Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0534
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
53°

DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

| [238a] | Zu dem 24. Articul von den Ceremonien vnd brauch der Sacramenten193.
In den zweyen Ersten wurt erfordert, daß man alle im papstumb gebräuchliche Zei-
chen vnd Ceremonien bey dem tauff vnd H. Abentmall brauchen solle; kuntlich ist
aber, daß aller gebrauch der sacramenten vnd alle Ceremonien sollen alein darzuo
dienen, daß man die gnad gottes jn vnserem herren Jesu Christo desto baß erkene, 5
hertzlicher“ begere vnd mit ernsteremv glauben anneme, vnd daß der glaub jmer mer
gestercket werde zuo allen guotten wercken. Darumb miessen alle solchew Ceremonien,
Zeichen vnd geberden dar vnd verstendtlich, dapfer194 vnd mit groser andacht verichtet
werden, Sollen auch nach art des neuen Testaments wenig sein, wie Augustinus sagt.
Dan wa Zeichen vnd Ceremonien in Gottes wort keinen grundt haben vnd von deß 10
schweren mißbrauchs wegen nun lengest bei den Christenn in schwere abschewhe
kumendt sindt, da muß man sich ja hietten, daß man nit erst das wort vnd die Sacrament
deß herren vmb menschlicher gebreich willen verachte vnd abschewlich mache oder mit
vnseligerx haltung in die erschreckliche verdamnuß falle, damit der her verdamet Esa 1
[nff.J auch die sacrament vnd Ceremonien, die er selb hat ingesetzt195. 15
So eß dan auch diey Eltisten vnd besten kirchen in dem nie gleich gehalten vnd auch2
gelert haben, das man jeder kirchen in solchem solle jre freyheit lassen, so werden frei-
lich alle die, soa daß reich vnsers herren Jesu vnd war enigkeit vnd besserung der kir-
chen von herzen vnd mit verstendigem eiffer suchen, daran gnüg haben, daß man jm
brauch deren Zeichen vnd Ceremonien, die der heer nit gepotten, die noch heutigs tags 20
nit allenthalben gleich gehalten werden, also nahe zusamen rucke, als man das thuon kan
zur auffbauhung deß glaubens an Christum. | [238 b] |
Im 3. § wird erfordert, das in den Stetten zum wenigsten zwo Messen alle tag vnd in
den derffern zum wenigsten alle feirtag eine gehalten werde196. Nun aber gehören
Sancta sanctis, vnd schuldig machten wir vns an leib vnd blut des Herren, wa wir solten 25
diese Heyligste handlung des Abentmals Christj den leuten zur abschewche vnd Verach-
tung furbringen. In allen besten kirchen hat man doch die Messen Christj das merer
thail alain auff die Suntag gehalten, vnd schreibt der H. Augustinus ad Januarium197, das
man die kirchen solle in dem freie lassen. Man lehre aber das volck bvff dasb trewlichst,
was nutz sy von diser hailigstenc handlung dmögen haben0, wo sy dis recht halten 30

t) von hier an statt »§«: »A«. (Absatz oder Abschnitt?) A, B.
u) hertzliche D. - v) vnserem (Verlesung) D.
w) add. am Rand D. - x) vngottseliger K; vngottlicher A, B.
y) add. nachträglich A, K; fehlt D, B. - z) gestr.: nie D.
a) fehlt D; die K. — b)—b) vffs aller A, B; auffs K.
c) ertzlichsten A. - d)-d) haben mögen A, B.
I93- IT, Art. 26 »Von den ceremonien und gebrauch der sacramenten« (Mehlhausen, S. 13qff.).
B. zählt den 25. nicht als eigenen Artikel (s. oben) und schließt deshalb mit seiner Zählung an
Art. 23 an.
194. Anhaltend und mit Nachdruck.
195. Vgl. Jes 1, 11—17.
196. B. lehnt die tägliche Messe ab, weil es für ihn ohne Gemeinde keinen wahren Gottesdienst
gibt.
197. Augustinus: Ad inquisitiones Januarii 1,3 (ep. 54); MSL 33, Sp. 201.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften