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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0540
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536

I 8. EIN WARHAFFTER BERICHTE

vnsere Confession in die Acta schon bracht hatten, (die wir erst angefangen)1 zü
volnfüren.2 Vnd begerten auch, das man doch einen Notarien von vns zü den Acta
verordnete.3 Deren keins aber mochten wir erlangen.
Nach dem wir dannk gedachten Eid nicht thun kondten vnd vns auch mit solchen
vnsern vnd des heiligen Euangeli scherpfisten feinden one zeügnus der richtigen vnd
ordenlichen schrifften gegen einander nicht wußten einzulassen (wie wir dann hie
mit anders nichts geschaffet, dan jnen das theüre Gottes wort zum hon vnd spott
hingegeben hetten) Vnd wir auch biß auff den sechszehenden tag Martii auff erledi-
gung ermelter beschwerden vergeblich geharret, seind etlich aus vns Colloquenten
vnd Auditoren von jren Oberen anheimisch4 erfordert wor- I Bijb I den.5 Da wir
dann jeder von seinen Oberen befelch hatten, alles gemeinlich zü handlen, haben wir
auff den neünzehenden tag Martii den Presidenten, die zügegen waren,6 ein Prote-
station vberantwortet,7 in denen wir jnen die billichkeit vnsers forderens mit güten
gründen dargethon vnd vns bezeüget, das wir das stillschweigen in sachen vnser
Christlichen Religion, die man doch auff allen Cantzlen Vnnd bei allen Christen
auffs klarist predigen solle,8 mit keinem güten gewissen kondten schweren9 vnnd
auch nicht wusten, one zeügnuß glaubwürdiger, richtiger Schrifften mit vnseren ge-
gen Colloquenten ichtzit10 zü handelen.11 Erbotten vns aber darbei, als bald wider
zükommen, so bald die ermeldten beschwerungen erlediget wurden.12
Dabei haben vnsere Oberen auch das bedacht, die weil die anderen Stende des
Reichs in das Colloquium noch nicht bewilliget,13 das alle handlung des gesprachs
k) den: D; dann: BEF.
1. Gemeint lst Bucers Entgegnung betreffend die Rechtfertigungslehre, die er am 23. Februar
aufnahm, jedoch nicht vollenden konnte; s. oben S. 397 mit Anm. 4.
2. Vgl. die Responsio auf die zweite kaiserhche Resolution vom 1. März (s. oben S. 377 mit
Anm. 3).
3. Vgl. die Responsio auf die zweite kaiserliche Resolution vom 1. März (s. oben S. 3 77 f.).
4. nach Hause. Frühneuhochdt. WB 1, Sp. 1234.
5. Das Schreiben des Kurfürsten, das die Abberufung der beiden kursächsischen Delegierten
enthielt, traf am 17. März in Regensburg ein. Vom Nürnberger Rat wurde außerdem am 16. März
Veit Dietrich abberufen. Martin Frecht und Georg Volckamer wurden jeweils am 16. März von lh-
ren Oberen angewiesen, die Reaktion des sächsischen Kurfürsten und des Landgrafen abzuwarten.
Balthasar von Gülthngen war bereits am 12. März abgereist. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 448,
452, 459; s. auch oben S.446.
6. Moritz von Hutten war zu diesem Zeitpunkt bereits abgereist; vgl. Vogel, Rehgionsgespräch,
S.445.
7. Die Protestation wurde am 20. März überreicht; s. oben S. 446; vgl. auch Wolrad, Tagebuch,
S.337; Vogel, Religionsgespräch, S. 464—466.
8. Vgl. Mt 10,27; Lk 12,3; s. außerdem oben S.375 Anm. 2.
9. schwören. Vgl. die Protestation der evangehschen Delegierten vom 20. März (s. oben S.451 —
453); vgl. auch die Responsio auf die zweite kaiserliche Resolution (s. oben S. 374—376; 379,16—24).
10. irgend etwas. Vgl. Grimm 10 (= IV,2), Sp.2035, 2037.
11. Vgl. die Protestation der evangelischen Delegierten vom 20. März (s. oben S.451—453); vgl.
auch die Responsio auf die zweite kaiserhche Resolution (s. oben S. 371—374, 376).
12. Vgl. die Protestation der evangehschen Delegierten vom 20. März (s. oben S. 453—455).
13. Die altgläubigen Stände hatten 1545 in Worms einem neuerhchen Kolloquium mcht zuge-
stimmt; s. oben S.418 Anm. 3.
 
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