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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0302
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298 6. BUCER AN DIE DREIZEHN ZU STRASSBURG UND AN PHILIPP VON HESSEN

Bucers Bericht, vor.1 Inhaltlich geht es vor allem auf das Ansinnen des Bischofs ein,
die Protestanten zu Kompromissen hinsichtlich ihrer Lehre zu bewegen, diskutiert,
inwieweit ein solches Entgegenkommen möglich wäre und spricht sich gegen die
Anerkennung des Konzils durch die Protestanten aus.

4. Überlieferung
Der Edition liegt die Fassung des Briefes vom 18. Januar 1546 zugrunde, welche Bu-
cer eigenhändig unterschrieben an die Dreizehn von Straßburg sandte:
a: Straßburg StA, AA 540, fol. ir-i2v. Bis auf die Unterschrift Bucers sowie einen
beiliegenden, von Bucers Hand verfaßten Zettel (fol. 3) geht diese Abschrift auf
Bucers Sekretär und Diener in Regensburg Cornelius Faber zurück.2 Der Er-
haltvermerk (fol. I2V) stammt wohl von der Hand Jakob Sturms. Am linken
oberen Rand von fol. ir wurde ferner von einer vierten Hand der Hinweis er-
gänzt: »1546 vom 18 Januarii. Bucerus ahn mein gnfaden] auß Regenspurgh«.
Von derselben Hand findet sich ebd.am linken Textrand eine Marginalie:
»vrsachen, dass sich die sachen verziehen«.
Cornelius Faber äußerte in einem Brief an den Straßburger Pfarrer Konrad Hu-
bert, er habe in Regensburg vieles in großer Eile geschrieben.3 Diesen Um-
stand spiegelt das Schriftbild des Dokuments wider: Häufig sind Schriftzüge
undeutlich geraten und sodann verdeutlichend überschrieben worden. Vielfach
bleibt darüber hinaus offen, ob am jeweiligen Wortanfang die Majuskel oder
die Minuskel gesetzt ist. Der häufige Bogen über dem Buchstaben »u« ist meist
offen, kann in seltenen Fällen aber auch geschlossen erscheinen.
In der vorliegenden Edition sind lediglich spätere Verbesserungen vermerkt;
Fälle ad hoc vorgenommener Korrekturen Fabers bleiben hingegen unberück-
sichtigt. Darüber hinaus werden nur die eindeutig aus der Vorlage rekonstru-
ierbaren Majuskeln wiedergegeben. Ausnahmen bilden die Eigennamen, die
generell mit Majuskel stehen. Da die Distribution des offenen und des ge-
schlossenen Bogens über »u« nicht den sprachhistorischen Gegebenheiten ent-
spricht, sondern eher zufällig erscheint, wurde auf die Wiedergabe des Bogens
hier generell verzichtet. So nicht anders vermerkt, gehen die im Apparat aufge-
führten Korrekturen auf Cornelius Faber zurück.
Von Bucers Brief an die Straßburger Dreizehn ist eine spätere Abschrift Wenckers in
Straßburg StA, AST 176, fol.9ir/i85-93v/i90, überliefert, die denText bis AA 540,
fol. 9r wiedergibt. Sie bleibt in der vorliegenden Edition unberücksichtigt.

1. Ein von Bugenhagen, Crueiger und Melanchthon unterschnebenes Exemplar vom 11. Fe-
bruar ist erhalten im ThEIStA Weimar, EGA, E[ 663, Nr. 203, fol. 97' -!o[1 (ed. CR 6, Nr. 3380).
2. Vgl. PC4,i,S.i6.
3. Vgl. das Schreiben Cornehus Fabers an Konrad Efubert vom 11. Februar 1546 (Elandschrif-
tenproben 2, Tafel 68, Bsp. D).
 
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