Vorwort
Die deutsche Bucer-Kommission hatte ursprünglich den Plan, die
deutschen Schriften mit der Herausgabe der Schrift »Von der waren
Seelsorge« einzuleiten, da unter Bucers deutschen Werken dieses das
repräsentativste und bemerkenswerteste ist. Die Schrift ist daher zuerst
bearbeitet worden. Sie ist ebenso kirchenrechtlich wie liturgisch von
großer Bedeutung und findet immer noch bei praktischen Theologen
die entsprechende Beachtung. Freilich blieb ihre Wirkung auf Straßburg
vornehmlich beschränkt, da es eine im eigentlichen Sinne »Straßburger«
Schrift ist. In Straßburg gemachte Erfahrungen und dort im Laufe vieler
Jahre entwickelte Anschauungen faßte Bucer darin zusammen. Die
ganze in Straßburg geleistete reformatorische Arbeit findet in ihr eine
Prüfung und Rechtfertigung. Zusammen mit den anderen gleichzeitig
entstandenen Schriften, die ebenfalls schneller als erwartet bearbeitet
werden konnten, erscheint sie nun früher als die Schriften der Jahre
1529-1537.
Allein von der Schrift »Von der waren Seelsorge« her kann das Jahr
1538 als Höhepunkt in Bucers Schriften bezeichnet werden. Wenn ihm
dieses Jahr in seinen Bemühungen um die Schweizer auch manche Ent-
täuschung eingetragen hat, so war seine Position in Straßburg dadurch
nicht beeinträchtigt worden. Die zahlreichen Gutachten, die im Zu-
sammenhang mit den Verhandlungen Bucers und Capitos in Zürich
entstanden sind und die Frage des Abendmahls weiter behandeln,
konnten freilich in diesen Band nicht aufgenommen werden. Es bleibt
unser Grundsatz, die Erörterung sachlicher Fragen aus dem handschrift-
lichen Nachlaß um der chronologischen Ordnung willen nicht zu zer-
reißen, sondern in größeren Komplexen zu bringen. In diesem Bande
legen wir weitere Schulgutachten der Jahre 15 29-1541 vor, während die
Abendmahlsgutachten in den Bänden 4-6 erscheinen werden.
Im Jahre 1538 waren die Bemühungen von Erfolg gekrönt, das ganze
Schulwesen in Straßburg durch die Gründung des »Protestantischen
Gymnasiums« auszubauen und zu einer gründlichen Ausbildung des
Nachwuchses zu kommen. Bucers Anteil an diesen Plänen wird beson-
ders an den Schulgutachten der dreißiger Jahre deutlich und wirft neues
Licht auf die Straßburger und allgemeine deutsche Schulgeschichte.
Bucer wirkte im Herbst 1538 ebenfalls längere Zeit in Hessen. Für
seine kirchenrechtliche Arbeit sind die Kasseler Kirchenordnung und
die Ziegenhainer Zuchtordnung von maßgeblicher Bedeutung, deren
Einfluß keineswegs auf Hessen allein beschränkt blieb. Die Schrift
über den »Nürnberger Fridestand« eröffnet den Beginn der Unions-
bemühungen, wie sie mit dem Frankfurter Anstand einsetzten. Diese
Schrift wird in den folgenden Bänden eine reiche Fortsetzung in den
Die deutsche Bucer-Kommission hatte ursprünglich den Plan, die
deutschen Schriften mit der Herausgabe der Schrift »Von der waren
Seelsorge« einzuleiten, da unter Bucers deutschen Werken dieses das
repräsentativste und bemerkenswerteste ist. Die Schrift ist daher zuerst
bearbeitet worden. Sie ist ebenso kirchenrechtlich wie liturgisch von
großer Bedeutung und findet immer noch bei praktischen Theologen
die entsprechende Beachtung. Freilich blieb ihre Wirkung auf Straßburg
vornehmlich beschränkt, da es eine im eigentlichen Sinne »Straßburger«
Schrift ist. In Straßburg gemachte Erfahrungen und dort im Laufe vieler
Jahre entwickelte Anschauungen faßte Bucer darin zusammen. Die
ganze in Straßburg geleistete reformatorische Arbeit findet in ihr eine
Prüfung und Rechtfertigung. Zusammen mit den anderen gleichzeitig
entstandenen Schriften, die ebenfalls schneller als erwartet bearbeitet
werden konnten, erscheint sie nun früher als die Schriften der Jahre
1529-1537.
Allein von der Schrift »Von der waren Seelsorge« her kann das Jahr
1538 als Höhepunkt in Bucers Schriften bezeichnet werden. Wenn ihm
dieses Jahr in seinen Bemühungen um die Schweizer auch manche Ent-
täuschung eingetragen hat, so war seine Position in Straßburg dadurch
nicht beeinträchtigt worden. Die zahlreichen Gutachten, die im Zu-
sammenhang mit den Verhandlungen Bucers und Capitos in Zürich
entstanden sind und die Frage des Abendmahls weiter behandeln,
konnten freilich in diesen Band nicht aufgenommen werden. Es bleibt
unser Grundsatz, die Erörterung sachlicher Fragen aus dem handschrift-
lichen Nachlaß um der chronologischen Ordnung willen nicht zu zer-
reißen, sondern in größeren Komplexen zu bringen. In diesem Bande
legen wir weitere Schulgutachten der Jahre 15 29-1541 vor, während die
Abendmahlsgutachten in den Bänden 4-6 erscheinen werden.
Im Jahre 1538 waren die Bemühungen von Erfolg gekrönt, das ganze
Schulwesen in Straßburg durch die Gründung des »Protestantischen
Gymnasiums« auszubauen und zu einer gründlichen Ausbildung des
Nachwuchses zu kommen. Bucers Anteil an diesen Plänen wird beson-
ders an den Schulgutachten der dreißiger Jahre deutlich und wirft neues
Licht auf die Straßburger und allgemeine deutsche Schulgeschichte.
Bucer wirkte im Herbst 1538 ebenfalls längere Zeit in Hessen. Für
seine kirchenrechtliche Arbeit sind die Kasseler Kirchenordnung und
die Ziegenhainer Zuchtordnung von maßgeblicher Bedeutung, deren
Einfluß keineswegs auf Hessen allein beschränkt blieb. Die Schrift
über den »Nürnberger Fridestand« eröffnet den Beginn der Unions-
bemühungen, wie sie mit dem Frankfurter Anstand einsetzten. Diese
Schrift wird in den folgenden Bänden eine reiche Fortsetzung in den