VON DER WAREN SEELSORGE
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Bemerkenswert ist, daß der Übersetzer bei biblischen Zitaten zwei
verschiedenen Vorlagen folgt. Die alttestamentlichen Zitate vergleicht
er nach Sebastian Münsters hebräisch-lateinischer Ausgabe von 1534/35.
Dabei wird der deutsche Text am hebräischen geprüft. So heißt es zum
Beispiel Seite 82 (Tomus Anglicanus fol. 306): »Sic Munsterus ex He-
braeo VDJl/L Sed germanice >hingenommen<, id est >abstulit<.« Die
neutestamentlichen Zitate entnimmt er der lateinischen Übersetzung
des Erasmus von Rotterdam, die der Ausgabe des griechischen Neuen
Testamentes beigegeben ist. Die Übersetzung folgt im übrigen Satz für
Satz der Vorlage. Abweichungen sind nicht festzustellen. Da diese Über-
setzung in England entstanden ist, wird der Übersetzer selbst vermut-
lich in Bucers Mitarbeiterkreisen zu suchen sein. Bucers Arbeit ist
auch in Cambridge so groß gewesen, daß er sie nicht allein bewältigen
konnte.
Von Straßburg her an die Hilfe seines treuen Helfers Konrad Hubert
gewöhnt, konnte er auch in der Fremde solche Hilfe nicht entbehren.
Nach England war ihm als Famulus Martin Brem (Bremius) gefolgt.
Er wurde in Cambridge inskribiert und hat Bucer in den beiden Jahren,
die er bei ihm als Hausgenosse und Amanuensis zubrachte, treue Dienste
geleistet. Dafür hat ihn Bucer in seinem Testament mit einer größeren
Schenkung bedacht (12 coronati). Auf Bucers Kosten sollte er auch
wieder in die Heimat reisen können. Davon hat Brem Gebrauch ge-
macht. Wir sehen ihn dann 1554/55 in Paris studieren, ehe er die Leitung
der Lateinschule in Lindau übernahm.
Nun hat Brem in Cambridge für Bucer nicht nur Abschriften ge-
fertigt 64, sondern ist auch mit selbständiger Übersetzung früherer
Schriften Bucers ins Lateinische betraut worden. Brems Übersetzung
von Bucers »Beständiger Verantwortung« von 1545 65 ist dann für die
Arbeit am Common prayer book wichtig geworden 66.
Die Annahme liegt nahe, daß die lateinische Übersetzung »De cura
animarum« in Bucers Aufträge von Martin Brem angefertigt worden
ist. Spezielle Anhaltspunkte aus der Schrift selbst fehlen. Eins ist sicher:
Bucer brauchte diese Übersetzung. Wäre sie erst nach seinem Tode
gefertigt, dann wäre schon eher eine Bemerkung des Übersetzers in
einem Vorwort zu erwarten, die auf seine Beziehungen zu Bucer schließen
ließe. Nur in einer Marginalie ist Bucer mit Namen erwähnt. Wenn
auch der direkte Nachweis nicht geführt werden kann, daß Brem der
Übersetzer dieser Schrift ins Lateinische gewesen sei, so hat diese
Annahme doch sehr viel für sich.
64. Vgl. »De regno Christi«, ed. F. Wendel, S. LIV f., Anm. 221 und 223.
65. Bibi. Nr. 86.
66. Vgl .Hope, S. 53f.
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Bemerkenswert ist, daß der Übersetzer bei biblischen Zitaten zwei
verschiedenen Vorlagen folgt. Die alttestamentlichen Zitate vergleicht
er nach Sebastian Münsters hebräisch-lateinischer Ausgabe von 1534/35.
Dabei wird der deutsche Text am hebräischen geprüft. So heißt es zum
Beispiel Seite 82 (Tomus Anglicanus fol. 306): »Sic Munsterus ex He-
braeo VDJl/L Sed germanice >hingenommen<, id est >abstulit<.« Die
neutestamentlichen Zitate entnimmt er der lateinischen Übersetzung
des Erasmus von Rotterdam, die der Ausgabe des griechischen Neuen
Testamentes beigegeben ist. Die Übersetzung folgt im übrigen Satz für
Satz der Vorlage. Abweichungen sind nicht festzustellen. Da diese Über-
setzung in England entstanden ist, wird der Übersetzer selbst vermut-
lich in Bucers Mitarbeiterkreisen zu suchen sein. Bucers Arbeit ist
auch in Cambridge so groß gewesen, daß er sie nicht allein bewältigen
konnte.
Von Straßburg her an die Hilfe seines treuen Helfers Konrad Hubert
gewöhnt, konnte er auch in der Fremde solche Hilfe nicht entbehren.
Nach England war ihm als Famulus Martin Brem (Bremius) gefolgt.
Er wurde in Cambridge inskribiert und hat Bucer in den beiden Jahren,
die er bei ihm als Hausgenosse und Amanuensis zubrachte, treue Dienste
geleistet. Dafür hat ihn Bucer in seinem Testament mit einer größeren
Schenkung bedacht (12 coronati). Auf Bucers Kosten sollte er auch
wieder in die Heimat reisen können. Davon hat Brem Gebrauch ge-
macht. Wir sehen ihn dann 1554/55 in Paris studieren, ehe er die Leitung
der Lateinschule in Lindau übernahm.
Nun hat Brem in Cambridge für Bucer nicht nur Abschriften ge-
fertigt 64, sondern ist auch mit selbständiger Übersetzung früherer
Schriften Bucers ins Lateinische betraut worden. Brems Übersetzung
von Bucers »Beständiger Verantwortung« von 1545 65 ist dann für die
Arbeit am Common prayer book wichtig geworden 66.
Die Annahme liegt nahe, daß die lateinische Übersetzung »De cura
animarum« in Bucers Aufträge von Martin Brem angefertigt worden
ist. Spezielle Anhaltspunkte aus der Schrift selbst fehlen. Eins ist sicher:
Bucer brauchte diese Übersetzung. Wäre sie erst nach seinem Tode
gefertigt, dann wäre schon eher eine Bemerkung des Übersetzers in
einem Vorwort zu erwarten, die auf seine Beziehungen zu Bucer schließen
ließe. Nur in einer Marginalie ist Bucer mit Namen erwähnt. Wenn
auch der direkte Nachweis nicht geführt werden kann, daß Brem der
Übersetzer dieser Schrift ins Lateinische gewesen sei, so hat diese
Annahme doch sehr viel für sich.
64. Vgl. »De regno Christi«, ed. F. Wendel, S. LIV f., Anm. 221 und 223.
65. Bibi. Nr. 86.
66. Vgl .Hope, S. 53f.