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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,2): Zum Ius reformationis: Obrigkeitsschriften aus dem Jahre 1535 ... — Gütersloh, 1984

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https://doi.org/10.11588/diglit.29832#0025
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VOM AMPT DER OBERKAIT

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gar nichs beladen solle, ein widerwertiger geyst Christo, vnserm herren, vnnd ein
zerstörer sein alles gutenn.« Auch Art. 15 klingt in diesem Zusammenhang bei Bucer
wieder an: »Die Oberkeyt wurdt aber dan nach jrem ampt zu heyligung götlichs
namens vnnd erweiterung seins reichs recht handlen, wenn sie in allen trewen, wie sie
es für Got erkennet vnd vermag, versicht, das by den jrenn Gottes leere rein vnnd
rechtschaffen gefüret, jederman verkündiget, denen, die da von abziehen wolten, jr
gotloser freuel im wider sprechen vnnd lesteren vnnd dan auch inn den gröberen
eüsserlichen ergernüßen des lebens gewehret werde; Dann ie die Oberkeyt das gut
fürderen vnnd das böße durchs straffen abtreiben solle ...«10
Am 10. 6. 1533 hatte die Straßburger Synode diese Artikel angenommen, die fortan
die Grundlage für ihr praktisches Verhalten bildeten. Bevor Schwenckfeld die Stadt im
September 1533 verließ, übergab er dem Rat noch ein Schriftstück »Über den Artikel
über die Oberkeit«11. Die endgültige Entscheidung fallte der Rat am 23. und 24. Okto-
ber 1533, wobei er erklärte, »das eins ratz meynung nit sey, jederman jm glauben zu
zwingen, sonder allein rottungen, so zur trennung gemeiner policey dienen mocht, zu
stillen«12. Auf die Kirchenzucht ging der Rat daher nicht ein, aber es wurde jedem
Bürger auferlegt, bei der »Straßburger Lehre« zu bleiben.

p. Bucer in Augsburg13
Der Rat der Stadt Augsburg verhielt sich bis zum Jahre 1530 der reformatorischen
Bewegung gegenüber neutral, obwohl die Mehrzahl der Bürger der Reformation
zuneigten. Die Patrizier waren meist Anhänger Luthers, während die Mitglieder der
Zünfte sich in ihrer Mehrheit zur zwinglischen Lehre hinwandten. Die Gedanken des
schweizerischen Reformators hatten seit dem Jahre 1525 in steigendem Maße in
Augsburg Einfluß gewonnen. Der Reichstag zu Augsburg (1530) stellte schließlich
den dortigen Rat vor die Entscheidung. Er unterschrieb zwar nicht das Augsburgische
Bekenntnis, wohl aber erklärte er in der Versammlung der Reichsstände (26. Oktober
15 30), daß er den Reichstagsabschied nicht annehmen könne. Mit dieser Erklärung trat
der Rat auf die Seite der evangelischen Stände. Er nahm nunmehr die Kirchenreform in
die Hand. Dabei zeigte sich sofort, daß die zwinglische Partei gegenüber der lutheri-
schen die Oberhand erhielt. Die beiden lutherischen Prediger Johannes Frosch,
10. Ebd., S. 392; vgl. vor allem in diesem Zusammenhang B.s Auseinandersetzung mit Anton
Engelbrecht; ebd., S. 432 — 501.
11. Gerbert, S. 176.
12. Täuferakten 8, Nr. 441, S. 178; vgl. Brief B.s an Ambrosius Blarer vom 23. Oktober 1533;
Schieß 1, Nr. 371, S. 43 5 f.
13. P. Wittmann: Augsburger Reformatoren. Historisch-kritischer Beitrag zur Geschichte der
Reformation. In: Diözesan-Archiv aus Schwaben 1. [Augsburg] 1884. S. 15; F. Roth: Augsburgs
Reformationsgeschichte. 4 Bde. 2. Aufl. München 1901—1911; W. Hans: Gutachten und Streit-
schriften über das jus reformandi des Rates vor und während der Einführung der offiziellen
Kirchenreform in Augsburg (1534—1537). Augsburg 1901; F. Zoepfl: Das Bistum Augsburg und
seine Bischöfe im Mittelalter. Augsburg 1955 (Lit.); W. Zorn: Augsburg, Geschichte einer
deutschen Stadt. 2. Aufl. München 1972.
 
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