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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 7): Schriften der Jahre 1538 - 1539 — Gütersloh, 1964

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https://doi.org/10.11588/diglit.29833#0515
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SCHULGUTACHTEN

511

instruieren vnd lernen mögen, jst für gut angesehen, das nun furthin
nach weyhnachten die Schulmeister kheinen Jungen mehr annemen, er
khunne dan schreiben vnd lesen: sondern die selben zu den Lermeistern
wisen, welche dieselben sollen lernen 3 teutsch. Vnd so es die eitern
begeren vnd willens sind, sollich knaben donach jn die lateinischen
schulen züthün, auch latein lernen 4 schreyben vnd lesen.

Vnd domit die schulen vnd leerhuser dester ordenlich gehalten
werden, sollen drey visitatores sein, die, so offt es die gelegenheytt
erfordert vnd sy von nöten bedunkt, die schulen vnd leerhuser be-
sichtigen vnd die knaben verhören 5. Vnd dorunder wir zu furderung
der Jugent dienlich furnemen vnd was sy zu besserung derselbigen für
nothwendig bedunken, dasselbig sollen sy den schulherrn anzeigen.
Sie 6 haben dorunder noch gelegenheit zu bedencken.

»zwen schulmeistern« handelt es sich im Jahre 1531 um Otto Brunfels (Leiter der
Lateinschule im Karmeliterkloster) und Johannes Sapidus (Leiter der im Domini-
kanerkloster eingerichteten Lateinschule).

3. Lehren.

4. Vgl. Anm. 3.

5. Abhören, prüfen.

6. Das Original schreibt » sich «.
 
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