Abusuum ... indicatio
Einleitung
Bucers Schrift >Abusuum ecclesiasticorum et rationis, qua corrigere eos oporteat
indicatio .. .< versetzt uns in die regen Verhandlungen auf dem Regensburger
Reichstag im Juni 1541. Am 8. Juni hatte Karl V. die Stände aufgefordert, ihre Ge-
danken über eine >Reformation< herauszustellen: »Damit die beschwerlichen miß-
preuch, so allenthalben jm geystlichen vnnd weltlichen Stand eingerissen, wider-
umb abgestellt vnd jnn ein Christenlich reformation vnd besserung gebracht
werden mogen«1. Der Terminus >Reformation< deutet auf kirchlicher Ebene auf eine
grundlegende Umformung der kirchlichen Praxis, besonders auf dem Gebiet der Sa-
kramente, Zeremonien und Organisation im weitesten Sinne. Daß eine derartige
Umgestaltung der Kirche notwendig sei, war eine in breiterem Kreis lebende Uber-
zeugung, und diese war auch eine der Triebfedern der kaiserlichen Politik.
Die protestierenden Stände nutzten diese Gelegenheit und beauftragten sowohl
Melanchthon als auch Bucer, ihre Vorstellungen über eine Reformation einzurei-
chen. Diese kamen in den folgenden Wochen, in denen viele Besprechungen im
Kreis der evangelischen Theologen und der protestierenden Stände über eine Ant-
wort an den Kaiser betreffs des Regensburger Buches stattfanden, auch dieser Auf-
gabe nach.
Bucer stellte zunächst ein Gutachten her, das möglichst konkret die vielen Miß-
stände aufzählte und eine Reinigung der Kirche nach dem Muster der alten Kirche
befürwortete. In diesem Rahmen stellte er auch Aufzählungen von altkirchlichen
Kanones und Väteraussagen zu den erörterten Themen zusammen.
In den vorhergehenden Jahren hatte Bucer die Kirchenväter, die Kanones der alt-
kirchlichen Synoden und die Gesetzgebung der christlichen Kaiser eingehend stu-
diert; besonders Crabbes >Concilia omnia< war dabei nützlich gewesen2. In seinem
>Florilegium patristicum< hatte er, wahrscheinlich im Jahre 1540, die Ergebnisse sei-
ner Studien auf systematische Weise schriftlich festgelegt3. Jetzt benutzte er diese
Elilfsmittel und gab in der >Abusuum ... indicatio< auf wenigen Seiten ein Verzeich-
nis von den für die Kirche seiner Zeit wesentlichsten Sachen. Besonders die Ausbil-
dung, die Wahl der künftigen Geistlichen und die richtige Ausübung ihres Amtes lag
ihm am Tlerzen. Damit sollte die Beseitigung der Mißstände und die Erneuerung der
Kirche ihren Anfang nehmen.
Am 14. Juli wurde die >Abusuum ... indicatioy zusammen mit zwei gleichartigen
Gutachten aus Bucers Feder, dem >Responsum ... de reformandis abusibus< und
1. S. S. 278,19-21.
2. S. dafür BDS 9,1, S. 211, Anm. 116.
3. BOL3.
Einleitung
Bucers Schrift >Abusuum ecclesiasticorum et rationis, qua corrigere eos oporteat
indicatio .. .< versetzt uns in die regen Verhandlungen auf dem Regensburger
Reichstag im Juni 1541. Am 8. Juni hatte Karl V. die Stände aufgefordert, ihre Ge-
danken über eine >Reformation< herauszustellen: »Damit die beschwerlichen miß-
preuch, so allenthalben jm geystlichen vnnd weltlichen Stand eingerissen, wider-
umb abgestellt vnd jnn ein Christenlich reformation vnd besserung gebracht
werden mogen«1. Der Terminus >Reformation< deutet auf kirchlicher Ebene auf eine
grundlegende Umformung der kirchlichen Praxis, besonders auf dem Gebiet der Sa-
kramente, Zeremonien und Organisation im weitesten Sinne. Daß eine derartige
Umgestaltung der Kirche notwendig sei, war eine in breiterem Kreis lebende Uber-
zeugung, und diese war auch eine der Triebfedern der kaiserlichen Politik.
Die protestierenden Stände nutzten diese Gelegenheit und beauftragten sowohl
Melanchthon als auch Bucer, ihre Vorstellungen über eine Reformation einzurei-
chen. Diese kamen in den folgenden Wochen, in denen viele Besprechungen im
Kreis der evangelischen Theologen und der protestierenden Stände über eine Ant-
wort an den Kaiser betreffs des Regensburger Buches stattfanden, auch dieser Auf-
gabe nach.
Bucer stellte zunächst ein Gutachten her, das möglichst konkret die vielen Miß-
stände aufzählte und eine Reinigung der Kirche nach dem Muster der alten Kirche
befürwortete. In diesem Rahmen stellte er auch Aufzählungen von altkirchlichen
Kanones und Väteraussagen zu den erörterten Themen zusammen.
In den vorhergehenden Jahren hatte Bucer die Kirchenväter, die Kanones der alt-
kirchlichen Synoden und die Gesetzgebung der christlichen Kaiser eingehend stu-
diert; besonders Crabbes >Concilia omnia< war dabei nützlich gewesen2. In seinem
>Florilegium patristicum< hatte er, wahrscheinlich im Jahre 1540, die Ergebnisse sei-
ner Studien auf systematische Weise schriftlich festgelegt3. Jetzt benutzte er diese
Elilfsmittel und gab in der >Abusuum ... indicatio< auf wenigen Seiten ein Verzeich-
nis von den für die Kirche seiner Zeit wesentlichsten Sachen. Besonders die Ausbil-
dung, die Wahl der künftigen Geistlichen und die richtige Ausübung ihres Amtes lag
ihm am Tlerzen. Damit sollte die Beseitigung der Mißstände und die Erneuerung der
Kirche ihren Anfang nehmen.
Am 14. Juli wurde die >Abusuum ... indicatioy zusammen mit zwei gleichartigen
Gutachten aus Bucers Feder, dem >Responsum ... de reformandis abusibus< und
1. S. S. 278,19-21.
2. S. dafür BDS 9,1, S. 211, Anm. 116.
3. BOL3.