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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 2): Schriften der Jahre 1524 - 1528 — Gütersloh, 1962

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https://doi.org/10.11588/diglit.29139#0034
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HANDEL MIT CUNRAT TREGER

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Schwerer lagen die Dinge bei Treger 58: Sobald seine Gefangennahme
bekannt wurde, trat die ganze Augustinerprovinz, namentlich die
Klöster in Speyer, Landau, Colmar und Straßburg für ihn ein. Freiburg
sandte sogar unverzüglich (10. September!) einen Abgeordneten, der
die sofortige und unbedingte Freilassung des Augustinerprovinzials
forderte 58a. Im Beisein »eyner Ersamen bottschafft der löblichen statt
friburg yn öchtlandt« hielt man Treger nochmals die Gründe vor,
weshalb er in Haft genommen war, und forderte ihn auf, seine mündliche
Antwort schriftlich abzufassen. Treger bringt in dieser Stellungnahme
keine neuen Gesichtspunkte in die Debatte. Er wiederholt seine Behaup-
tung, daß er »wedder eynen Ersamen w. rott noch ein fromme gemein
dysser loblichen statt Straßburg wedder yn dyssem noch jn anderem
mynem schriben geschmecht odder beleidigte hab«. Seine Hundert
Artikel, die mit Bewilligung des Rats gedruckt worden sind, habe er
in der Schweiz disputieren wollen. Die Straßburger Prädikanten hätten
ihn »zu disputieren hie angesprochen«. Doch obschon er sich »Dispu-
tierens gebierender moß vbberflyssig« erboten habe, habe man ihn
in dem an die Eidgenossenschaft gerichteten Büchlein als Ketzer
diffamiert und ihn verleumdet, er habe » den haßen ym bußen « und habe
sich der Disputation entzogen. Weitläufig äußert er sich zur Frage der
Disputation: Nach kaiserlichen und päpstlichen Rechten sei es bei hohen
Strafen verboten, von der Kirche und den Konzilien als irrig und ketze-
risch verdammte Sätze wiederum in Zweifel zu ziehen und zu dispu-
tieren. Darum erbiete er sich lediglich in der in seinem Büchlein vor-
getragenen Form zur Disputation, nämlich vor den Reichsständen auf
dem künftigen auf Martini ausgeschriebenen Reichtsag oder, falls der

58. Die von Jung benutzten, nicht näher bezeichneten Quellen für seine Darstellung
der Verhandlungen des Rates mit dem Augustinerprovinzial in der Zeit vom 5. Sep-
tember bis 12. Oktober 1524 fanden sich erst, nachdem das Manuskript bereits
druckfertig abgeschlossen war, im Stadtarchiv Straßburg (Faszikel VI, 701 a/14).
Dank dem Entgegenkommen von Herrn Prof. D. Dr. Stupperich konnten diese
Archivalien bei der vorliegenden historischen Einleitung zu B.s Schrift gegen
C. Treger noch berücksichtigt werden. Um den bereits angelaufenen Druck nicht
allzusehr zu stören, wurden allerdings nur einige Einzelheiten nachgetragen und
Belegstellen ergänzt. — Das genannte Faszikel umfaßt außer den in den »Acta«
enthaltenen Aktenstücken (vgl. Anm. 39) als wertvollsten Bestandteile 4 undatierte
Eingaben Tregers an den Rat (Vol. 9 — 11; 14f., 20-22; 24), die verschiedenen
zugunsten des Augustinerprovinzials eingereichten Petitionen u. zw. die gemeinsame
Eingabe der Augustiner-Priore von Speyer, Landau, Colmar und des Straßburger
Conventes (fol. 8), die Eingabe von Freiburg (fol. 12) und die Eingabe der Ab-
geordneten beim »Tag von Baden« (fol. 13), außerdem den Bericht über die Ver-
handlungen des Rates mit dem Bürgerausschuß aufgrund der Besprechung mit
Treger (fol. 16) und das in 11 Punkten zusammengefaßte Memorandum des Aus-
schusses (fol. 17).

58a. Stadtarchiv Straßburg VI, 701 a/14, fol. 8 und 12.
 
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