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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0503
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10. GNAD, TROST VND STERCKE

499

begert - vnd also E. gn. derhalben wollen auch vnderschiedlich100 von vns vernemen,
was wir in sonderhait von articul zu Articul in dem Interim gottes wort gemeß oder
vngemeß erkennen, So wollen wir E. gn. recht auch in dem vnseren schuldigen dienst,
so vil vns gott gnad verleihet, gehorsamlich leisten, wie wir dan auch einem jeden vff
iede frag der religion vnser christenlichy antwort nit zuversagen haben, wa wir die
mögen zur besserung geben101.
Vom Inhalt des Interims vnderscheidlich1.
Nun zum ersten ist von anfang des Interims durch VIII Articul2 gesetzet die lehre von
volkomenhait des menschen vor3 der sünde, von seinem verderben nach der sunde vnd
von seiner erlösung vnd justification, auch newer göttlichen art, tugenden vnd guten
wercken vnd hoffnung des ewigen hails; vnd ist in dieser 1er, wenig ortb außgenomen,
eben das gesetzet, das auch wir aus göttlichen schrifften in vnser Confession bekennet
vnd von anfang vnsers diensts alhie geprediget vnd geschrieben haben, vnnd welchs die
gegengelerten so vil jar gantz schwerlich3 widerfochten vnd das Trientisch Concilium
jungst0 grewlich vnd außdrucklich in mehr stucken verdammet vnd verbannet hatt4.
Doch sind auch in diesen articulen etliche | [2.2.4 a] | ort nit schrifftlich vnd dermassen
gesetzet, das sie bede von klein vnd bößverstendigen5 mögen leichtlich verkeret vnd
trewe prediger drüber derfehret6 vnnd beunruhiget0 vnd filleicht auch vom predig ampt
abgetriben werden. Dieweil nemlich die Kay. Mt. in jrer resolution7 dis zwyret8 forde-
ret, das diese Stend sich in jrer lehr vnd kirchen Ordnung deme Interim in allweg gemäß
vnd gleichförmig sollenf halten vnd weitter nitt greiffen noch schreitten, sondern gentz-
lich dabei pleiben. Nun diese ort wollen wir E. gn. anzaigen, nit der mainung, das wir
a) von D. — b) add. in Lücke D. — c) add.: gantz A, B, K.
d) -d) erführet vnnd bunrübget A; erfähret vnd bevnruwiget B, K.
e) im A, B. - f) fehlt A, B.
100. Deutlich unterscheidbar; im einzelnen (vgl. Überschrift zum zweiten Teil).
101. Hier enden die Auszüge aus AST 49,3 (F) und 49,44.
1. Beginn von Teil 2: AST 175, f. 223 b (D) und AST 168, f. 159a (B) auf Seitenmitte; AST 49,1,
f. nob (A) auf neuem Blatt; AA 563a, f. 71a (K) auf Z. 2.
2. IT, Art. 1—8 {Mehlhausen, S. 36-56; auf den geraden Seitenzahlen der deutsche, auf den
ungeraden der lateinische Text).
3. Auf das Schwerste.
4. In bezug auf die ersten acht Artikel wird noch einmal aufgenommen, was schon im ersten Teil
(f. 219b) allgemein gesagt worden war: Im Interim steht vieles, was a) der heiligen Schrift gemäß ist;
b) in den Augsburger Bekenntnissen von 1530 steht; c) in Straßburg gepredigt wird; d) von den
katholischen Gelehrten bekämpft wird; e) vom Trienter Konzil bereits verworfen ist. Vgl. Anm. 28
(oben). An diesen beiden Stellen entzündete sich der Protest, der zu der Einleitung zur zweiten
Kurzfassung (>Der Prediger Supplication<) führte. S. unten Anm. 76 und Einleitung und Text der
Supplication.
5. Beschränkt und falsch (böswillig falsch) Begreifenden.
6. Erschreckt; abgeschreckt.
7. Wörtliches Zitat aus der >Propositio< {Mehlhausen, S. 28-36).
8. Zweimal.
 
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