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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0319
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11. appellation wider etliche besondere leut

predicanten, so wir beruffen, wider abschaffen vnd das fürgenomene werck der Reformation
wider Gott vnd mit schanden verlassen solten.

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Dieweil wir aber die jenige, so wir gespürt vnnd | Biiia | befunden, das sie das Euangelium
Christi lauter vnd trewlich predigten, mit keinem guten gewissen auß den
landen vnsers Ertzstiffts vnerhörter sachen so vngütlich verstossen möchten, sonderlich
so sunst niemandt fürhanden, der jr ampt vertretten vnd dem volk in seinem
höchsten mangel vnnd gebrech gesonder lehre vnd schweristem verderben durch
vilfältige mißbreuche vnd aberglauben fruchtbarlich vnd heilsamlich fürgesatzt werden
möcht. Derhalben wir auch vnsere widersacher nit einmal ermanet vnd gebeten,
das sie doch dieselbige vnsere prediger selbst hören wölten, auch mit jhnen in dem
Herren ordentlicher vnd Christlicher weise in einer freuntlicher disputation sich
vnderreden vnd alles, was zu warer Administration der Kirchen nöttig vnd fürderlich
were, des gütlich sich vergleichenn. Darnebenn auch anzeigenn vnnd straffen
alles, darin sie vnsere predicantenn zu beschuldigenn vnnd anzuklagenn wüsten.
Sölchs alles aber vnangesehen, haben die Widersacher dasselbige vnser begeren vnnd
bitten wider recht vnd alle billigkeit gentzlich abgeschlagen vnd aber ¹ ein schrifft,
in deren sie vil von berüffen vnd bewheren der Kirchen diener auß der heiliger ⁱ
schrifft vnd den Canonibus zu samen getragen, außghen lassen, Welcher lehr vnd
ordnung, so die nach götlichem wort vnd waren Apostolischen Traditionen würkklich
vnd in der warheit folgen vnd nach komen wölten, welche jetzt allen vnraht
vnd verwüstung stifften vnd alles mit abergleubischen Ceremonien, falschen gedichten
vnd jhrriger lehr verderben, so solte es weit besser vnd fridsamer nicht allein
in der Kirchen Gottes, sonder auch in allen weltlichen Stenden des Christenthumbs
zugehen.

Aber vnsere Widersächer, die sölchs mehr vmb die ware Religion zu widerfechten
dan auffzurichten fürbracht, dieweil sie sich besorgten jrer pfründen, Digniteten
vnd Kirchen güter entlich entladen zu werden, haben in sölcher jhrer schrifft allenthalben
ingemischt schweres anclagen vnd beschuldigung etlicher der vnser predicanten,
die sie doch auff vnser empsich ² ansuchen vnd begeren zu beweisen nicht
hin zubringen gewest. Haben darneben zur selbiger zeit nemlich Anno XLIII. der
minder zal ³ , in dem die Stende vnsers Ertzstiffts gehn Bon auff einen darselbst verordenten
Landttag beruffen – welche auch sie die obgedachte auß vnserem Capitel,
auß sonderlicher vermessenheit, on vnserem befelch, wider die alte gewonheit,
| Biiib | vns zu höher schmach zu sich zu beruffen vnderstanden – solche jre schrifft
sampt der schweren anklagen für lesen lassen vnd also bei den vnseren hefftigklich

i) Drf. heiger.

1. abermals.
2. emsiges.
3. [15]43.
 
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