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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 7): Schriften der Jahre 1538 - 1539 — Gütersloh, 1964

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https://doi.org/10.11588/diglit.29833#0253
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Einleitung*

i. Entstehung der Ordnungen

Die Ziegenhainer Zuchtordnung und die Kasseler Kirchenordnung
hängen in ihrer Entstehung mit den Hessen stark bedrängenden Täufer-
unruhen am Ausgang der dreißiger Jahre des sechzehnten Jahrhunderts
zusammen. Die Maßnahmen im Sinne der landgräflichen Visitations-
ordnung von 15 3 7 1 konnten der um sich greifenden Bewegung der
Täufer keinen Einhalt tun 2. So berief Landgraf Philipp der
Großmütige auf Vermittlung des Straßburger Städtemeisters Jacob
Sturm im Oktober Martin Bucer nach Hessen 3. Bucer folgte dem Ruf
des Landgrafen und verhörte - zunächst von Dionysius Melander be-
gleitet 4 - die nun in Marburg 3 gefangen gehaltenen Führer der
hessischen Täuferbewegung 6. Es gelang ihm, die Einflußreichsten
unter ihnen zu überzeugen, sie der Kirche zurückzugewinnen und
sie bei der Zurückführung anderer Täufer erfolgreich einzusetzen 7.

Die Verhöre der Täufer und die Gespräche mit ihnen hatten
Bucer begreifen lassen, worum es in dieser Auseinandersetzung ging.
Nach seiner Einsicht betraf dieser geistige Kampf das Gesamte der
Kirche, ihre Einheit, ihre Besserung, ihre »Haushaltung«. 8 Er berichtete
dem Landgrafen am z. November 1538 über seine Erfahrungen bei den
Verhören und rückte in demselben Bericht die Verhandlungen, die auf
dem Tag zu Ziegenhain 7 stattfinden sollten, in das Zentrum dieses
Anliegens 10: »Als M. Adam für gut angesehen - wie leider meer leut

* Zur Literatur ist das Literaturverzeichnis generell zu vergleichen.

1. Franz IV, Nr. 47 S; Sehling VIII, S. 87ff.; schon die Kirchendienerordnung 1531
enthielt Verordnungen gegen die Täufer, vgl. Franz IV, Nr. 15; Sehling VIII,

S. 73f.

2. Vgl. Fenz L Beilage I, S. 319.

3. Vgl. Fenz L Nr. 14, und Beilage I, S. 322.

4. Franz IV, Nr. 75, 79.

3. Die Täufer wurden zunächst in Woickersdorf gefangen gehalten, bis Novio-
magus und Fabricius bei ihren Verhören feststellten, wie frei und ungezwungen sie
dort lebten, vgl. Franz IV, Nr. 65 C, daraufhin wurden sie nach Marburg unter die
Aufsicht des Statthalters gebracht, Fenz L Beilage I, S. 320, 322.

6. Vgl. Franz IV, Nr. 73-77.

7. Vgl. B.s Schreiben an den Landgrafen vom 4. November 1538; Franz IV,
Nr. 81; vgl. auch Nr. 82f.

8. Vgl. etwa das Protokoll der Verhöre, Franz IV, Nr. 77, S. 214L, 2i8ff. Bes-
serung =Reformatio. Haushaltung=Oikonomia.

9. Der Tag zu Ziegenhain, später auch » Synode « genannt, war keine rein kirchliche
Versammlung, wie aus der Einleitung der Ziegenhainer Zuchtordnung hervorgeht,

S. 260; vgl. noch Fenz L S. 20.

10. Franz IV, Nr. 79, S. 238f.
 
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