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Maierhöfer, Isolde; Kloos, Rudolf M. [Hrsg.]; Bauer, Lothar [Hrsg.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 18 = Münchener Reihe, 6. Band): Die Inschriften des Landkreises Bamberg bis 1650 — München: Alfred Drückenmüller Verlag, 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.57393#0030
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1515, 121 von 1516 und 127 undatiert wohl auch Nr. 76 von 1492, 106 von 1504 und 119 von 1515 zu-
zuweisen. - Die Einordnung der wohl auch dieser Zeit angehörenden Glocke von Hochstall, Nr. 91, die
einen sehr kleinteiligen Kleeblattfries trägt, bleibt einstweilen offen.
Alle diese Glocken des späteren 15. und frühen 16.Jahrhunderts, gleich welcher Provenienz, haben
ziemlich kräftige, breit konturierte Buchstabenformen; die Unterlängen und Schleifen sind, soweit fest-
stellbar, besser ausgebildet als vorher, einige Buchstaben, namentlich g, r, t, sind mit feinen Zierstrichen
versehen, auch der Kopfteil des a zieht eine feine Schlinge in den Körper hinein.
Das spätere 16. Jahrhundert wird von den Erzeugnissen der Nürnberger Hütte der Glockengießer-
Rosenhart beherrscht. Der Zuweisung der unsignierten Nr. 161 von 1557 an Hans (III) Glockengießer
steht epigraphisch nichts entgegen. Die Scheidung der mit „Christoph Glockengießer“ bezeichneten
Glocken Nr. 226, 243, 244, 246, 247, 248, 250 und 312 nach den beiden Gießern Christoph (I) und (II)
ergibt sich, abgesehen von den beiden datierten Nr. 226 von 1596 und 312 von 1622, im wesentlichen
aus dem seit 1581 festgestellten Wechsel in der Schreibweise des Vornamens von „cristof “ zu „christof“ 21 22.
Die Schrift zeigt leichte Aufspaltungen der Oberlängen bei h, 1, t, die rankenfeine Schlingen bilden,
ebenso ist an der unten spitzen g-Schlinge eine feine Ranke angesetzt. Diese Merkmale zeigen aber sämt-
liche von „Cristof“ und „Christof“ Glockengießer signierten Glocken.
Die Fraktur
Früheste Frakturinschrift im Bearbeitungsgebiet ist die in die Außenwand der Kirche von Scheßlitz
eingehauene Grabschrift des Mathes Kuns(?) von 1550, Nr. 147. Die Schrift ist nicht von einem Un-
geübten eingeritzt, sondern von einem in der Steinbearbeitung Kundigen ziemlich sorgfältig ausgeführt.
Von derselben Hand stammt wohl die Grabschrift für die Frau des Elans Knorr, ebenda auf der anderen
Seite des Kirchenportals, von 1564, Nr. 173.
Neben diesen reinen Frakturschriften, die alle formalen und stilistischen Merkmale dieser Schrift auf-
weisen, finden sich in diesen Jahren einige Mischschriften, die neben Formelementen der Fraktur noch
solche der gotischen Minuskel zeigen. Hierzu gehört zunächst der Wappenstein von Trunstadt um 1558,
Nr. 164, in dessen beiden Schrifttafeln das einstöckige a der Fraktur verwendet ist, f und langes s aber
nach Art der gotischen Minuskel auf der Zeile abgebrochen sind; die Großbuchstaben sind weitgehend,
doch nicht einheitlich als Frakturversalien gestaltet. Zu erwähnen wäre hier auch das Grabmal der Kuni-
gund von Streitberg in Heiligenstadt von 1554, Nr. 157, dessen Schrift in der Spruchtafel und in den ersten
Zeilen der Grabschrift gotische Minuskel aufweist und in den beiden letzten Zeilen das a der Fraktur
verwendet.
Von größerer Bedeutung sind die beiden Grabmäler des Philipp d. Ä. und der Amalia Truchseß von
Pommersfelden, Nr. 151, und des Philipp d. J. und der Margaretha Truchseß von Pommersfelden, Nr. 174.
Die Todesdaten 1550 und 1552 des älteren Grabmals sind mit dem Text gleichzeitig eingehauen, die des
jüngeren, 1565 und 1581, sind beide nachträglich eingefügt, so daß die Fertigungszeit für beide Objekte
zwischen 1552 und 1565 anzusetzen ist. Die beiden Grabmäler zeigen eine ähnliche Gesamtauffassung,
aber eine unterschiedliche Ausführung im Detail; ebenso stehen sich die Inschriften im Entwicklungsstand
nahe, divergieren jedoch in der Ausführung. Die Schrift beider Grabmäler ist nach dem Stil der Groß-
buchstaben und nach den auslaufenden, unter die Zeile gezogenen f und langen s als Fraktur anzusprechen;
das a aber hat die zweistöckige Form der gotischen Minuskel. Auch sonst ist die Gestaltung der Kleinbuch-
staben von eigenartiger Unterschiedlichkeit und Unsicherheit, da neben völlig geradlinigen Formen solche
stehen, die im Sinne der Fraktur geschwungen sind oder sich verjüngen.
Den beiden Pommersfeldener Grabmälern sind zwei der Familie Wiesenthau in Scheßlitz von 1570
und vor 1575, Nr. 183 und 188, unmittelbar anzuschließen. Die allgemeine Auffassung ist wiederum ganz
ähnlich, die Ausführung im einzelnen unterschiedlich. Die Inschriften zeigen hier sämtlich eine voll aus-
gebildete Fraktur ohne grundsätzliche Unterschiede in den Formen; die Schrift des jüngeren Steines ist
allenfalls im Verlauf etwas gedrängter. Die formale und stilistische Variabilität, d. h. Freiheit, die der Fraktur
eigen ist, erschwert eine genauere Festlegung, die ohnehin nur von eingeschränkter Bedeutung wäre.
Trotz geringer Schwankungen, die auch innerhalb desselben Schriftsatzes auftreten, wird doch für beide
Grabmäler Entstehung aus derselben Hand anzunehmen sein, und man wird in diese Werkgruppe zweifellos
auch die Pommersfeldener und einige benachbarte unterfränkische Bildnisgrabmäler dieser Zeit ein-
beziehen dürfen23. Die Reihe der anspruchsvollen Grabmäler mit Frakturinschriften bricht damit ab.
21 Zu Hans Zeitlos vgl. ebenda 38 f.
22 Vgl. ebenda 44.
23 Hier kann zunächst nur ganz allgemein auf die Bearbeitung der Inschriften des Nachbargebiets verwiesen
werden: Die Inschriften des Landkreises Haßberge, gesammelt und bearbeitet von Isolde Maierhofer (Die Deut-
schen Inschriften 17, Münchener Reihe 5), München 1979. Eine eindringendere epigraphische Analyse der frän-
kischen Steinplastik muß vorbehalten bleiben.

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