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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0321
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11. appellation wider etliche besondere leut

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angehalten, das sie sampt jnen sich vnseren notwendigen furhaben Christlicher Reformation
widersetzen vnd einhellig von vns begeren solten, das wir vnsere beruffen
predicanten (die doch nit anders dan die ware lehr Christi vnd rechte Kirchen zucht
wider auffzurichten sich befleißigten) abschaffen solten. Denn wo die selbigen abgeschafft,
verhofften sie gentzlich aller würcklicher ¹ Reformation wol vberhaben
zu bleiben, die weil jhnen nit vnbekant, wie gar wenig in vnserem Ertzstifft zu erfinden,
die sölche muhe vnd geferligkeit vmb Christo auff sich zuladen willig oder auch
zu solchem hochwichtigen werck tüglich weren.

Wie wol aber sie vnser Widersacher auff dem selbigen Landtag mit fleissigem vnd
vnnachlessigem anhalten nichts sich mangelen liessen vnd alles versuchten, damit sie
vnser andere Stende, die mit vns hielten, von annemung warer Christlicher Reformation
abschrecken vnd sie sampt jhnen vns abzufallen bereden möchten – da von
sie auch nit on schweres verletzen vnd höchster schmah vnsers ansehens mit den
Stenden besonders wider alle gewonheit gehandlet –, Haben sie doch in keinem weg
zulassen oder gestatten wöllen, das die jenige, so durch sie zumhöchsten beschuldigt
worden, zu verhör vnd vnschuldigung hinkomen möchten, wiewol jm rechten
das niemandt abgeschlagen werden sol.

Es haben aber die andere vnsere Stende mit diesem allen gar wenig sich bewegen
lassen, Sonder als bestendige vntherdanen, welche die ehr Gottes vnd die wirde jres
Obern am meisten sich lassen angelegen sein, bei vns, die sie nit anders dan jr heil
vnd seligkeit zusuchen befundenn, trewlich vnnd vestiglich sich gehalten vnd darneben
vns heimgestalt, das wir aus jnen vnd andern erwälen solten gottsfürchtige vnd
zum frieden gneigte Menner, die vnder sich vnd mit denen, so wir zuuor zü solchen
werck verordnet, die obberurte ʲ² form Christlicher Reformation besichtigen vnd
erwegen vnd alles was sie dazu mehr fürderlich achteten, weiter darbei stellen lassen
wolten.

Als bald aber vnnser widersacher solchs vernomen, seind sie mehr erbittert worden
vnd haben nicht vnterlassen vnser fürnemen nit allein zu widerfechten, sonder
auffs höchst zu schmähen vnd lästeren mit allen den jenigen, so wir herzu gebraucheten,
Vnd haben deren beruff vnd ampt am Euangelio höchlich verklagt, auch
| Biiiia | vns in der selbige jrer lasterschrifft, die wir doch weit anders vmb sie verdient,
mit vnserem Christlichen fürhaben vilfeltig geschmähet vnd fälschlich beladen,
ob wol die jenige, deren ampt vnd beruff sie so höchlich anklagten, jhres beruffs
halben genugsam sich entschuldiget, darzu jhre lehr vnnd leben verthediget vnd das
sie wider recht angeklagt worden, erwiesen haben mit einer offentlicher schrifft
vnder dem Titell:

›Was Euangelium nunzu Bonne im Ertzstifft Cölne gelert vnd geprediget wirt‹
etc. Jtem ›die ander verthedigung vnd erklärung der Christlichen lehr in etlichen fürnemen
heubtstücken so dieser zeit zu Bonn‹ etc.

j) Drf. obrurte.

1. wirksamer.
2. oben erwähnte.
 
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