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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0464
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ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528—1533

wo das nit helffenn wolte, solches v[nseren]. herrenn Räthen vnd Ein-
undzweintzig furbringenn, des sieo bey ihrem eid schuldig vnd pflich-
tig83 sein soltenn.
Man muste auch bey denen in Zunfftenn mit allem ernst anhaltenn,
6a das sie irer Zunftordnung mit den | Zunftbruderenn in allen Zunften
thetlich nachkemenn.
Vndp domit die Zuchtherren destobas sich selb vnnd alle andere,
denen dise sachen befolhenn, dazu beforderenn vnnd anhaltenn möch-
tenn, das allenn sundennq vnd lasterenn zeitig vnd mit ernst begegnet
werde, so were gut, das die drey Obren Zuchtherren alle Sonnetag zw
gelegner zeittenn vnnd stat84 die anderenn Zuchtherrenn zu sich beruff-
tenn, souil alle mal zugegenn sein könden, vnd da ein iedenn vnnd sich
selb befragetenn vnnd höretenn, wie es mit besserung der Zucht wolte
fortgahn vnd, wa esr sich stossen85 woltes, in gemein sich dann zuberaten,
wie diss so notwendig, heylsam, Götlich werck möchte erhalten vnnd
furtbracht86 werdenn.
Es were auch gut, das die drey oberzuchtherren einen besonderen
beuelch hettenn, alle, die sie in Gottes dienst vnnd Christlichem lebenn
seumig87 erfundenn vnd durch die anderen ordnung nit gepessertt wur-
denn, zubeschickenn vnd zur besserung zuermanen, vnd, wo es nit
helffen wolte, ein ieden seinem Gericht anzuzeigenn, domit die gesetzten
straffen an solchenn geubet wurdenn. |
6b Domitt aber dise Zuchtherrenn vnnd anhalter88 bey dem Rath vnnd
allenn Gerichtenn nit auch matt vnnd hinlessig89 werdenn, Auch sich
ires ernsts destobas bey meniglich zuentschuldigenn90 habenu, so were
vonn nöten, das disen Zuchtherrenn ir ampt mit dem allerhöchstenn
ernstv befolhenn vnd aufgelegt wurde als einiger91 ander beuelch in diser
o) eingefügt: des sie.
p) Dieser und der folgende Absatz sind mit einem Längsstrich am Rand besonders
hervorgehoben.
q) sundern B (Verlesung).
r) gestr.: oder; eingef.: vnd wa es.
s) eingefügt: wolte.
t) korr.aus: gesperret (Verlesung des Abschreibers).
u) eingefügt: haben. - v) eingefügt: ernst.
83. Verpflichtet.
84. Ort.
85. Anstoß geben.
86. Vorangebracht.
87. Nachlässig, leichtfertig.
88. Aufpasser (»Fürsorger«).
89. Nachlässig, müde.
90. Rechenschaft geben.
91. Mehr als sonst irgendein anderer Befehl (Auftrag).

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