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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0219
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6. auf dem molsheimer tag

215

vppige bilder in den kirchen geduldet, deren nun alle winckel in den kirchen
voll seindt.

Also mit dem heylightumb, hatt man auch keines geduldet, dan das man gewißlich
gewüst warer Martyrer heyligthumb sein, welches man auch allein zu
gedächtnuß der Martyrer vnd sterck des glaubens an Christum durch exem-
pel der Martyrer behalten hatt vnd jn kheinen weg anbetten lassen.

Das nun alle vnd iede erzelte stuck zu Christlicher reformationaller dingen
von nöten seindt vnd one schwere sünd vnd verderblichs erwecken des göttlichen
zorns wider vns nit mögen vmbgangen vnd nachgelassen werden, erbieten
E.F.G. wir vns auß göttlicher geschrifft, den alten Canonibus vnd vette-
ren von stuck zu stuck | 389 ᵛ | klar eigentlich dartzuthun. Derglychen auch
Christlich antwort zu geben alles des ienigen, das bey vns in der Statt an leer,
brauch der sacramenten, anderen kirchen vbungen, kirchenzucht vnd diensten
durch ein Ersamen Rhat vnd gemeine kirch geenderet worden, mit warhafftiger
anzeig, das in dem selbigen allem anders nicht gesucht noch gemeint
ist, dann das alles in der kirchen zum nechsten vnd eigentlichsten nach der
leer vnd einsatzung vnsers herren Jesu Christi vnd seiner lieben Aposteln gebesseret
würde.

Souil wolten wyr davon, darin die christlich vergleichung vnd reformation
notwendig stan wurdt, vor E.F.G. vnd G. vnderthäniger Christlicher mey-
nung furtragen Vnd erinneren.

[II]

Von wegen nun vnd mitteln zureden, durch die wyr recht Christliche vergleichung
vnd reformation der kirchen auff das aller gewissest vnd auch füglichest
vnd besserlichest in den statt vnd landt kirchen mit gottes gnaden vnd
hilff | 390 ʳ | erlangen mögen, So wurdt vor allem von nöten sein, das E.F.G.
vnd G. wolten alßbald gnädiglich verordnen ettliche recht gottsförchtige, geleerte
vnd bescheydene männer vnd auch souil jmmer möglich selb darbey
sein, Damit durch ein Christlich, früntlich vnd gründtlich gespräch vnd
vnderred, zwischen den selben verordneten vnd vns zu halten, von allen vnd
ieden erzelten puncten vnd articklen, so zu christlicher reformation von nöten,
ein war gottselige, bestendige vergleychung vnder denn kirchen jn der
Statt vnd dem Bisthumb erfunden vnd solche form vnd maß, alle nötige stuck
Christlicher reformation auff das aller füglichest vnd besserlichest in den kirchen
einzufüren vnd ins werck zu bringen, gesetzet vnd angestellet vnd also
der notwendigen Christlichen reformation als bald ein guter, schleuniger vnd
aller ding besserlicher anfang gemacht werden möge.

Vnd nach dem dann in solchem gespräch vnd vnderhandlung die maß vnd
form christlicher vergleychung zwischen der | 390 ᵛ | mutterkirchen in der

1. Augustin, De moribus ecclesiae et de moribus Manichaeorum I,34 (PL 32, Sp. 1341–
1342).

Nota locum in
34. cap., lib.1 de
moribus Ecclesiae
et Manichaeorum.
¹

Ut singula
probemus ita
habere.

Ut nostra
defendamus.
 
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