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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Augustijn, Cornelis [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 9,1): Religionsgespräche (1539 - 1541) — Gütersloh, 1995

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https://doi.org/10.11588/diglit.29835#0028
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DER LEIPZIGER REFORMATIONSENTWURF

publizierte zunächst zwei Schriften, in denen er direkt auf die damalige Lage einging
und zum letzten Mal ein nationales Konzil befürwortete. Mittlerweile hatten Geg-
ner aus dem evangelischen Lager die Einzelbögen in die Hände bekommen, und sie
ließen diese zirkulieren. Folglich wurde jetzt gesagt, Bucer habe vor, »die leut mit
subtiler grosser geschwindigkeit ... wider ins Papstthumb zu furen«, ja der Papst
wolle ihm wegen dieser drei Bücher »etliche feyste Bistumb« geben. Als Bucer die
geplante Publikation, Ein Christlich ongefährlich bedencken, fertigstellte und in die-
ser Schrift den Entwurf mit einer maßvollen Verteidigung, dem »Bericht zum
Christlichen Leser« herausgab, erzählte er selber diese Vorgeschichte46.

Der Leipziger Reformationsentwurf läutete die Ära der Religionsgespräche ein,
seine Veröffentlichung markierte das Ende dieser Periode. Auf dem Reichstag zu
Regensburg im Jahre 1546 kam es nicht mehr zu Religionsgesprächen, ganz zu
schweigen vom geharnischten Reichstag.

Vom Leipziger Reformationsentwurf sind uns vier Abschriften und zwei zu Bucers
Lebzeiten besorgte Drucke bekannt. Wir benutzten diese alle zur Textherstellung.

Die Abschriften finden sich in:

- Wien, Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Reichsak-
ten in genere Kart. 10, Konvolut 3, Fol. 19-43 (A);

- Staatsarchiv Würzburg, Historischer Verein Ms. fol. 176. Bl. 408-423 (B);

- Staatsarchiv Würzburg, Mz. Urk. Geistl. Schrank, L 19/110, zwei Abschriften,
insgesamt 38 ungezählte Blätter (C und D).

Die Drucke sind folgende:

- Bucer: Ein Christlich ongefährlich bedencken, [Straßburg, Kraft Müller] 1545,
Bl. B1a-G1a; Bibl. Nr. 79 (E);

- Bucer-, Ein Christlich ongefährlich bedencken, [Straßburg, Kraft Müller] 1545,
Bl. B1a-G1a; Bibl. Nr. 79a (F).

Der Druck vom Jahre 1562, Bibl. Nr. 79 b, wurde von uns nicht berücksichtigt.

Es kann von einer offiziellen Ausfertigung des Dokuments die Rede nicht sein.
Äußere Kriterien räumen A eine Vorrangstellung ein. Auf der sonst unbeschriebe-
nen Vorderseite findet sich die eigenhändige Aufschrift des Mainzer Erzbischofs:
»Artikel belangende dy religion...«. Auf der Rückseite wurde von anderer Hand
der Vermerk eingetragen: »3. Junii 1539 Toletis«47. A ist somit eine Abschrift des
Exemplars, das Bucer dem brandenburgischen Kurfürsten und dieser wiederum
dem Mainzer Erzbischof zugeschickt hatte. Diese Abschrift wurde den 25. April
1539 dem Kaiser zugeschickt und von diesem am 3. Juni empfangen. Von den ande-
ren Handschriften ist die Provenienz unbekannt. Auch aus inneren Gründen kann
man auf den Vorrang der Handschrift A schließen. Zwar enthalten alle uns bekannte

46. s. Bucers Bericht im Bedencken, Bl. G1b-2b. Es handelte sich, wie B. mitteilt, um Ein
Christliche Erinnerung und Wie leicht und füglich; Bibl. Nr. 83. 84.

47. ARC 3, Nr. 23, S. 39, Anm. 53.
 
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