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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 3): Confessio Tetrapolitana und die Schriften des Jahres 1531 — Gütersloh, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.29140#0011
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Vorwort

Den größten Teil dieses Bandes füllt die Confessio Tetrapolitana, die
erstmalig nach ihren handschriftlichen Unterlagen ebenso wie nach der
Druckausgabe publiziert wird. Als der Herausgeber vor zwölf Jahren die
Archivalien des Thomas-Archivs für die neue Ausgabe sichtete und das
handschriftliche Material abschrieb, erfuhr er, daß Bernd Moeller im
Zusammenhang mit seinen Zwick-Forschungen die entsprechenden Ma-
terialien aus dem Konstanzer Archiv gesammelt hatte und diese heraus-
zugeben bereit war. Nichts lag näher als der Gedanke, das Material aus
beiden Archiven zusammenzulegen und im Rahmen der Bucer-Ausgabe
zu veröfFentlichen. Herr Moeller übernahm dann auch das Straßburger
Material, um es für eine einheitliche Ausgabe zu verwenden.
Um dem Benutzer entgegenzukommen, haben wir zu den deutschen
Texten auch den lateinischen hinzugetan, damit ein Vergleich leichter
möglich ist. Diese in den Ausgaben der Bekenntnisschriften übliche Art
wird sich auch hier bewähren. Es muß aber bemerkt werden, daß solche
Fälle in unserer Ausgabe Ausnahmen bleiben werden.
Da die Confessio Tetrapolitana und ihre Vorarbeiten einen großen
zusammenhängenden Komplex bilden, war es nicht möglich, alle klei-
neren Schriften, die chronologisch dazu gehörten, in der richtigen
Reihenfolge zu bringen. Einige von diesen Texten werden daher in den
Band 4 gestellt werden müssen. Sofern größere Komplexe von Schriften
und Gutachten als solche beachtet werden, wird es unumgänglich sein,
daß die strenge chronologische Ordnung durchbrochen wird. Es braucht nicht
befürchtet zu werden, daß unsere Ordnung damit gänzlich gestört wird.
Der Benutzer hat durchaus die Möglichkeit, die Schriften, die er braucht,
nach dem Inhaltsverzeichnis zu finden.
Wie in der Einleitung des 1. Bandes gesagt ist, erscheinen die gedruck-
ten Schriften in chronologischer Reihenfolge, während die handschrift-
lichen Materialien in größeren Sachzusammenhängen gebracht werden.
Dementsprechend werden in diesem Bande Gutachten zur Abendmahls-
frage aufgenommen. Es handelt sich um Bucers Stellungnahme aus den
Jahren 1525-1529, die die Reihe der Abendmahlsgutachten aus dem
2. Bande fortsetzen. In unserem Zusammenhang sind sie nicht nur für
den Abendmahlsstreit von Belarlg, sondern auch für den 18. Artikel der
CT, um den noch gesondert verhandelt wurde. Die Anlagen, die unmit-
telbar zur CT gehören, erhalten auch von den früheren Gutachten her
ihr Licht.
Da die CT das Kernstück dieses Bandes bildet, hat sie die Überschrift
für den ganzen Band abgegeben. Die wenigen kleineren Gutachten dienen
der Ergänzung. Sie machen deutlich, mit welchen Fragen sich Bucer in
der Zeit vor dem Augsburger Reichstag, als er die neue Bearbeitung
 
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