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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 7): Schriften der Jahre 1538 - 1539 — Gütersloh, 1964

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https://doi.org/10.11588/diglit.29833#0475
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NÜRNBERGISCHER FRIDESTAND

471

Sec.: Ir wüst v wol, was ich sage, das es leider viel zu war ist. Die
Bäpst wollen den gewalt, die Concilia bede w zu berüffen und anzüleitten,
ja auch zu regieren allein haben und aber keins x berüffen noch halten,
Sonder der leütt dran spotten, wie sie mit irem Mantuanischen und
5 Vincentinischen Concilien nun etlich jar thün 134.

Pro.: Ey, der Bapst ist über das Concilium.

Sec.: Nun last? schertzen ligen! Es beweißt sich wol, War es nit ein
erbare meinung, Sie hatten so lang nie kein zeit könden 2 finden, ein
Concili zu halten, da frid zwischen den Monarchen wäre Und da der
10 Kaiser und Konig a zu Franckreich so ein ernsten krieg | mit einander
fürten, Da schreibe b der frome Paulus ein Concilium auß, Und sobald
wider frid oder anstand warde und er mit seinen Cardinälen zu Nissa
war, nicht weit von der Stat des Concili, da zohe ehr das Concili wider
uff c und beruffet d seine schreyvögel, die er zürn schein an die stat des
15 Concili geschicket hat, wider zu sich 135.

Ede.: Ey, was solle der Bapst güts machen mit seinen roten hüten!
hülff uns Kay. Ma., das wir teütschen selb der Sachen rath suchten; hat
unß e doch Gott auch nichts abgeschlagen. Dan £ solten wir nicht besser
reformation erlangen, dane ich die bei dem Bapst und seinen Cardinälen
20 gesehen, so were es doch vil leidlicher, es blibe, wie es ist, dann es bei
uns noch gar vil leidlicher ist dan h zu Rom.

Sec.: Ja eygentlich. Die alten kirchenrecht, wie wir die in Canonibus
der alten Concilien haben und in den Kayserlichen gesetzen auch ge-
potten 1 sein, erforderen’, das man in yeder provintz jerlich, wen k schon
25 kein besonder not der kirchen sich zu tregt, wa nicht zwen doch einen
Synodum halten und darin, was feie in leer und leben der kirchendiener
und der anderen 1 fürfallet, besseren m. Und wo etwas wichtigs mangels,
der weiter" reichen wille, einfallet, das man dan° ein gantz National

Wie der Pabst der leutten
mit dem Concilio spottet.

M 3 a

wie man in jeder provinc.
und nation sol Concilia
halten.

v) wißt B. - w) bayde B. - x) kaynes B. -y) laßt B. - z) künden B. - a) Künig
B. - b) schreibt B. - c) auff B. - d) berüfft B. - e) uns B. - f) Dann B. - g) dann
B. - h) dann B. - i) gebotten B. - j) erfordern B. - k) wann B. - 1) andern B. -
m) bessern B. - n) weytter B. - o) dann B.

134. Paul III. (1534—1549) hatte am 2. 6. 1536 das Konzil nach Mantua auf den
23. 5* 1537 ausgeschrieben, es am 20. 5. 1537 auf den 1. 11. 1537 verschoben, am
8. 10. 1537 es nach Vicentia berufen. Eröffhungstermin sollte der 1. 5. 1538 sein.
Das Konzil wurde dann zunächst auf Ostern 1539 und schließlich am 21. 5. 1539
auf unbestimmte Zeit verschoben; vgl. H. Jedin I, a.a.O. S. 253fr.; P. Joachimsen,
a.a.O. S. 233ff.

135. Der Papst vertagte das Konzil am 25. 4. 1538 zunächst auf unbestimmte Zeit,
um das Ergebnis der Monarchenzusammenkunft von Nizza abzuwarten. Zwei
päpstliche Kommissare, die in Vicentia weilten, wurden zurückgerufen. Karl V.
und Franz I. schlossen dann in Gegenwart des Papstes im Juni 1538 einen zehnjährigen
Waffenstillstand unter Anerkennung ihres Besitzstandes. Vgl .Jedin I, a.a.O. S. 272 ff.,
und K. Brandt I, a.a.O. S. 333 ff.
 
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