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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,2): Zum Ius reformationis: Obrigkeitsschriften aus dem Jahre 1535 ... — Gütersloh, 1984

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https://doi.org/10.11588/diglit.29832#0242
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DOKUMENTE ZUR 2. STRASSBURGER SYNODE

duncken, sonder aus dem j 765 | gewissen trib des h. Geists vnd warer art vnd eigen-
schafft des glaubens ann vnseren Herren Jesum Christum 36 .
11. Darumb vnd seitemal vor augen, wie wenig leut die hochwichtigkeit vnd heilig-
keit des h. Tauffs recht erkennen vnd bedencken, So hat der Synodus bedacht vnd
vnsere Herren auch angenommen vnd bestetiget, das die Prediger die leut getrewes 5
vnnd embsiges vleisses 37 durchs wort Gottes ermanen vnd anhalten sollen, das sie, so
fil möglich den h. Tauff jren kinderen auff die feirtage 38 vnd zu den stunden wann die
gemein Gottes beieinander ist, wie auch vor geordnet °begeren vnd empfahen 0 . Vnd
nach dem ondas 39 vil ire kinder zu dem Gemeinen Gottes ampt, so morgens auff die
Sonnetag gehalten wirt, teuffen lassen, Sollen die pfarrer vnd prediger hinfür die leut 10
auch darzu fleissig vermanen, das sie alle wolten, so fil jnen thunlich, jre kinder vnder
dem selbigen? gemeinen Gottes ampt zum Tauff bringen, weil zu dem selbigen die
gantze gemeind Christj pfleget am volkomnisten vnd andechtigsten bei einander zu
sein.
12. Zum siebenden, damit die kinder zu solcher zeit mehr besserlich zum tauff 15
bracht vnd alles desto ordenlicher geschehen vnd gehalten werden möge, Sollen die
prediger die leut auch durchs wort des Herren trewlich vnd ernstlichP anhalten, wann
sie kinder zum h. Tauff vnder dem gemeinen ampt bringen wöllen, das sie das durch
ein person, zwo oder drei auffs aller meyst r thüen Vnd die geuatteren vnd andere
freunde, so sie zu disem Sacrament der widergeburt besonders erbetten (welchs dann 20
die schrifft auch von alten heiligen beschehen sein zeuget 40 ) bitten, das sie sich zu
rechter zeit inn die kirch, da das kind solle geteuffet werden, zum anfang des gantzen
ampts verfugen, vnd da bis zur zeit des tauffs, sampt der gantzen gemein Christi, inn
gotseliger andacht verharren. Vnd so man den tauff geben solle, hinbei zum Disch des
Herren tretten vnd das kind helffen dem Herren jm Taüff j 766 | auffopfferen 41 , darbei 25
stehen, vnd jre besondere liebe vnd freundschafft mit gebet vnd opffer beweisen. Vnd
dan, so der tauff empfangen vnd das ampt geendet ist, das kindlin helffen heimgeleiten.
13. Dann so man beim h. Tauffe, mit höchster andacht vnd erheben des gemuts zu
Christo dem Herren ins himlisch thun erscheinen vnd den selbigen s empfahen solle, so
mage sichs mit warem glauben ja inn keinen weg 42 vertragen, das man des orts einig 30
weltliche geprenge treibe 43 . Noch fil weniger, das man durch solich geprenge 44 das

o) — o) add. am Rand. — p) gestr.: vff.
q) gestr.: bei ihn [?]. — r) korr. v. B. aus: minst [?].
s) add. v. Hubert über der Zeile; B. hat am Rande add. u. gestr.: selbigen ...
36. Hier wird das Zeugnis der Kirchenväter und somit eine Tradition in der Kirche von B. als
Trieb des h. Geistes bewertet.
37. Getrewes vnnd emsiges vleisses (adverbialer Genitiv).
38. Ermanung [Marg. B.]. — Im Text unterstr.: auff die feirtage.
39. Ondas: sowieso.
40. Vgl. zur Taufe als Wiedergeburt Tit 3,5. Ratio infantes offerendi ad Baptisma. [Marg. B.].
41. Anspielung auf die Darstellung der Knaben im Tempel. Vgl. Lk 2,22 — 24.
42. Keineswegs.
43. Abtreiben des langen gefötters. [Marg.].
44. Zeremoniell.
 
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