Schulgutachten und Schuleingaben der Jahre //29-1J41
Einleitung
In den 30 er Jahren der Reformationszeit läßt sich Bucers direkter Anteil
am Werk der Straßburger Schulreformation noch deutlicher als in den
voraufgegangenen Jahren feststellen 1 2. Sein großes Gutachten vom
März 1534 für den weiteren Ausbau des Straßburger Schulwesens 3
vermag schon für sich allein die Tatsache zu demonstrieren, daß Bucer
die treibende Kraft auch der Straßburger Schulreformation gewesen ist.
Bucers Entwicklung großer Schulpläne und seine Kenntnis verzweigter
Detailfragen der Schulangelegenheit machen deutlich, wie entscheidend
die Fäden der Neuorganisation des Straßburger Schulwesens in seiner
Hand zusammengelaufen sind - obgleich er niemals ein Verwaltungs-
amt als Scholarch oder Visitator innegehabt hat.
Unverkennbar geht Bucers Interesse in diesem Zeitraum auf die
Gründung einer Straßburger Universität hinaus. Er ist jedenfalls der
erste, bei dem sich derartige Pläne und Ideen feststellen lassen 3. Die
Errichtung der Buffler’schen Schulstiftung 4 5, die einmalig im deutschen
und oberdeutschen Raum dasteht und an deren Errichtung Bucer maß-
geblichen Anteil gehabt hat, vor allem Bucers Pläne zum Ausbau des
Straßburger Vorlesungswesens bis hin zur Gründung des protestanti-
schen Gymnasiums im Jahre 15385 verraten deutlich diese große Absicht
und müssen in diesem universalen Zusammenhang gesehen werden.
Die Ausbreitung des Evangeliums, die Heranbildung guter Geistlicher
aber auch guter Beamter - insgesamt die Verantwortung sowohl dem
»gemeinen nütz« als der Kirche gegenüber bleiben weiterhin das Ziel
und Anliegen der Schulreformation Bucers 6 7, die gerade in den 30er
Jahren mit der Gründung des protestantischen Gymnasiums ihren
vorläufigen Höhepunkt erleben sollte?.
1. Im einzelnen sind die Gesamteinleitung zum ersten Teil der Schulgutachten in
Band 2, S. 3 87 ff., und die dortigen Literaturangaben nochmals zu vergleichen. Weitere
Literatur für die Straßburger Schulgeschichte während der 30er Jahre der Refor-
mationszeit findet sich jeweils unten in den Einleitungen zu den einzelnen Gutachten
angegeben.
2. Vgl. unten, Nr. 12 und Nr. 13.
3. Dazu vgl. die Einleitungen zu Nr. 12 und Nr. 13.
4. Vgl. unten, Nr. 14.
5. Vgl. unten, Nr. 17.
6. Dazu sind die Gesamteinleitung zum ersten Teil der Schulgutachten in Bd. 2
und jeweils die Einleitungen zu den einzelnen Gutachten unten zu vergleichen.
7. Keineswegs können dabei die Helfer und Mitarbeiter B.s beim Straßburger
Reformationswerk übersehen werden: Unter anderem besonders Wolfgang Capito,
mit dem B. im Jahre 1533 gemeinsam das Berner Schulwesen auf eine neue Grundlage
Einleitung
In den 30 er Jahren der Reformationszeit läßt sich Bucers direkter Anteil
am Werk der Straßburger Schulreformation noch deutlicher als in den
voraufgegangenen Jahren feststellen 1 2. Sein großes Gutachten vom
März 1534 für den weiteren Ausbau des Straßburger Schulwesens 3
vermag schon für sich allein die Tatsache zu demonstrieren, daß Bucer
die treibende Kraft auch der Straßburger Schulreformation gewesen ist.
Bucers Entwicklung großer Schulpläne und seine Kenntnis verzweigter
Detailfragen der Schulangelegenheit machen deutlich, wie entscheidend
die Fäden der Neuorganisation des Straßburger Schulwesens in seiner
Hand zusammengelaufen sind - obgleich er niemals ein Verwaltungs-
amt als Scholarch oder Visitator innegehabt hat.
Unverkennbar geht Bucers Interesse in diesem Zeitraum auf die
Gründung einer Straßburger Universität hinaus. Er ist jedenfalls der
erste, bei dem sich derartige Pläne und Ideen feststellen lassen 3. Die
Errichtung der Buffler’schen Schulstiftung 4 5, die einmalig im deutschen
und oberdeutschen Raum dasteht und an deren Errichtung Bucer maß-
geblichen Anteil gehabt hat, vor allem Bucers Pläne zum Ausbau des
Straßburger Vorlesungswesens bis hin zur Gründung des protestanti-
schen Gymnasiums im Jahre 15385 verraten deutlich diese große Absicht
und müssen in diesem universalen Zusammenhang gesehen werden.
Die Ausbreitung des Evangeliums, die Heranbildung guter Geistlicher
aber auch guter Beamter - insgesamt die Verantwortung sowohl dem
»gemeinen nütz« als der Kirche gegenüber bleiben weiterhin das Ziel
und Anliegen der Schulreformation Bucers 6 7, die gerade in den 30er
Jahren mit der Gründung des protestantischen Gymnasiums ihren
vorläufigen Höhepunkt erleben sollte?.
1. Im einzelnen sind die Gesamteinleitung zum ersten Teil der Schulgutachten in
Band 2, S. 3 87 ff., und die dortigen Literaturangaben nochmals zu vergleichen. Weitere
Literatur für die Straßburger Schulgeschichte während der 30er Jahre der Refor-
mationszeit findet sich jeweils unten in den Einleitungen zu den einzelnen Gutachten
angegeben.
2. Vgl. unten, Nr. 12 und Nr. 13.
3. Dazu vgl. die Einleitungen zu Nr. 12 und Nr. 13.
4. Vgl. unten, Nr. 14.
5. Vgl. unten, Nr. 17.
6. Dazu sind die Gesamteinleitung zum ersten Teil der Schulgutachten in Bd. 2
und jeweils die Einleitungen zu den einzelnen Gutachten unten zu vergleichen.
7. Keineswegs können dabei die Helfer und Mitarbeiter B.s beim Straßburger
Reformationswerk übersehen werden: Unter anderem besonders Wolfgang Capito,
mit dem B. im Jahre 1533 gemeinsam das Berner Schulwesen auf eine neue Grundlage