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Arens, Fritz [Bearb.]; Bauer, Konrad Friedrich [Bearb.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 2 : Heidelberger Reihe ; Band 2): Die Inschriften der Stadt Mainz von frühmittelalterlicher Zeit bis 1650: auf Grund der Vorarbeiten von Konrad F. Bauer — Stuttgart: Druckenmueller, 1958

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https://doi.org/10.11588/diglit.52057#0467
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721 Augustiner

Grabstein des Johann zum Jungen

J 15. VII. 1332

Der Grabstein lag mitten in der Kirche zwischen
den Stühlen. Er zeigte nur zwei Wappen inmitten
des Inschriftrandes.
Anno Domini MCCCXXXII die divisionis apostolorum
obiit honorabilis Domicellus Joannes dictus zum Jungen,
cuius anima requiescat in pace, amen.
Es fällt auf, daß der gleiche Todestag, „die divi-
sionis apostolorum“, auf einem verlorenen Grab-
stein in der Dominikanerkirche auftaucht, der so-
gar die gleichen Wappen, dazu aber noch die Dar-
stellung von Mann und Frau zeigt. Allerdings über-
liefert hier das Epitaphienbuch als Todesjahr 1433.
Auch Humbracht (Taf. 46 und 48) nennt zwei ver-
schiedene Personen, nämlich Hennekin zum Jungen
zum Frosch, f 15. VII. 1332, verehelicht mit Anze
zum Rebstock und ferner den Henne zum Jungen
zum Herbold der Alte zu Hattenheim und Horn-
eck, J 15. VII. 1433, verehelicht mit Anna Hum-
brechtin zum Vitzthum.
Auch hier fällt der gleiche Todestag (bei Humbracht
sonst selten genannt) und der gleiche Vorname auf.
Sollte Humbracht, gestützt auf die Angaben des
Epitaphienbuchs, hier fälschlich zwei verschiedene
Personen in seine Stammtafel eingefügt haben, die


in Wirklichkeit nur eine Person war?

Wenn die gleiche Jahreszahl in beiden Inschriften gestanden hätte, so wären es zwei Grab-
steine für den Mann und für die Frau gewesen, die in verschiedenen Kirchen (Augustiner und
Dominikaner) bestattet waren (ähnlicher Fall siehe Nr. 765 und 766).
Vorerst ist die Frage nicht zu entscheiden, ob es zwei Grabsteine für ein Ehepaar, oder ob es
zwei ganz verschiedene Familienmitglieder mit einem Abstand von hundert Jahren waren, die
nur zufällig Vornamen, Wappen und Todestag gemeinsam hatten.

Epitaphienbuch derer zum Jungen f. 14 v. und 101. — Akten derer zum Jungen (Darmstadt, Staatsarchiv Abt. XII. Conv. 154 a). —
Fichard f. 16 v. — A

722 St. Stephan Grabstein eines Kanonikers f 30. V. 1333
Auf der Evangelienseite.
Anno Domini MCCCXXXIII 3 Kal. Juni] obijt Canonicus buius Ecclesiae cuius
Offenbar hat Gamans den Namen des Stiftsherrn nicht mehr lesen können oder in seiner
Abschrift vergessen.
Fragmenta Gamans V f. 178. — A
723 Dalheim Grabstein der Elisabeth, Frau des Reinhold Minnere J 28. VI. 1333
Anno Domini MCCCXXXIJI in vigilia ss. apostolorum Petri et Pauli 0 Elisabeth uxor
Reinoldi dicti Minner, civis Mog. c. a. r. i. p.
Den Grabstein des Mannes siehe 5. XII. 1322 (Nr. 704).

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