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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 3): Confessio Tetrapolitana und die Schriften des Jahres 1531 — Gütersloh, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.29140#0345
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»RATSCHLAG D«

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Als »Fassung A« erscheint zunächst ein erster, noch ziemhch roher
Vorentwurf, dessen Unfertigkeit zumal aus den vielen Wiederholungen
deutlich wird und der insbesondere dadurch auffällt, daß er in seinem
zweiten Teil schon eine Art Glaubensbekenntnis zusammenstellt. Dieser
Entwurf liegt uns seinerseits in zwei Fassungen vor, einer ausführlichen
(unser Text) und einer stark gekürzten (vgl. S. 364, im Apparat bei
Buchst. b), beide in einer Handschrift des Straßburger Stadtarchivs
(AA 420, Bl. i^a-joa), wohl von Math. Obrecht geschrieben 12 und von
Sturm, Bucer und Capito durchkorrigiert. Diese Korrekturen sind mit
S, B und C im Apparat verzeichnet, auch in diesem Fall war in der
Bestimmung der Korrektoren nicht immer volle Sicherheit zu erreichen.
In die Anmerkungen dieses ersten Teils unserer Edition haben wir
dort, wo ein thematischer Zusammenhang bestand, eine Reihe von Aus-
zügen aus Capitos »Copey eins vßschribens« aufgenommen, und zwar die
eigenthch theologischen Stellen dieser Schrift, die für die CT von Be-
deutung sind. Diese Stücke geben wir nach dem Schlußtext einer größ-
tenteiis von Capito geschriebenen und korrigierten Handschrift der
Universitätsbibhothek Basel (Mscr. Ki.Ar. 25 a, Nr. 139, Bl. 217^-23 7 a),
ohne die Geschichte dieses Textes vorzuführen oder andere Hand-
schriften 1 ? hinzuzuziehen.
Als »Fassung B« geben wir die endgültige Gestalt des Ratschlags D
nach der wohl für Augsburg bestimmten und dort verwendeten Rein-
schrift (Stadtarchiv Straßburg, AA 420, Bl. 3ia-4oa; im folgenden:
A) diplomatisch getreu, nur mit Verbesserung offensichtlicher Schreib-
fehler, wieder. Die älteren Stadien dieses Textes lernt man in den Hand-
schriften Thomas-Archiv Straßburg 170, Nr. 12, Bl. 69^-81a (im folgen-
den: B) 1 -* und Stadtarchiv Straßburg AA 415, Bl. ia-24b (im folgenden:
C) 15 kennen. Diese beiden Handschriften sind wieder von Sturm, Capito
und Bucer, C zusätzlich auch von Peter Butz durchkorrigiert, wobei C,
die älteste Fassung, durch außerordentlich tiefe Eingriffe Sturms und
durch große Streichungen 16 , B zumal durch eine Reihe wichtiger Kor-
rekturen Bucers charakterisiert ist. Wir versuchen, alle diese Verände-
rungen mit den Siglen BB, BC, BS und CB, CC, CPB, CS im Apparat
zu erfassen. Offenbar ist B eine Abschrift von C, A eine Abschrift von
B; allerdings fällt auf, daß A einige (vielleicht erst nachträglich einge-
tragene?) Korrekturen Capitos in B nicht berücksichtigt hat.
12. Mitteilung des Stadtarchivs Straßburg. Vgl. Handschriftenproben I, Tafei 21c.
13. Dazu Gussmann I,i, S. 373. 14. Vgl. dazu A.dam: Mitteilungen, S. 30.
15. Vgl. dazu, allerdings ungenau, Adam: Mitteilungen, S. 31.
16. Sehr seltsam ist es, daß sich eigenartige Gedanken dieser aus C gestrichenen
Stücke in der CT wiederfinden, zum Beispiel die Bitte an den Kaiser, sich den Straß-
burgern, sofern sie irren sollten, als der gute Hirte zu erweisen (s. S. 171 und S. 391).
Eine literarische Beziehung ist aber fast undenkbar.
 
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