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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0262
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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

liehe gemeinschafft vnd Zucht anzurichten vnd zuhalten, Wie die zum Jungen St.
Peter angehalten wardt. Ao. 1547. - Fünf Zeilen über dem Text auf f. 134a-von der
gleichen Hand wie der Text. Der Schreiber hatte bereits mit dem ersten Wort
»Vnser« begonnen, ließ dann aber noch Raum, in den Osfeas] Schadfaeus] vier
Zeilen eintrug: »Diese Schrifftjst den 9. Novembris vor den Herren Rhäten vnd ein
vndt zwentzigern jn gemeltem 1547. jahr durch die vnderschriebene kirchendiener
vbergeben vndt verlesen wordenn.« Diese Angabe entspricht genau dem Ratsproto-
koll vom 9. 11. 1547 (Ratsprotokolle 1547, f. 600ff.). Der Eintrag ist offenbar nur
kurze Zeit später als die Hs. selbst erfolgt. Trotz der Überschrift am Ende keine
Namensunterschriften. Keine eigene Textform, sondern Kopie von A mit den
gleichen Randglossen; Korrekturen von A in den laufenden Text aufgenommen;
Schreiberhand, die in den betreffenden Jahren häufiger erscheint. Vgl. Anm. 192 (zu
f. 116b).
Bemerkungen zur Edition
Orthographische Varianten, die sehr zahlreich sind, sind nicht notiert. - u wird als ü nur
dort notiert, wo der Kreis über dem u geschlossen ist. - Konsonantenverdoppelungen
kommen besonders häufig am Zeilenende vor, oft nur, um die Zeile zu füllen.
Inhalt
Die Einigkeit der Gemeinde ist der letzte Wille des Herrn Jesus Christus gewesen. Sie
erweist sich in einem Leben des Glaubens und der Liebe. Um das Gebot des Herrn zu
erfüllen, bedarf es der sichtbaren Gemeinschaft der Christen unter Wort und Sakra-
ment. Die Einheit der Gemeinde muß nach dem Zeugnis des Wortes Gottes in einer
persönlichen Entscheidung jedes Einzelnen begründet sein, dem öffentlichen Bekennt-
nis seines Glaubens, dem Versprechen, nach Gottes Geboten zu leben, und der Unter-
werfung unter die biblische Zucht. Das ist nur zu erreichen durch einen freiwilligen
Zusammenschluß derer, die mit ihrem Christsein ernst machen wollen (durch ihren
Beitritt zur »Christlichen Gemeinschaft»).
Um in rechtem Gehorsam des Glaubens leben zu können, brauchen die Christen
Helfer und Diener der Seelsorge, wie sie schon die ersten Gemeinden kannten. Diese
Seelsorgediener werden von den Gliedern der »Christlichen Gemeinschaft« gewählt
und haben die besondere Aufgabe, Sündern zurecht zu helfen. Sie halten deshalb regel-
mäßige Zusammenkünfte. Ziel und Richtschnur aller Bemühungen um ein Leben nach
Gottes Willen sind die zehn Gebote, die eingehend und seelsorgerlich ausgelegt werden.
Was geschieht mit den Christen, die diese Gebote offensichtlich mißachten? Sie sind
in die Zucht der Gemeinde zu nehmen, wie sie durch Mt 18, 15-20 vorgezeichnet ist.
Nach dem ersten seelsorgerlichen Gespräch des »Dieners« mit dem Sünder erfolgt eine
Wiederholung der brüderlichen Warnung und Ermahnung im Beisein von Zeugen.
Fruchtet auch das nichts, so werden die zuständigen Seelsorger (Pfarrer) und die »Ver-
ordneten christlicher Zucht« (Älteste), die die Gesamtgemeinde vertreten, eingeschaltet.
 
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