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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0191
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ULMER KIRCHENORDNUNG

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bildlicher Weise erfolgt, daß zahlreiche evangelische Städte im weiten
oberdeutschen Raum - wie etwa Ulm - auf Straßburg als ihr Vorbild
schauten. Insbesondere hatte Bucers vorrangige Stellung unter den
Straßburger evangelischen Geistlichen auf Grund seiner maßgeblichen
Aktivität beim Straßburger Reformationswerk seinen Ruf als befähigter
Kirchenorganisator weit über Straßburgs Grenzen hinausgetragen.
Diese überragende Stellung Bucers war seit dem zweiten Reichstag zu
Speyer vom Jahre 1529, seit dem Marburger Religionsgespräch des
gleichen Jahres zur Überwindung des Abendmahls-Dissensus zwischen
Luther und Zwingli und ihren jeweiligen Anhängern und nicht zuletzt
seit der Erstellung des eigenen Bekenntnisses der »Tetrapolitana« auf
dem Augsburger Reichstag von 1530 ständig gewachsen16. Bucer war zu
einem der führenden evangelischen Kirchenpolitiker geworden. Und
die Bedeutung dieser Rolle Bucers nahm infolge der seit 1529 anheben-
den engen Zusammenarbeit mit Landgraf Philipp von Hessen ausge-
sprochen überregionale Ausmaße an.
Es ist bezeichnend, daß Basel etwa Martin Bucer nicht nur vorüber-
gehend (wie die erwähnte Anfrage lautete), sondern ständig bei sich haben
wollte, wie sich aus einem der Straßburger Ratsprotokolle ersehen läßt17.
Daß der Straßburger Rat nach der Ablehnung der Basler Anfrage dann
im Jahre 1531 Martin Bucer zeitweilig nach Ulm beurlaubte, entsprach
der hohen politischen Bedeutung dieser Stadt im damaligen süddeut-
schen Raum und der Funktion einer Festigung und Sicherung der Re-
formation in dieser Stadt.
II.
In Ulm, das zum Ausgang des 15.Jahrhunderts eine der führenden
Städte des schwäbischen Städtebundes darstellte, war es schon zu Beginn
der 20er Jahre des 16. Jahrhunderts zu einer starken evangelischen Be-
wegung gekommen18. Luthers Predigten und Schriften, die in ganz

16. Zur Tetrapolitana vgl.uns.Ausg., Bd. 3, S. 13-318.
17. Vgl.den Wortlaut des oben in Anm. 10 genannten Protokolls: »Die von Basel
schriben und bitten, inen zur erbawung und verkündigung des gots worts f. Martin
Butzer bis ostern lihen, wiewol sie in lieber gar haben wolten ...«, a.a.O., Nr. 4767,
S. 163.
18. Zur Geschichte der Ulmer Reformation und zur Ulmer Kirchenordnung vom
Jahre 1531 ist folgende Spezialliteratur vor allem zu nennen: G.Anrich: Die Ulmer
Kirchenordnung von 1531, Blätter f.Württ. Kirchengeschichte, Bd. 34,1930, S. 95-107.
- W.Bellardi: Die Geschichte der »christlichen Gemeinschaft« in Straßburg (1546 bis
1550). Der Versuch einer »zweiten Reformation«, Ein Beitrag zur Reformationsge-
schichte Straßburgs, Leipzig 1934. - J.Endriß: Das Ulmer Reformationsjahr 1531, 1.
und 2. Aufl., Ulm o.J.[1931]. - Ders.: Die Abstimmung der Ulmer Bürgerschaft im
November 1530, Ulm o.J. [1931]. - Ders. und K.Schwaiger: Die Ulmer Abstimmungs-
listen vom November 1530, Ulm o.J.[1931]. - Ders.: Das Examen der Ulmer Pfarrer-
 
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