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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 2): Schriften der Jahre 1524 - 1528 — Gütersloh, 1962

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https://doi.org/10.11588/diglit.29139#0396
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SCHULGUTACHTEN

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war für die Einführung der sonntäglichen »Kinderlehre« zunächst in
seiner eigenen Gemeinde St. Aurelien, dann in Alt- und Jung St. Peter
und schließlich in allen übrigen Straßburger Pfarrkirchen 18. Auch diese
»Kinderlehre« gehörte mit in das Schulprogramm des Straßburger
Reformators.

Mit Recht ist darauf hingewiesen worden, daß die lehrende Tätigkeit
diejenige gewesen ist, die Bucer länger als jede andere ausgeübt hat 19.
Auf Anregung Jakob Sturms und Matthias Zells 20 hatte Bucer bereits
im Winter 1523 /24 mit neutestamentlichen Vorlesungen seine Wirksam-
keit in Straßburg eröffnet 21, nachdem er schon während seiner Domini-
kanerzeit im Kloster in Heidelberg Vorlesungen gehalten hatte 22. Durch
die Straßburger »Schulherren« (Scholarchen) - ein Amt, das auf Antrag
der Schuleingabe vom 8. Februar 1525 im Jahre 1526 geschaffen und
1528 endgültig organisiert wurde 23 - wurden diesen wissenschaftlich-

Schulordnung bereits im September 1523 gedruckt worden als Teil der sogenannten
Reformation des Stifts. Sie trat aber erst im Juni 1525 in Kraft, vgl. CR ZW II,
S. 527ff. Die Ordnung ist abgedruckt bei E. Egli: Actensammlung zur Geschichte
der Zürcher Reformation in den Jahren 1519—1533, Zürich 1879, Nr. 426. Auf den
Zürcher Einfluß bei der Neuordnung des Straßburger Schulwesens kann hier nicht
näher eingegangen werden. Man vgl. aber die Darstellung der Zürcher Schul-
reformation bei U. Ernst: Geschichte des zürcherischen Schulwesens bis gegen Ende
des 16. Jahrhunderts, Diss. phil. Zürich 1879, und J. Figi: Die innere Reorganisation
des Großmünsterstiftes in Zürich von 1519—1531, Diss. phil. Zürich 1951.

18. Vgl. Röhrich: Gesch. I, S. 259, und Adam, S. 94. Wolfgang Capito veröffent-
lichte bereits im Jahr darauf den ersten Straßburger Katechismus: Kinderbericht und
Fragstücke vom christlichen Glauben, abgedruckt bei F. Cohrs: Die evangelischen
Katechismusversuche vor Luthers Enchiridion, Bd. 2. Berlin 1900. S. 100—201.

19. Vgl. Anrich, S. 69.

20. Vgl. Röhrich: Gesch. I, S. 262.

21. B. legte in lateinischer Sprache die Timotheusbriefe aus, vgl. J W.Baum,
S. 208ff. und S. 242f. Vgl. ebenfalls A. Jung, S. 137. Zum Entwicklungsgang dieser
Vorlesungen siehe vor allem J. Ficker, a.a.O., S. 32.

22. Über den Psalter, vgl. Anrich, S. 69.

23. Vgl. Röhrich: Gesch. I, S. 254ff., und Adam, S. 95. Ebenfalls W. Sohm, a.a.O.,
S. 24, und Ch. Engel, a.a.O., S. 46ff.

Die ersten drei Scholarchen waren: Jakob Sturm, Klaus Kniebis und Jakob Meyer
(Sie waren nicht, wie F. W.E. Roth in der ZGO, NF, Bd. 9, S. 310 irrtümlich an-
nimmt, die Lehrer an der im Jahre 1528 vom Rat im Karmeliterkloster eingerichteten
Schule). Über persönliche Einzelheiten der drei ersten Scholarchen unterrichten gut:
Handschriftenproben I, jeweils Tafel 4, 6 und 10. Die Scholarchen bekleideten ihr
Amt auf Lebenszeit. Jeweils einer der drei Scholarchen mußte ein »Konstofler«
(Adliger) sein. Bei den ersten drei war das Jakob Sturm. Die Scholarchen hatten die
Oberaufsicht über das gesamte städtische Schulwesen; sie waren für ihre Tätigkeit
dem Rat und den »XXI« gegenüber verantwortlich. Den Scholarchen zugeordnet
wurden Caspar Hedio (vgl. Handschriftenproben II, Tafel 60) und Jakob Bedrotus von
seiten der Geistlichen. Ihre Aufgabe bestand in der Durchführung regelmäßiger
Schulvisitationen, über die sie den Scholarchen Bericht zu erstatten hatten.

Zur verfassungsrechtlichen Stellung der Scholarchen vgl. die Einleitung von
 
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