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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
bosserung6 zuuertresten115 hattf. So konden auch die Oberkheiten die jren alles8116
bey solchen versamblungen haben. Wo sich dann auch schon etliche vnuerstendige oder
auch vnruwige leut wolten mit einmongen117, wie man dann deren sich als wol jn disen
versamlungen hab zubefahren118, als die versamblung der Apostel jr nit frey gewesen,
So ist doch besser, sie aigen119 sich an disem ort, do jrem vnwissendem oder vngerech- 5
tem fürhaben durch das wort Gottes vnd guten geist souiler frumbden Christen khan
begegnet werden, Dann das sie sich an denen orten vnd bey denen leuten solten herfür
thun, do sie jrer thorechth 120 mochten beyfall121 befinden.
'Das dann1 vnnser lieber bruder M. Paulus122 seinen kirchspilkinderen, die sich den
vergangnen zinstag123 nach jren selbs Veranlassung, den vorigen grossen bethag124 10
beschehen, jn seiner | [pa] | kirchen haben versamblet zum gottes wort vnnd gebett,
seinen schuldigen dienste nit hat jmit Gottj wissen zu entziechen, haben wir damit
entschuldiget: Erstlich, das er, M. Paulus, dise versamblung nicht beruffen, sonder das
sie vf vorgenderk der lieben glider Christi gemeines vnd selblichs bewilligen125 ist
vorgenomen worden. Zum andern, das er als ain hirt diser schäflin sie mit kheinem 15
guten gewissen hat mögen zum gespott vnd Verachtung gotlichs handels lassen
geblich1126 vff jn warten. So hebe er auch weder die Oberkeit noch sich selbs mögen
also weit zu dem ergerlichen vrtail vbergeben, das er zu den versambleten solte haben
gesagt127: Ain Oberkheit hette jme verbotten, zu jnen zwkhomen vnd das yenige, wie
vor gebreuchlich, mit jnen zuhandlen, das ist, sie aus fürgelesnen goteswort zw Cristli- 20
eher gemeinschaft vnd zücht zuuermanen, sie dar vber, was yemandts berichts jn gütli-
cher lehre oder trosts jn seinem anligen bedurffte, auch zw gemeiner besserung wisste
anzuzeigen, zubefragen vnd zu hören, vnd dann mit dem gebet sie vnd sich selbs der
genaden gottes zubefelchen. Zum dritten, das wir auch den verordneten herren vom
Rat128, die vns, weitter versamblungen zuberuffen, bis ein erberer™ Radt sich diser 25
e) Verbesserung C. — f) korr. aus: halt; habe C. — g) alweg C, D.
h) thorheit C. - i)—i) Dann das C. - j)-j) fehlt C.
k) vorgehende C. — 1) vergeblich C. — m) erbererer (Verschreibung); erbar C.
115. Vertrauensvoll zu erwarten.
116. Immer.
117. Einschleichen.
118. Befürchten.
119. Zeigen, offenbaren (>äugen<, d. h.: >vor Augen kommen<).
120. Torheit. 121. Zustimmung.
122. M. Paulus Fagius, Pfarrer an Jung St. Peter.
123. Dienstag, 8. November 1547.
124. Am 8. 11. war der große (monatliche) Bettag gewesen. Zu den Vorgängen an Jung St. Peter
an diesem Tage vgl. W. Bellardi, Die Geschichte, S. 40E
125. Auf vorhergehende Einwilligung hin, Übereinkunft, Absprache. Die Zusammenkunft der
Jung St. Peter-Gemeinschaft am 8. 11. ist festgelegt gewesen, ehe es zum offenen Konflikt der
Prediger mit dem Rat kam.
126. Vergeblich.
127. Der Sinn ist nicht ganz deutlich, vermutlich: So habe er auch, weder vor der Obrigkeit noch
vor sich selbst, schuldig werden wollen an der üblen Nachrede, er habe das und das gesagt.
128. Die nach dem Ratsbeschluß vom 7. 11. eingesetzte Kommission (vgl. Ratsprotokolle 1547,
f. 596); vgl. W. Bellardi, Die Geschichte, S. 40, Anm. 3.
