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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0019
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Reichsstädte. Ihre Entstehung und ättere Verfassung ( = Darsteltungen aus der württembergischen Geschichte 8)
Stuttgart 1912. - Theod. Pressel, Ambrosius Blarers Leben und Schriften. Stuttgart 1861. - Matth. Simon, Evan-
gelische Kirchengeschichte Bayerns. 1. Auflage 1942 [mit genauen Quellenangaben für alle Einzelheiten]; 2. Auflage
Nürnberg 1952 [ohne Quellenangaben] (zitiert wird nach der 2. Auflage) (= EKGB); Ansbachisches Pfarrerbuch
(= EAKGB 28). Nürnberg 1957 (= APfB); Historischer Atlas von Bayern. Kirchliche Organisation. Die evan-
gelische Kirche (mit 4 Karten im Maßstab 1:250 000, darunter ein Blatt für den Stand des Jahres 1580) München
1961. - K.F.Stark, Geschichte der evang.-luth. Landgemeinden im Kapitel Memmingen. Memmingen 1894. -
A. von Steichele, Das Bistum Augsburg (fortgeführt von Alfr. Schröder und dann von Friedr. Zöpfl). 2-9. 1864 bis
1939. — Wilh. Vogt, Zwei oberschwäbische Laienprediger, in: Zeitschrift für kirchliche Wissenschaft und kirchliches
Leben 6 (1885) [1. Seb.Lotzer:] 413-425. 479—498; [2. Hans Häberlin:] 537—545. — Wolfg.Zorn,Historischer Atlas
von Bayrisch-Schwaben. Augsburg 1955.

Von dem durch die Reichsregimentsordnung Kaiser Maximilians vom 2. Juli 1500 und gleich-
lautend durch die Reichsregimentsordnung Kaiser Karls V. vom 26. Mai 15211 umschriebenen Reichs-
kreis Schwaben kam der stark zerrissene östlichste Rand durch die politische Neuordnung der napoleo-
nischen Zeit an Bayern. Es war südlich der Donau der Raum zwischen dem Lech und einer Linie, die
vom Bodensee zur mittleren Iller und diese entlang führte, und nördlich der Donau die Gegend um Eger
und Wörnitz. Der mächtigste Stand in diesem Teil des Kreises war der Bischof von Augsburg mit sei-
nem Hochstift. Räumlich stand ihm nur wenig der Fürstabt von Kempten nach. Unter den weltlichen
Ständen ragten die Reichsstädte hervor: Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten,
Lindau, Memmingen und Nördlingen2 - lauter Gründungen der planmäßigen Reichspolitik der Hohen-
staufen3. Unter den Grafen und Herren hatten den größten Besitz die Grafen von Öttingen. In seiner
Gesamtfläche kam ihm wohl der damals freilich erst in der Bildung begriffene Besitz der Grafen Fugger
gleich, nicht aber infolge seiner weitgehenden Zerstückelung an Einfluß. Sehr zahlreich, aber im einzel-
nen immer verhältnismäßig klein und daher ohne besondere Bedeutung waren die übrigen geistlichen und
weltlichen Herrschaften: die gefürstete Abtei Lindau, die Abteien Irsee, Kaisheim, Ottobeuren, Roggen-
burg, St. Ulrich in Augsburg, Ursberg und Wettenhausen und die Kartause Buxheim, ferner die
Grafschaften Königsegg und Rothenfels und die Herrschaften Mindelheim (bis 1528 von Frundsberg,
dann umstritten), Angelberg (der Herren von Rietheim) und Rottenstein-Grönenbach (der Grafen von
Pappenheim) sowie einige Besitzungen reichsstädtischer Bürger, aus deren Reihen sich soeben (1530)
die Fugger als Grafen herauslösten.
Durchbrochen wurden diese Herrschaftsgebiete des Schwäbischen Kreises in ihrem Zusammenhang
dadurch, daß in seinem nördlichen Teil der östliche Nachbar - der bayerische Reichskreis - mit dem
oberdonauischen Teil von Pfalz-Neuburg (Lauingen)4hereingriff und die Habsburger ihren reichen Be-
sitz - Markgrafschaft Burgau, Landvogtei und andere kleinere Stücke - ihrem Österreichischen Kreis
eingegliedert sein ließen. Dieser war der südliche Nachbar, der mit der Grafschaft Bregenz ziemlich nach
Norden vorstieß. Für die Gestaltung der politischen Zusammenarbeit all dieser Stände wie für die Ent-

1 K. Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Reichsverfassung in Mittetalter und Neuzeit. Tübin-
gen 19132. 299. 321. — C. W. von Lancizolle, Übersicht der deutschen Reichsstandschaft- und Territorialverhält-
nisse vor dem französischen Revolutionskriege. Bertin 1830.
2 Ulm, das mit den meisten von diesen damals in so enger Verbindung stand, wird dem Bande Württemberg zugewie-
sen, da aus seinem reichen Landbesitz nur einige Dörfer bei Bayern blieben, während alles übrige zu Württemberg
kam.
3 Karl Otto Müller, Die oberschwäbischen Reichsstädte — ihre Entstehung und ältere Verfassung. 1912. — Karl
Weller. Die staufische Städtegründung in Schwaben, in: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte
N.F. 36 (1930) 145-268.
4 Pfalz-Neuburg samt den in ihr liegenden ritterschaftlichen Pfarreien Bächingen und Haunsheim wird im Band
Bayern — Rechtsrheinische Pfalzen behandelt.

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