verderben, zeitlich vnnd ewig, gentzlich gelegen,
Jnn welchen er auch die gewaltigsten wider sich auffs grewlichest erbittert vnnd
auffs hefftigst vffsetzig13 hat, an denen orten solte erscheinen, da er nit vor allem
bede14 geferlichem vfsatz15 vnnd gewalt seiner gegen Part konde gentzlich versi-
chert vndg one alle gefahr sein.16
g) von Bucer unter der Zeile ergänzt für gestr.: sein.
1. alles.
2. die Beschlußfassung; das Bestimmen. Vgl. Grimm 15 (= IX), Sp.703.
3. etwas anderes.
4. reizen; herausfordern; ihr trotzen. Grimm 22 (= XI,1,2), Sp. 1119.
5. überliefern.
6. unberechtigte.
7. erklärter. Frühneuhochdt. WB 1, Sp. 301 f.
8. ohne Anhörung.
9. Aufhetzen.
10. unterlassen.
11. (lies:) [so daß es ein Wunder ist], daß.
12. Entscheidung. Götze, S. 70.
13. feindlich gesonnen. Frühneuhochdt. WB 2, Sp.719.
14. bede ... vnnd: sowohl... als auch.
15. Täuschungsabsicht; List; Intrige. Frühneuhochdt. WB 2, Sp.649.
16. Wohl Anspielung auf die Möglichkeit des sicheren Geleits (Salvus conductus; Salvatorium).
 
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