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
bosserung6 zuuertresten115 hattf. So konden auch die Oberkheiten die jren alles8116
bey solchen versamblungen haben. Wo sich dann auch schon etliche vnuerstendige oder
auch vnruwige leut wolten mit einmongen117, wie man dann deren sich als wol jn disen
versamlungen hab zubefahren118, als die versamblung der Apostel jr nit frey gewesen,
So ist doch besser, sie aigen119 sich an disem ort, do jrem vnwissendem oder vngerech- 5
tem fürhaben durch das wort Gottes vnd guten geist souiler frumbden Christen khan
begegnet werden, Dann das sie sich an denen orten vnd bey denen leuten solten herfür
thun, do sie jrer thorechth 120 mochten beyfall121 befinden.
'Das dann1 vnnser lieber bruder M. Paulus122 seinen kirchspilkinderen, die sich den
vergangnen zinstag123 nach jren selbs Veranlassung, den vorigen grossen bethag124 10
beschehen, jn seiner | [pa] | kirchen haben versamblet zum gottes wort vnnd gebett,
seinen schuldigen dienste nit hat jmit Gottj wissen zu entziechen, haben wir damit
entschuldiget: Erstlich, das er, M. Paulus, dise versamblung nicht beruffen, sonder das
sie vf vorgenderk der lieben glider Christi gemeines vnd selblichs bewilligen125 ist
vorgenomen worden. Zum andern, das er als ain hirt diser schäflin sie mit kheinem 15
guten gewissen hat mögen zum gespott vnd Verachtung gotlichs handels lassen
geblich1126 vff jn warten. So hebe er auch weder die Oberkeit noch sich selbs mögen
also weit zu dem ergerlichen vrtail vbergeben, das er zu den versambleten solte haben
gesagt127: Ain Oberkheit hette jme verbotten, zu jnen zwkhomen vnd das yenige, wie
vor gebreuchlich, mit jnen zuhandlen, das ist, sie aus fürgelesnen goteswort zw Cristli- 20
eher gemeinschaft vnd zücht zuuermanen, sie dar vber, was yemandts berichts jn gütli-
cher lehre oder trosts jn seinem anligen bedurffte, auch zw gemeiner besserung wisste
anzuzeigen, zubefragen vnd zu hören, vnd dann mit dem gebet sie vnd sich selbs der
genaden gottes zubefelchen. Zum dritten, das wir auch den verordneten herren vom
Rat128, die vns, weitter versamblungen zuberuffen, bis ein erberer™ Radt sich diser 25
e) Verbesserung C. — f) korr. aus: halt; habe C. — g) alweg C, D.
h) thorheit C. - i)—i) Dann das C. - j)-j) fehlt C.
k) vorgehende C. — 1) vergeblich C. — m) erbererer (Verschreibung); erbar C.
115. Vertrauensvoll zu erwarten.
116. Immer.
117. Einschleichen.
118. Befürchten.
119. Zeigen, offenbaren (>äugen<, d. h.: >vor Augen kommen<).
120. Torheit. 121. Zustimmung.
122. M. Paulus Fagius, Pfarrer an Jung St. Peter.
123. Dienstag, 8. November 1547.
124. Am 8. 11. war der große (monatliche) Bettag gewesen. Zu den Vorgängen an Jung St. Peter
an diesem Tage vgl. W. Bellardi, Die Geschichte, S. 40E
125. Auf vorhergehende Einwilligung hin, Übereinkunft, Absprache. Die Zusammenkunft der
Jung St. Peter-Gemeinschaft am 8. 11. ist festgelegt gewesen, ehe es zum offenen Konflikt der
Prediger mit dem Rat kam.
126. Vergeblich.
127. Der Sinn ist nicht ganz deutlich, vermutlich: So habe er auch, weder vor der Obrigkeit noch
vor sich selbst, schuldig werden wollen an der üblen Nachrede, er habe das und das gesagt.
128. Die nach dem Ratsbeschluß vom 7. 11. eingesetzte Kommission (vgl. Ratsprotokolle 1547,
f. 596); vgl. W. Bellardi, Die Geschichte, S. 40, Anm. 3.