VERGLEICHUNG D. LUTHERS
301
Zwischen den Schlesiern und den Straßburger Theologen bestand ein
enger Kontakt. Nachdem diese Luthers Abendmahlsschrift gelesen
haben - vermutlich bitten sie um Zusendung der von Luther ver-
urteilten Schrift Schwenckfelds 27. Leider sind die Briefe, die in dieser
Angelegenheit vor der Abfassung des Dialogus gewechselt wurden, ver-
loren gegangen. Schwenckfelds Brief an Oekolampad vom 3. Mai 1528
bestätigt, daß über Luthers scharfe Kritik korrespondiert worden ist 28.
Es ist nicht mehr festzustellen, von welcher Seite der Plan zu einer
öffentlichen Verteidigung Schwenckfelds ausgegangen ist. Im Brief vom
3. bzw. 7. Juli an Bucer äußert Schwenckfeld: Neque ulla re Lutherus
cum suis discipulis opprimitur magis quam quum olim viderit nos ex
gratia Dei in omnibus concordes 29.
Dieses Anliegen nimmt Bucer auf und vertritt es in seinem Dialogus.
Im 20. Kapitel verteidigt er Schwenckfelds Schrift: Ein anwysunge /
das die opinion der leypli-/chen gegenwertigheyt vnsers Her-/rens
Jesu Christi jm Brote oder vnder der gestalt deß Brots ge-/richt ist 30.
Wie ein Vergleich zeigt, übernimmt Bucer aus Schwenckfelds Schrift
die Methode, Luthers frühere Meinung gegen seine jetzige auszuspielen.
Das Stellenmaterial aus Luthers Frühschriften entstammt ebenfalls jener
Abhandlung Schwenckfelds.
Als Datum der Abfassung gibt Bucer in einem Brief an Ambrosius
Blaurer selbst den »Monat Juni« an 31. Die Vorrede datiert vom
21. Juni 1528. Hierdurch ergab es sich, daß der Straßburger noch vor
Zwingli und Oekolampad sein Werk begann und es auch vor ihnen
abschloß 32. Darum drängt Bucer beide, ihr Werk fertigzustellen, denn
er möchte seinen Dialogus mit der Schrift der Schweizer zugleich
herausbringen - wie Capito an Zwingli schreibt 33.
Diese Bemerkung Oekolampads kann nicht dahin verstanden werden,
als ob die Schweizer Bucer »aufgefordert hatten, es mit ihrer Gegen-
schrift zusammen ausgehen zu lassen 34«. Bucers Dialogus, in dem die
27. Vgl. Corpus Schwenckfeldianorum III, S. 3.
28. Vgl. Corpus Schwenckfeldianorum III, S. 62.
29. Vgl. Corpus Schwenckfeldianorum III, S. 78.
30. Vgl. Corpus Schwenckfeldianorum III, S. 1ff. Die Schrift wird von Oekolam-
pad am 22. Juli Zwingli übersandt; vgl. CR 96, Zw 9, S. 505. Dieser läßt sie mit
einer Vorrede vom 24. August 1528 drucken. Später wirft Schwenckfeld B. vor, auf
dem Weg zur Concordie die eigene Abendmahlsanschauung verraten zu haben; vgl.
Corpus Schwenckfeldianorum V, S. 156ff., 256.
31. Vgl. Schiess I, S. 166.
32. Zwingli berichtet am Schluß seiner Vorrede »über doctor Martin Luthers buch
bekenntnuß genannt«, Oekolampad habe erst am 24. Juni, er selbst erst am 1. Juli
zu schreiben begonnen; vgl. CR 96, Zw 9, S. 488, Anm. 5, und Köhler I, S. 645ff.
33. Vgl. CR 96, Zw 9, S. 489, 494.
34. Vgl. WA 26, 247.
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Zwischen den Schlesiern und den Straßburger Theologen bestand ein
enger Kontakt. Nachdem diese Luthers Abendmahlsschrift gelesen
haben - vermutlich bitten sie um Zusendung der von Luther ver-
urteilten Schrift Schwenckfelds 27. Leider sind die Briefe, die in dieser
Angelegenheit vor der Abfassung des Dialogus gewechselt wurden, ver-
loren gegangen. Schwenckfelds Brief an Oekolampad vom 3. Mai 1528
bestätigt, daß über Luthers scharfe Kritik korrespondiert worden ist 28.
Es ist nicht mehr festzustellen, von welcher Seite der Plan zu einer
öffentlichen Verteidigung Schwenckfelds ausgegangen ist. Im Brief vom
3. bzw. 7. Juli an Bucer äußert Schwenckfeld: Neque ulla re Lutherus
cum suis discipulis opprimitur magis quam quum olim viderit nos ex
gratia Dei in omnibus concordes 29.
Dieses Anliegen nimmt Bucer auf und vertritt es in seinem Dialogus.
Im 20. Kapitel verteidigt er Schwenckfelds Schrift: Ein anwysunge /
das die opinion der leypli-/chen gegenwertigheyt vnsers Her-/rens
Jesu Christi jm Brote oder vnder der gestalt deß Brots ge-/richt ist 30.
Wie ein Vergleich zeigt, übernimmt Bucer aus Schwenckfelds Schrift
die Methode, Luthers frühere Meinung gegen seine jetzige auszuspielen.
Das Stellenmaterial aus Luthers Frühschriften entstammt ebenfalls jener
Abhandlung Schwenckfelds.
Als Datum der Abfassung gibt Bucer in einem Brief an Ambrosius
Blaurer selbst den »Monat Juni« an 31. Die Vorrede datiert vom
21. Juni 1528. Hierdurch ergab es sich, daß der Straßburger noch vor
Zwingli und Oekolampad sein Werk begann und es auch vor ihnen
abschloß 32. Darum drängt Bucer beide, ihr Werk fertigzustellen, denn
er möchte seinen Dialogus mit der Schrift der Schweizer zugleich
herausbringen - wie Capito an Zwingli schreibt 33.
Diese Bemerkung Oekolampads kann nicht dahin verstanden werden,
als ob die Schweizer Bucer »aufgefordert hatten, es mit ihrer Gegen-
schrift zusammen ausgehen zu lassen 34«. Bucers Dialogus, in dem die
27. Vgl. Corpus Schwenckfeldianorum III, S. 3.
28. Vgl. Corpus Schwenckfeldianorum III, S. 62.
29. Vgl. Corpus Schwenckfeldianorum III, S. 78.
30. Vgl. Corpus Schwenckfeldianorum III, S. 1ff. Die Schrift wird von Oekolam-
pad am 22. Juli Zwingli übersandt; vgl. CR 96, Zw 9, S. 505. Dieser läßt sie mit
einer Vorrede vom 24. August 1528 drucken. Später wirft Schwenckfeld B. vor, auf
dem Weg zur Concordie die eigene Abendmahlsanschauung verraten zu haben; vgl.
Corpus Schwenckfeldianorum V, S. 156ff., 256.
31. Vgl. Schiess I, S. 166.
32. Zwingli berichtet am Schluß seiner Vorrede »über doctor Martin Luthers buch
bekenntnuß genannt«, Oekolampad habe erst am 24. Juni, er selbst erst am 1. Juli
zu schreiben begonnen; vgl. CR 96, Zw 9, S. 488, Anm. 5, und Köhler I, S. 645ff.
33. Vgl. CR 96, Zw 9, S. 489, 494.
34. Vgl. WA 26, 247.