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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 7): Schriften der Jahre 1538 - 1539 — Gütersloh, 1964

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https://doi.org/10.11588/diglit.29833#0089
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VON DER WAREN SEELSORGE

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Die Ausgabe von 1574 ist ein wörtlicher Nachdruck der Straßburger
Erstausgabe. Über den Zusatz des »Pastorale« im Titel s. Einleitung,
S. 71. Im übrigen zeigt der Nachdruck nur in der Orthographie
gewisse Abweichungen. Das Buch besteht aus 116 Blättern 4 0 mit der
Seitenzählung 1-215 und ist in Heidelberg bei Joh. Mayer gedruckt.

Die Ausgabe von 1592 ist offenbar nur eine Neuauflage derjenigen
von 1574, gedruckt bei Matthäus Harnisch in Neustadt a. d. Hardt. Für
diesen Druck konnten noch die Druckstöcke der früheren Heidelberger
Ausgabe benutzt werden. Ein Exemplar davon ist auf der Stadt- und
Hochschulbibliothek in Bern vorhanden. Nur die erste Lage dieser
Ausgabe (a) ist anders gestaltet, aber auch in möglichst großer An-
näherung an den Druck von 1574 unter Verwendung derselben Typen.
In den übrigen Lagen ist genau der gleiche Spiegel festzustellen. Auch
bei den Initialen liegt abgesehen von (a) völlige Übereinstimmung vor.
Die Tatsache der Verwendung alter Druckstöcke wird dadurch be-
stätigt, daß sich in beiden Ausgaben dieselben Druckfehler finden. Vgl.
zum Beispiel: S. 39 vber st. vbel, S. 88 Fewet st. Frewet, S. 116 meinen
st. weinen, S. 162 steckend st. sterckend.

C. Die lateinische Übersetzung (Bibliographia Bucerana Nr. jpa — Tomus
A.nglicanus,1777, fol. 260-356): De vera animarum cura veroque officio
pastoris ecclesiastici, quemadmodum id in ecclesia Christi constitui
administrarique debet - authore Martino Bucero.

Typen: Antiqua. Praefatio und alle Bibelzitate in Kursivdruck.

Gegenüber dem Originaldruck sind folgende Abweichungen fest-
zustellen: Die kurze thesenartige Zusammenfassung des ganzen Inhalts
erscheint nicht am Ende der Schrift, sondern ist zwischen Vorrede und
Hauptteil eingeschoben (fol. 265 f.). Bemerkenswert ist die freie Behand-
lung der Marginalien. Während das deutsche Original in der Vorrede
nur vier Marginalien aufweist, hat die lateinische Übersetzung acht
weitere hinzugefügt. Wo die Marginalien nicht nur kurze Hinweise
bringen (die gelegentlich vom Drucker oder Korrektor herrühren),
sondern die im Text erörterten biblischen Gedanken zusammenfassen
und offenbar von Bucer selbst als kurze Paraphrasen der Bibelzitate
gedacht sind, sind die Auslassungen als Mangel anzusehen. So sind im
Abschnitt »Von welcherlei leuten vnd wie die Eltisten gewehlet vnd
eingesetzet werden sollen« (unsere Ausgabe, S. 122) die ausführlichen
Marginalien zu den biblischen Belegstellen durch folgende Rand-
bemerkungen ersetzt: zu Spruch eins: Ad ministerium Ecclesiae, qui
elegi debeant; zu zwei: Titus debeat presbyteros constituere et quales;
zu drei: Ad ministros Ecclesiae eligendi qui sint; zu vier: Ministros
Ecclesiae quales oportes esse; zu fünf: Qui ad ministerium Ecclesiae
eligi debeant; zum sechsten Spruch fehlt eine Marginalie; zu sieben:
 
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