17- STRASSBURGER ENTWURF EINER RECHTFERTIGUNGSSCHRIFT
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doch auf das Angebot einer Fortsetzung des Religionsgesprächs verzichteten.1
Dieser Text wurde am 4. Juni, einen Tag vor der Eröffnung des Reichstages, von den
protestantischen Ständen beraten und einhellig gebilligt.2 Am 13-Juni wurde er
dem Kaiser übergeben.3
4. Überlieferung
Fassungen von Bucers Rechtfertigungsentwurf haben sich vergleichsweise zahlreich
vor allem im StA Straßburg und im StA Marburg erhalten. Darüber hinaus finden
sich Exemplare im ThHStA Weimar und im HStA Stuttgart.
Der Edition liegt zugrunde:
a: Straßburg StA, 1 AST 93,10. Die Schreiberhand ist zunächst die Konrad Hu-
berts. Ab fol.B[ir] setzt die Hand Johann Lenglins ein. Der Text enthält einige
Korrekturen Bucers und sehr viele Ergänzungen Jakob Sturms. Da an dieser
Textfassung die Textgenese, auch in Form von Eingriffen Bucers, in Teilen noch
nachvollziehbar ist, bildet diese Fassung die Leithandschrift für die vorliegende
Edition. Der Schluß ist jedoch unvollständig und wurde daher nach der Fas-
sung b, AA 540, fol. 138^-139“, ergänzt.
Folgende weitere Fassungen sind überliefert:
b: Straßburg StA, AA 540, fol. 113^-139h Der Text besteht aus eigens zusammen-
gebundenen Lagen, die nochmals in die Akte eingebunden worden sind. Das
umschließende Blatt trägt den Titel: »Das Straßburgisch bedencken, der collo-
quenten entschuldigung halben, A. 1546.« Mit dieser Abschrift liegt wahr-
scheinlich das Exemplar vor, welches der Landgraf mit seinen Unterstreichun-
gen nach Straßburg zurücksandte. Sie enthält außerdem Unterstreichungen an
den Stellen, die sprachlich zu beanstanden waren. Die Fassung weicht über die
orthographische Variation hinaus nur geringfügig von der Leithandschrift ab,
stellenweise hinsichtlich der Wortreihenfolge. Bedeutendere Abweichungen
wurden im textkritischen Apparat vermerkt.
c: Straßburg StA, 1 AST 93,9.
d: Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr. 864, fol. y2r-^^r.
e: Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr. 864, fol. I03r-i30v.
1. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 510.
2. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 510.
3. Ed. DRTA.JR 17, Nr.65, S.418-426, auch S. 51.
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doch auf das Angebot einer Fortsetzung des Religionsgesprächs verzichteten.1
Dieser Text wurde am 4. Juni, einen Tag vor der Eröffnung des Reichstages, von den
protestantischen Ständen beraten und einhellig gebilligt.2 Am 13-Juni wurde er
dem Kaiser übergeben.3
4. Überlieferung
Fassungen von Bucers Rechtfertigungsentwurf haben sich vergleichsweise zahlreich
vor allem im StA Straßburg und im StA Marburg erhalten. Darüber hinaus finden
sich Exemplare im ThHStA Weimar und im HStA Stuttgart.
Der Edition liegt zugrunde:
a: Straßburg StA, 1 AST 93,10. Die Schreiberhand ist zunächst die Konrad Hu-
berts. Ab fol.B[ir] setzt die Hand Johann Lenglins ein. Der Text enthält einige
Korrekturen Bucers und sehr viele Ergänzungen Jakob Sturms. Da an dieser
Textfassung die Textgenese, auch in Form von Eingriffen Bucers, in Teilen noch
nachvollziehbar ist, bildet diese Fassung die Leithandschrift für die vorliegende
Edition. Der Schluß ist jedoch unvollständig und wurde daher nach der Fas-
sung b, AA 540, fol. 138^-139“, ergänzt.
Folgende weitere Fassungen sind überliefert:
b: Straßburg StA, AA 540, fol. 113^-139h Der Text besteht aus eigens zusammen-
gebundenen Lagen, die nochmals in die Akte eingebunden worden sind. Das
umschließende Blatt trägt den Titel: »Das Straßburgisch bedencken, der collo-
quenten entschuldigung halben, A. 1546.« Mit dieser Abschrift liegt wahr-
scheinlich das Exemplar vor, welches der Landgraf mit seinen Unterstreichun-
gen nach Straßburg zurücksandte. Sie enthält außerdem Unterstreichungen an
den Stellen, die sprachlich zu beanstanden waren. Die Fassung weicht über die
orthographische Variation hinaus nur geringfügig von der Leithandschrift ab,
stellenweise hinsichtlich der Wortreihenfolge. Bedeutendere Abweichungen
wurden im textkritischen Apparat vermerkt.
c: Straßburg StA, 1 AST 93,9.
d: Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr. 864, fol. y2r-^^r.
e: Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr. 864, fol. I03r-i30v.
1. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 510.
2. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 510.
3. Ed. DRTA.JR 17, Nr.65, S.418-426, auch S. 51.